DIE LINKE im Kreistag Lippe klagt Auskünfte ein: Sind die Abteilungsschließungen im Klinikum Lemgo ohne genügend Sachkenntnis erfolgt?

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Durch die Beantwortung eines ausführlichen Fragenkatalogs wollte DIE LINKE ihre Befürchtungen belegen, dass die Abteilungsschließungen am Lemgoer Krankenhaus zwangsläufig eine Verschlechterung der unfallchirurgischen Versorgung in ganz Lippe nach sich ziehen werden. Die Kreistagsgruppe hatte sich bereits im August mit dieser Anfrage (150/2022) an die Kreisverwaltung gewandt. Es ging dabei um Zahlen und Fakten zur notärztlichen Versorgung und zum zeitgerechten Einsatz von Rettungswagen in ganz Lippe.

Die Anfrage im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit war durch den Verwaltungsvorstand Frau Beine mit der Drucksache 150.1/2022 nur unvollständig beantwortet worden. Stattdessen wurde die Kreistagsgruppe zur Beantwortung der noch offenen Fragen an die Geschäftsführung des Klinikums verwiesen. Diesem Hinweis folgend hatte die Gruppe sich also mit einem offiziell gehaltenen Anschreiben an die Geschäftsführung des Klinikums gewandt. Von dort gab es zum einen nur eine inoffiziell gehaltene Mailantwort von Herr Dr. Hütte, worin er eine Beantwortung der offenen Fragen ausdrücklich abgelehnt hat. Des Weiteren wurde der Kreistagsgruppe ein Gesprächsangebot mit Frau Dr. Fuchs unterbreitet. Bei diesem Gesprächstermin sind die Fragen ebenfalls nicht beantwortet worden, obwohl danach explizit noch einmal gefragt wurde.

Ursula Jacob-Reisinger ist entschlossen, ihrer Rechtsauffassung Nachdruck zu verleihen: "Da wir nach wie vor die Position vertreten, dass alle Kreistagsmitglieder gemäß Kreisordnung NRW ein Recht darauf haben, dass ihnen zweckdienliche Informationen zur Verfügung gestellt werden, haben wir nunmehr Klage eingereicht, um unsere Ansprüche durchzusetzen. Ein Brief mit den entsprechenden Hinweisen sowie die Klageschrift, die dem Verwaltungsgericht Minden am Freitag, 11.11.2022, zugeleitet wurde, sind dem Landrat zugegangen. Selbstverständlich hat der Landrat immer noch die Gelegenheit, eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts zu vermeiden, wenn er uns die fehlenden Antworten umgehend zukommen lässt."