Für eine kommunale Planungspolitik, welche die Bedürfnisse der Menschen in den Vordergrund stellt

Nordrhein-Westfalen ist von Städten geprägt. Das Land hat 396 politisch selbständige Gemeinden, davon sind 272 Städte. Allein in den 30 Großstädten leben 8,312 Millionen Menschen. Das sind mehr als 46 % der Einwohner*innen des Bundeslandes. Darüber hinaus beziehen sich viele der Gemeinden rund um Städte wie Köln, Aachen, Bielefeld, Bonn, Düsseldorf, Münster und Siegen oder in den ländlicheren Kreisen des Ruhrgebietes stark auf den Kern der Ballungsräume. Gleichzeitig gibt es in Ostwestfalen, dem Münsterland, dem Sauerland, am Niederrhein und in der Eifel nach wie vor aber auch ländlich geprägte Gebiete. Städte wie Herne mit 3.041 Menschen pro Quadratkilometer oder Essen mit 2.772 gehören zu den am dichtest besiedelten Städten im ganzen Bundesgebiet. Auf der anderen Seite leben im gesamten Hochsauerlandkreis nur 134 Menschen pro Quadratkilometer. Bei der kommunalen Planung sind diese Unterschiede zu berücksichtigen.

Die kommunale Planung, die wir wollen, ist:

  • ausgerichtet auf die Bedürfnisse der Einwohner*innen und nicht auf die von Investoren, Konzernen und Banken
  • sozialökologisch
  • an null Flächenverbrauch orientiert

Worauf wir dabei setzen?

  • solidarische Entwicklung der Kommunen
  • nachhaltige Raumentwicklung
  • international aufgestellte regionale Wirtschaftsstrukturen

Was wir dafür brauchen?

  • kommunale Kooperation
  • mehr Bürgerbeteiligung
  • Quartiersmanagement

Was das bringt?

  • gleichwertige Lebensbedingungen
  • soziale Vielfalt und Sicherheit
  • quartiersnahe Versorgung

Was muss dafür getan werden?

  • Bürger*innen müssen an der Erarbeitung von Flächen- und Bebauungsplänen beteiligt werden.
  • Die städtische Bauleitplanung muss umgesteuert werden.
  • Stärkere regionale Kooperation zwischen den Kommunen in den Ballungsräumen, zwischen Ballungsräumen und Umland sind erforderlich.
  • Kommunale Zweckverbände müssen gegründet werden.

Für lebenswerte, soziale Städte und Regionen und gleichwertige Lebensbedingungen

Die Entwicklung von Stadt und Land selbst ist sehr unterschiedlich. Die Großstädte im Rheinland, Münster und Bielefeld wachsen stark, während der ländliche Raum massiv Einwohner*innen verliert. Im Raum Köln und Düsseldorf steigen die Mieten rasant, preiswerter Wohnraum fehlt immer mehr, der Bestand an Sozialwohnungen ist durch die völlig verfehlte Förderpolitik und unzureichende Richtlinien des Landes massiv gesunken. Im Raum Höxter und am Niederrhein stehen dagegen immer mehr Häuser leer. Die „Flucht aufs Land“ der 1970er und -80er Jahre hat sich längst umgedreht.

Doch auch zwischen den Ballungszentren gibt es große Unterschiede. Die vom Niedergang der Kohle und der Rationalisierung der Stahlindustrie gezeichneten Großstädte im Ruhrgebiet und im ebenfalls altindustriell geprägten Bergischen Land sind fast 50 Jahre lang geschrumpft. Erst in den vergangenen Jahren gibt es wieder leichtes Wachstum, nicht zuletzt durch die Zuwanderung von Geflüchteten und den Ausbau der Universitäten.

LINKE Kommunal-Entwicklungspolitik muss diese Unterschiede berücksichtigen und entsprechend unterschiedliche Antworten und Lösungsansätze finden. Die Anforderungen an den Wohnungsbau und damit an die Stadtentwicklung sind in Köln oder Düsseldorf mit großer Wohnungsknappheit andere als im ländlichen Raum.

So unterschiedlich die Bedingungen sind: DIE LINKE tritt für eine solidarische Stadtentwicklung, für lebenswerte und lebendige Städte und Regionen für alle ein. Die Ansiedlung von Unternehmen, Wohnungsbau, Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten, öffentliche Einrichtungen und Einkaufsmöglichkeiten müssen auf die Bedürfnisse aller Einwohner*innen ausgerichtet werden und dürfen sich nicht an den Profitinteressen von Konzernen, Banken und Investoren orientieren.

DIE LINKE hält fest an dem auch im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen. Daran müssen sich Bundes- und Landespolitik messen lassen, darauf muss der Landesentwicklungsplan abgestellt werden.

Neue Herausforderungen der Stadtplanung angehen

Die gesellschaftliche Entwicklung und Fragen wie die Klimakatastrophe stellen die Stadtentwicklung vor neue Aufgaben.

Die Spaltung der Gesellschaft in Arm und Reich hat in den letzten Jahren zugenommen. Die Armut hat sich verfestigt und trotz guter Konjunktur weiter zugenommen, oft eng verbunden mit Langzeiterwerbslosigkeit und unsteter Beschäftigung. Sie betrifft längst mehrere Generationen hintereinander. Das sieht man vor allem an der gestiegenen Kinderarmut deutlich. Gleichzeitig nimmt der Reichtum zu. Diese Gegensätze spiegeln sich auch in der Entwicklung der Stadtteile wider. In Großstädten wie Essen gibt es inzwischen Stadtteile, in denen mehr als 50 Prozent der Kinder als arm gelten, während der Bezug von Hartz IV in anderen kaum eine Rolle spielt.

DIE LINKE lehnt diese zunehmende Ghettoisierung ab und spricht sich deutlich für eine soziale Vielfalt in den Stadtteilen und Wohnbezirken aus. Stadtteile mit sozialen Problemen müssen mit Hilfe eines Quartiersmanagements in die Lage versetzt werden, soziale Netzwerke aufzubauen. Diese Quartiersarbeit muss dauerhaft gesichert sein, und nicht nach Auslaufen eines Förderprogramms wieder aus dem Stadtbild verschwinden.

Auch die Zusammensetzung und Entwicklung der Bevölkerung hat sich vor allem in den Städten in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Gut 28 Prozent der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen hat einen Migrationshintergrund, in Köln sind es 38 Prozent. Gleichzeitig wird die Bevölkerung immer älter. Gerade im Ruhrgebiet ist das Durchschnittsalter deutlich höher als im Landesschnitt, eine Folge des Fortzuges ganzer Generationen. Auch daraus ergeben sich Aufgaben für die kommunale Planung. Die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Migrationshintergrund müssen stärker berücksichtigt werden – sowohl in kulturellen und sozialen Einrichtungen als auch auf den Friedhöfen. Ebenso sind barrierefreies Wohnen sowie eine gute Erreichbarkeit von Gesundheits- und Freizeiteinrichtungen notwendige Antworten auf eine älter werdende Gesellschaft.

Auch unter den Bedingungen der Klimakatastrophe und der zunehmenden Erderhitzung müssen die Großstädte lebenswert bleiben. Es müssen mehr Freiflächen erhalten und geschaffen werden, die für die Verbesserung der Luftverhältnisse unerlässlich sind. Wir brauchen mehr Grün. Der Flächenverbrauch, die Versiegelung neuer Flächen, muss gestoppt werden. Null Flächenverbrauch ist das Ziel. Das erfordert ein Umsteuern der städtischen Bauleitplanung. Der Umbau im Bestand hat für DIE LINKE Vorrang, ebenso die Verdichtung schon bebauter Flächen, unter Beachtung des lokalen Freiraumbedarfs und stadtklimatischer Anforderungen.

Alle Städte sind auf einer wirtschaftlichen Basis gewachsen. Sie haben bestimmte Industriebranchen beheimatet, waren Markt-, Handels- oder heute Bankplätze. In den vergangenen Jahrzehnten ist der Anteil des produzierenden Gewerbes an der wirtschaftlichen Tätigkeit deutlich zurückgegangen. Die zeitweise modernen Vorstellungen von der Entwicklung zu einer „Dienstleistungsgesellschaft“ sind ebenfalls längst an der Realität gescheitert. DIE LINKE ist der Auffassung, dass vorrangig alte, ungenutzte Industrieflächen aufzuarbeiten und einer neuen Nutzung zuzuführen sind. Das Profitinteresse vieler Eigentümer*innen, solche Flächen brach liegen zu lassen, um keine Altlasten entsorgen zu müssen, ist nicht akzeptabel.

Beim Einzelhandel muss es gerade angesichts der wachsenden Probleme mit dem Individualverkehr um eine quartiersnahe Versorgung gehen. Auch deshalb lehnt DIE LINKE Einkaufszentren auf der „grünen Wiese“ ab. Gleichzeitig kann das leidige Thema der abends „toten“ Innenstädte nur durch eine Belebung des Wohnens in der Innenstadt gelöst werden – auch wenn Kaufhäuser und Bürogebäude mehr Rendite bringen.

Immer mehr Großprojekte führen zu Auseinandersetzungen, viele Bebauungspläne in den Großstädten werden beklagt. DIE LINKE spricht sich vor diesem Hintergrund nicht für weniger, sondern für mehr Bürgerbeteiligung an der Erarbeitung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen – insbesondere für größere Vorhaben – aus.

Einsprüche gegen Bebauungspläne müssen ein größeres Gewicht erhalten. Die Verfahren müssen stärker als bisher auf einen Ausgleich der Interessen setzen und weniger auf die Durchsetzung der Interessen von Investoren.

Was tun?

  • Erweiterung der Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung bei Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren; Einschränkung beschleunigter Verfahren, die die Bürgerbeteiligung verschlechtern; Baupläne müssen auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft werden
  • Einschränkung des Flächenverbrauchs mit dem Ziel des „Nullverbrauchs“ durch Vorrang für Innenverdichtung; Begrenzung von Baumaßnahmen im Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch)
  • Ausloten von Nachverdichtungsmöglichkeiten – vor allem in den Wachstumsregionen und unter Beachtung des lokalen Freiraumbedarfs und stadtklimatischer Anforderungen; wo möglich und vertretbar sind Gebäude aufzustocken, Dachgeschosse auszubauen und leerstehende Gebäude zu Wohngebäude umzunutzen; zudem sind Baulücken zu schließen und Industrie- und Gewerbebrachen sowie Konversionsflächen zu bebauen; den Luxus, knappe Wohnbauflächen für neue Ein- und Zweifamilienhäuser zu verschwenden, werden wir uns vor allem in den Wachstumsregionen nicht länger leisten können; Baugebiete in großstädtischen Innenbereichen sollten dabei vorrangig als „urbanes Gebiet“ nach § 6a BauNVO ausgewiesen werden, um eine bessere Flächenausnutzung und eine „Stadt der kurzen Wege“ zu schaffen
  • Wenn dennoch neue Wohnbauflächen erforderlich sind, müssen sie sich konsequent an den Achsen des öffentlichen Personennahverkehrs ausrichten und im Bebauungsplan festgelegte Quoten für Sozialwohnungen vorsehen.
  • Unterstützung bei energetischer Sanierung durch kommunale Beratungsstellen und Schaffung von Grünflächen
  • Verhinderung von Ghettoisierungen von Teilen der Bevölkerung in den Stadtquartieren und bewusstes planerisches Gegensteuern gegen die Herausbildung von armen und reichen Stadtteilen; das Ziel gleichwertiger Lebensbedingungen muss auch innerhalb der Kommunen gelten
  • Erhalt und Ausweitung von Programmen wie „Soziale Stadt“ und „Stadtumbau West“, die unerlässlich sind für die Verbesserung der Lebensqualität in benachteiligten Stadtteilen „auf der Kippe“ und den Umbau bis hin zum Abriss ganzer Wohnblöcke in dichtbesiedelten, heruntergekommenen Wohnungsbeständen
  • Ausweitung des Quartiersmanagements in Innenstädten und Stadtteilen mit sozialen Nachteilen
  • Einrichtung von Gestaltungsbeiräten aus unabhängigen Expert*innen, die bei größeren Bebauungs- oder Stadtumbauprojekten beraten, um die Bauqualität zu verbessern
  • Berücksichtigung der vielfältigen Interessen, kulturellen und religiösen Hintergründe der Bevölkerung bei Aufgaben der Stadtentwicklung; das gilt bei Kindertagesstätten, Schulen, Sport- und Freizeiteinrichtungen ebenso wie bei kommunalen Friedhöfen, die Menschen jedweder Weltanschauung Ruhestätten bieten
  • Förderung von Mehrgenerationen-Wohnprojekten sowie Wohnprojekten und ‑gemeinschaften für ältere Menschen, die ein möglichst lange selbstbestimmtes, eigenständiges Leben ermöglichen
  • Zusammenführung von Arbeit, Wohnen, Einkaufen und Freizeit statt weiterer Zersiedelung, die zu weiten Wegen zur Arbeit oder zum Einkaufen führt; dabei müssen die bestehenden Abstands- und Immissionsschutzregelungen strikt eingehalten werden
  • keine Einkaufszentren auf der „grünen Wiese“; größere „Shopping Malls“ müssen in Stadtentwicklungskonzepte eingebunden werden
  • vorrangige Nutzung von gewerblichen Brachflächen für Neuansiedlungen von Gewerbe und Industrie; konsequente Verpflichtung der früheren Besitzer*innen beziehungsweise Nutzer*innen zur Altlastenbeseitigung
  • Wiederbelebung der Innenstädte durch Wohnprojekte; der systematische Leerzug der 1960er und -70er Jahre, bei dem massenhaft Wohnungen in Büros und Geschäfte umgewandelt wurden, muss „umgedreht“ werden; dabei muss Wohnraum bezahlbar bleiben
  • Die Möglichkeiten zur Nutzung kommunaler Flächen durch Erbpacht statt Verkauf sollen ausgeweitet werden, um den kommunalen Einfluss zu erhalten.
  • Förderung des Denkmalschutzes durch die Kommunen, da Kommunen erst durch ihre Geschichte ein Gesicht erhalten; Aufstockung der Mittel für den Denkmalschutz durch das Land NRW auf mindestens 30 Mio. Euro jährlich
  • Entwicklung von Mindeststandards und Ansprüchen an die Infrastruktur im kleinstädtischen und ländlichen Raum; hierzu gehören Angebote an Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten, Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten sowie gute öffentliche Verkehrsverbindungen
  • konsequente Umsetzung der Barrierefreiheit; hierzu sollen bei allen Bauvorhaben der Seniorenbeirat und der Beirat für Menschen mit Behinderung beteiligt werden

Für eine demokratische und soziale Regionalentwicklung

Vor dem Hintergrund der in verschiedener Hinsicht ungleichen Entwicklungen zwischen Stadt und Land sowie Arm und Reich erhält die regionale Entwicklung immer größere Bedeutung. Die Aufgaben der Kommunen lassen sich immer weniger in den Grenzen einer Stadt oder eines Landkreises bewältigen. Bei der Versorgung mit Strom, Gas und Wasser oder der Abfallbeseitigung ist oft regionale Kooperation zwingend erforderlich. Auch laut Gemeindeordnung sind die Landkreise und kreisfreien Städte für solche Aufgaben der Daseinsvorsorge zuständig. Darüber hinaus ergibt eine kreis- und städteübergreifende Zusammenarbeit in vielen Fragen immer mehr Sinn, auch weil viele Themen immer komplexer werden. Bei der Müllentsorgung haben sich deshalb kommunale Zweckverbände wie ECO City gebildet. Für den Nahverkehr wurden durch Landesregelungen die großen Verkehrsverbünde gebildet.

Auch bei Freizeit und Kultur nutzen die Menschen in Städten und Gemeinden nicht nur die Angebote ihres Wohnortes.

DIE LINKE sieht in der weiteren Regionalisierung kommunaler Aufgaben einen Weg zur Überwindung der wachsenden Gegensätze zwischen Stadt und Land und der unterschiedlichen Entwicklung in den Städten zugunsten gleichwertiger Lebensbedingungen. Die Voraussetzungen für die Entwicklung regionaler, demokratisch organisierter Zusammenarbeit „von unten“ muss vom Land gestärkt werden.

Hinzu kommt, dass sich in den vergangenen Jahrzehnten auch regionale Wirtschaftsräume herausgebildet haben, die sich gerne mit dem Etikett der „Metropole“ schmücken. Das Ruhrgebiet entstand als Region bereits im 19. Jahrhundert auf der Grundlage der Kohleförderung und der Stahlindustrie. Seit einigen Jahren nennt sich der Ballungsraum „Metropole Ruhr“. Die wirtschaftlichen Verflechtungen im Rheinland haben sich ebenfalls weiterentwickelt. International wird es längst als ein Raum betrachtet. Die Industrie- und Handelskammern und andere Wirtschaftsverbände fordern bereits länger eine Zusammenarbeit als „Metropole Rheinland“, die zunächst im Rahmen eines Vereins auch angestrebt wird.

Die Verwaltungsstrukturen in Nordrhein-Westfalen spiegeln diese Entwicklungen bisher nur unzureichend wider. Wichtige Änderungen waren seit langem lediglich die Stärkung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) und die Bildung der Städteregion Aachen.

Der RVR ist seit 2009 wieder für die Regionalplanung im Ruhrgebiet zuständig. 2020 werden die Mitglieder der Verbandsversammlung erstmals direkt gewählt. DIE LINKE hatte die Stärkung des RVR und die Direktwahl mit als erste Partei gefordert – nun wird sie umgesetzt.

Während die Stärkung des RVR jedoch auf halbem Wege stecken blieb und sich der RVR die Aufgaben einer Mittelinstanz in der Region weiter mit den drei Bezirksregierungen teilen muss, hat die kreisfreie Stadt Aachen mit dem Umland die Städteregion Aachen gebildet und die Verwaltung regional organisiert. Die Städteregion ist Rechtsnachfolgerin des Kreises Aachen und nimmt wichtige kommunale Aufgaben u. a. im Bereich der Schulträgerschaft, der Sozialverwaltung sowie der Straßenverkehrs- und Ausländerbehörden wahr. Die Städteregion Aachen pflegt – wie andere Grenzstädte in Nordrhein-Westfalen – enge, grenzüberschreitende Verbindungen mit den Niederlanden und Belgien, die sich als Grenzregion und gemeinsame Entwicklungsregion begreifen.

Das Denken und Handeln vieler politischer „Handlungsträger*innen“ in den Kommunen und im Land sowie die politische Struktur entsprechen weder der zunehmenden Notwendigkeit kommunaler Kooperation und kommunaler Zweckverbände noch der Herausbildung eng verflochtener, international aufgestellter regionaler Wirtschaftsstrukturen. Die kommunale Politik ist häufig von Konkurrenz und „Kirchtürmen“ geprägt, die Gewinner produzieren, aber auch Verlierer. Die politischen Strukturen wie die staatlichen Mittelinstanzen, die Regierungsbezirke, beruhen auf der alten preußischen Einteilung in die Provinzen Rheinland und Westfalen mit der „Enklave“ Lippe.

DIE LINKE stellt sich gegen eine Politik der Standortkonkurrenz und des „Kirchturmdenkens“. Wirtschaftliche Fortschritte und soziale Sicherheit in einer Kommune dürfen nicht durch Nachteile, wie Erwerbslosigkeit und Sozialabbau in anderen erkauft werden. Wie dringend eine engere Zusammenarbeit der Kommunen nötig ist, macht im Ruhrgebiet z. B. die vergleichsweise katastrophale Situation des öffentlichen Nahverkehrs deutlich. Fehlende Verbindungen zwischen den Städten, vor allem in Nord-Süd-Richtung, sowie unterschiedliche Spurbreiten sind ebenso wenig zeitgemäß wie die selbständige, teure Beschaffungspolitik der 26 Verkehrsgesellschaften im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR).

DIE LINKE will Konkurrenz abbauen und tritt für die Stärkung der Kooperation von Kommunen z. B. durch kommunale Zweckverbände oder andere politische Zusammenschlüsse ein. Die Rolle der politischen Mittelinstanzen und ihr regionaler Zuschnitt müssen überprüft und der Entwicklung des Zusammenwachsens von Regionen angepasst werden. Dabei ist DIE LINKE der Auffassung, dass die Herausbildung politischer Kooperationen auch in den Metropolregionen von unten getragen werden muss. Landesgesetzliche Regelungen sind an bestimmten Punkten allerdings unumgänglich. Das war z. B. bei der Bildung der Verkehrsverbünde der Fall und wird auch bei der Bildung einer kommunalen Verkehrsgesellschaft für das Ruhrgebiet notwendig sein.

Das im Raumordnungsgesetz festgeschriebene Ziel der Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen darf nicht nur im Verhältnis der Bundesländer zueinander, sondern muss auch innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen gelten. Es muss ein landespolitisches Ziel bleiben und durch entsprechende Ausgleichs- und Fördermaßnahmen umgesetzt werden.

DIE LINKE setzt auf eine Strategie nachhaltiger Regionalpolitik, die auf ökonomischen, ökologischen und sozialen Zielsetzungen zur Wirtschaftsentwicklung, zur Schaffung neuer, sozial abgesicherter Arbeitsplätze sowie zur Erhöhung der Ressourcenproduktivität basiert. Dazu gehören für uns auch die Wiederbelebung und der Umbau der regionalisierten Struktur- und Arbeitsmarktpolitik in NRW.

DIE LINKE tritt ein für:

  • eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt sowie für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den Teilräumen des Landes,
  • eine Verbesserung der Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Kernstädten und ihrem Umland wie in der Städteregion Aachen,
  • die Stärkung der Landschaftsverbände, die für die Städte wichtige Funktionen bei der Erfüllung überörtlicher kommunaler Aufgaben wahrnehmen und für ihre Aufgaben eine gerechte Lastenverteilung unter Städten und Gemeinden ermöglichen,
  • eine weitere Stärkung des RVR als regionalem, kommunalem Verband, der auf entsprechend vereinbarter Grundlage auch Aufgaben der Kommunen übernehmen darf,
  • die Verbesserung des rechtlichen Rahmens zur Erarbeitung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, die kommunale Grenzen überschreiten, um z. B. gemeinsame Gewerbegebiete entwickeln zu können.