"Provinzposse Konzernbetriebsrat beim Kreis Lippe" - Leserbrief, in der LZ veröffentlicht am 04.01.2022

Walter Brinkmann, Landtagskandidat DIE LINKE. Lippe
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Der Anwalt des Landrats des Kreises Lippe, Herr Stückemann, versucht krampfhaft in dem LZ Artikel vom 17.12.21 zur Auseinandersetzung um den Konzernbetriebsrat beim Kreis Lippe, eine Story der Erfolge vor dem Detmolder Arbeitsgericht zu konstruieren. Das ist aber mitnichten der Fall. Offensichtlich braucht der Landrat „Befreiungsschläge“, um die Öffentlichkeit und vor allen Dingen seine eigene Fraktion zu beruhigen.

Jeder informierte Bürger weiß doch, dass es in der Regel möglich ist gegen ein Urteil eines Gerichts Berufung einlegen zu können. So ist es auch in diesem Fall. Allerdings muss für eine juristische Prüfung des Sachverhaltes erst einmal eine schriftliche Begründung vorliegen – das dauert in der Regel Wochen. Einen großen rechtlichen Fauxpas leistet sich Herr Stückemann bei dem Sachverhalt, was die Bürofrage für den KBR im Rahmen des Besichtigungstermins Anfang Januar angeht. Hier kann gar nicht`s entschieden werden. Dazu bedarf es einfach der Kenntnisse der Rechtsgrundlagen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie der Berufsgenossenschaften (BG). Demnach dürfen nur ausgewiesene qualifizierte Fachleute auf der Grundlage der Anforderungen der DGUV und der BG eine solche Beurteilung vornehmen. Die Öffentlichkeit sollte Wissen, dass es sich bei dem zugewiesenen Raum für den KBR um einen Kellerraum handelt, in dem früher die Angehörigen von ihren Verstorbenen Abschied nehmen konnten.

Die Aussage des Rechtsanwalts Stückemann, dass der KBR keinen Anspruch auf einen Büroraum in Kreishaus habe, spricht Bände über das grundsätzliche Verständnis und der Wertschätzung des Landrats zur Bedeutung einer betrieblichen Interessenvertretung. Der Konzernbetriebsrat hat eine gewisse Zuständigkeit für ca. 3.500 Beschäftigte für die verschiedenen Betriebe des Kreises. Ich selbst war 12 Jahre lang Betriebsratsvorsitzender eines Telekombetriebes und Mitglied des Gesamtbetriebsrates. Ein vergleichbares Gebaren bei der Telekom, wie vom Landrat und seinem treuen Anwalt verkörpert, wäre bei der Telekom undenkbar. Das gilt auch für andere große Betriebe in Lippe wie Weidmüller oder Phönix.

Es ist nur erschreckend, wenn es bei einem Arbeitsgerichtstermin u.a. um die Frage ging, ob dem Konzernbetriebsrat (KBR) im Rahmen der Sachmittelausstattung auch ein Locher zustehen würde. Ist die gelebte Demokratie? Ist das ein Respektvoller Umgang mit gewählten betrieblichen Interessenvertretern? Entspricht das einem Vorbildverhalten eines öffentlichen Arbeitgebers? Es ist einfach peinlich und schon gar kein Grund zum Jubeln.