Für eine kommunale Wirtschafts- und Finanzpolitik, die den Menschen dient

DIE LINKE steht für einen grundlegenden Wechsel in der kommunalen Wirtschafts- und Finanzpolitik, weil wir davon überzeugt sind, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann.

Die wesentlichen Ursachen dafür liegen in einer kapitaldominierten Wirtschafts- und Standortpolitik, die in vielen Kommunen und Regionen mit wachsender Massenarbeitslosigkeit verbunden war und ist. Nicht nur die Schließung des Bergbaus oder der Arbeitsplatzabbau in der Stahlindustrie, sondern auch die Schließung von Unternehmen wie BenQ in Kamp-Lintfort, Nokia und Opel in Bochum oder groß dimensionierte Massenentlassungen in jüngster Zeit bei ThyssenKrupp und Siemens haben ihre tiefen Spuren hinterlassen. Sie sind insbesondere damit verbunden, dass die sozialen Kosten bei den Kommunen verbleiben. Die Ausrichtung auf Markt und Wettbewerb hat zur Verödung ganzer Regionen und zum Klimawandel beigetragen. Industrielle Altlasten prägen deshalb ganze Regionen.

Die Wirtschafts- und Finanzpolitik, die wir wollen, ist

  • sozial
  • demokratisch
  • antikapitalistisch

Worauf wir dabei setzen?

  • eine alternative und ökologische Ökonomie
  • am Gemeinwohl orientierte öffentliche Betriebe
  • eine deutliche Ausweitung und Förderung von genossenschaftlichen Betrieben
  • eine Entschuldung der Kommunen und eine Finanzausstattung, die die Kommunen nachhaltig handlungsfähig macht
  • eine Gemeindewirtschaftssteuer
  • statt Verkauf öffentlichen Eigentums nur noch Nutzungsvergabe als Erbbaurecht (dauerhafte Einnahmen über Pachtgebühren)

Was das bringt?

  • soziale Verhältnisse, die niemanden ausgrenzen
  • eine Infrastruktur, die allen gleichermaßen zur Verfügung steht

Was muss dafür getan werden?

  • Der Druck auf die Landes- und Bundespolitik muss deutlich erhöht werden.
  • Privatisierte Stadtwerke und ausgegliederte Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge müssen rekommunalisiert werden.
  • Hohe arbeitsrechtliche Standards müssen in allen kommunalen Unternehmen eingeführt werden.
  • Die wirtschaftliche Betätigung kommunaler Betriebe muss ausgeweitet werden.

Viele Städte und Gemeinden sind nach jahrzehntelanger neoliberaler Politik in einer Abwärtsspirale aus Überschuldung, Abwanderung und sinkender Attraktivität gefangen. In den meisten Kommunen verfällt seit Jahren auf dramatische Weise die Infrastruktur. Dutzende ehemals wohnortnahe öffentliche Schwimmbäder, Büchereien oder Jugend-, Alten- und Stadtteilzentren wurden geschlossen, der dringend notwendige Neubau von Schulen bleibt aus oder der seit langer Zeit geforderte Ausbau eines attraktiven Radwegenetzes wird regelmäßig auf den St. Nimmerleinstag verschoben. In den meisten Innenstädten dominieren Einzelhandelskonzerne und Banken das Stadtbild, während man öffentliche Einrichtungen zunehmend mit der Lupe suchen muss.

Dass eine derart unverantwortliche Entwicklung überhaupt eintreten konnte, hat seine wesentliche Ursache in einer neoliberalen Politik, die seit vielen Jahren die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse in den Kommunen dem Diktat des Marktes geopfert hat. Privatisierung, Deregulierung und insbesondere die den öffentlichen Haushalten verordnete „Schuldenbremse“ haben zur Austrocknung der öffentlichen Finanzen geführt und den Kommunen jeglichen Spielraum für neue und notwendige Investitionen in allen öffentlichen Bereichen genommen.

Investitionen

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen brauchen dringend Geld für Investitionen. Denn von den Regierungsparteien sowie Bund und Land wird ignoriert, dass die kommunalen Finanzmittel insgesamt unzureichend sind. Darüber hinaus stehen mit der Energiewende, dem Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, mit der Verbesserung des Bildungswesens und der Schaffung von mehr Wohnraum enorme Investitionen und Anforderungen für die Kommunen und deren städtische Unternehmen an. Die Herausforderungen des sozialökologischen Umbaus sind gleichzeitig eine Chance, Strukturen vor Ort zu verbessen.

Doch bislang werden die Landkreise und Städte mit ihren Problemen allein gelassen. Es gibt nur wenige kommunale Kooperationen, die das Land NRW unterstützt. Oft wird einseitig gefördert, wie etwa bei den Krankenhäusern. Die landeseigenen Unikliniken werden gefördert, nicht aber die kommunalen Krankenhäuser, obwohl das Land dazu gesetzlich verpflichtet ist.

Große private Konzerne wie Siemens, Google, Uber, Huawei und andere nutzen die fehlende Investitionskraft der Kommunen und Stadtwerke aus. Sie versuchen mit privaten Projekten im Rahmen von „Smart City“ sich den Zugriff auf Teile der kommunalen Infrastruktur anzueignen und langfristig für ihre Profitinteressen zu nutzen.

Die Finanzmittel der Kommunen müssen erheblich größer werden, damit sie in den Städten, aber auch im ländlichen Raum, den vielen Anforderungen gerecht werden können. Zusätzlich müssen im rheinischen Braunkohlerevier die gewachsenen Strukturen komplett umgebaut werden. Nur wenn die Kommunen dort eng zusammenarbeiten und Bund und Land in die Verantwortung nehmen, kann dieser gigantische Umbau einer ganzen Region in NRW gelingen.

Wer soll das alles bezahlen?

Die Kommunen sind für viele politische Entscheidungen zuständig, die unser Leben ganz direkt betreffen und die oftmals Geld kosten. Ob der Bau einer neuen Kita, die Sanierung der Schule, der Zustand des lokalen Krankenhauses, der Betrieb von Parks und Sportplätzen oder ein pünktlicher Bus: Eine lebenswerte Stadt und ein gutes Leben für alle müssen auch finanziert werden. Gleichzeitig sind besonders in Nordrhein-Westfalen Städte und Gemeinden systematisch unterfinanziert. Vor Ort wird viel zu oft der Mangel verwaltet, so dass die Städte nicht sinnvoll und nach dem Bedarf der Menschen gestaltet werden können. Die kommunale Infrastruktur wird auf Verschleiß gefahren, Schwimmbäder, Bibliotheken oder Jugendzentren werden geschlossen. Der zentrale Grund für die schlechte Finanzsituation unserer Städte ist die ungerechte Steuerpolitik auf Bundesebene. Den Superreichen, ihren Banken und Konzernen wurden Steuergeschenke von rund 70 Milliarden Euro gemacht – pro Jahr.

Zusätzlich hilft ein Netzwerk von spezialisierten Banken und Anwaltskanzleien Vermögenden beim Diebstahl von Milliarden Euro an Steuergeldern, wie beispielsweise die so genannten Panama- oder Paradise-Papers aufgezeigt haben. Das Problem der geleerten öffentlichen Kassen wurde dann von der Bundes- und Landesebene auf die Ebene verschoben, die sich am schlechtesten dagegen wehren kann, nämlich in die Kommunen – und damit in unser aller Alltag.

Gegen die systematische Unterfinanzierung unserer Städte und Gemeinden hilft Steuergerechtigkeit. DIE LINKE hat ein detailliertes Steuerkonzept vorgelegt, das arme Haushalte sowie die Mittelschicht entlastet und das Geld von den extrem Reichen holt. Durch die Einführung einer Millionärssteuer, die Reform der Erbschaftsteuer, eine gerechte Unternehmensbesteuerung und einen entschlossenen Kampf gegen Steuerdiebstahl können bundesweit bis zu 180 Milliarden Euro mehr eingenommen werden. Teil unseres Steuerkonzeptes ist die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer. Alle privatwirtschaftlichen Einkünfte in einer Kommune würden erfasst und direkt besteuert werden – mit einem angemessenen Freibetrag für kleine Unternehmen. Diese Steuer brächte den Kommunen 25 Milliarden Euro im Jahr ein.

Wenn es gerechter zugeht, ist in einem der reichsten Länder der Welt selbstverständlich genug Geld für unsere Kommunen da. Deswegen beteiligt sich DIE LINKE auch nicht an Sparhaushalten, die durch angebliche Sachzwänge diktiert werden – auch dann nicht, wenn dadurch ein Abrutschen in den Nothaushalt verhindert werden könnte. Durch derartige Anstrengungen der Kommunen wird nur der Druck auf Land und Bund verringert, endlich zu einer durchgreifenden Reform der Kommunalfinanzen zu kommen.

Wer bestellt, muss auch zahlen: Konnexität für NRW

DIE LINKE setzt sich für die konsequente Umsetzung und Einhaltung des Konnexitätsprinzips gemäß § 78 Abs. 3 der Landesverfassung NRW in Verbindung mit Artikel 104a Abs. 2 des Grundgesetzes ein. Die bestehende Praxis von Bund und Land, den Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben, insbesondere Aufgaben in sozialen Angelegenheiten, zu übertragen, ohne gleichzeitig sicherzustellen, dass den Gemeinden und Gemeindeverbänden die erforderlichen Finanzmittel zur ordnungsgemäßen Erfüllung der übertragenen Aufgaben zur Verfügung gestellt werden, ist verfassungswidrig und muss beendet werden. Die Möglichkeiten der Gemeinden und Gemeindeverbände, die Einhaltung des Konnexitätsprinzips klageweise gegen das Land durchzusetzen, müssen verbessert werden. Soweit in der Vergangenheit dieses Prinzip verletzt wurde, z. B. hinsichtlich der Kosten der Unterkunft (KdU) bei Hartz IV, hat eine nachträgliche Entschuldung der Kommunen durch das Land zu erfolgen. 

Konkret fordern wir:

  • die Wiederanhebung des Steueranteils der Kommunen von 23 Prozent auf 28 Prozent,
  • keine Anhebung der Grundsteuer B, solange diese über die Betriebskosten auf die Mieter*innen abgewälzt werden kann,
  • die Einhaltung des Konnexitätsprinzips; wenn Bundes- oder Landesebene Aufgaben an die Kommunen übertragen, müssen sie auch für die Finanzierung sorgen,
  • die Streichung der rigorosen Möglichkeiten der Gemeindeordnung NRW, Kommunen im Rahmen der Kommunalaufsicht zur Kürzung ihrer Ausgaben zu zwingen, bis hin zur Einführung von „Sparkommissaren“, mit denen auch beim sogenannten „Stärkungspakt“ gedroht wurde.

Weg mit den kommunalen Altschulden! 

Mit 26 Milliarden Euro befinden sich mehr als die Hälfte der bundesweiten Kassenkredite von rund 46 Milliarden Euro in Nordrhein-Westfalen. Davon betroffen sind vor allem Regionen, die von wirtschaftlichen Umbrüchen betroffen sind und in denen trotz Strukturwandel die Arbeitslosigkeit hoch ist. Mit fast 15 Milliarden Euro liegt ein Drittel der bundesweiten Kassenkredite in den Städten und Kreisen des Ruhrgebiets.

Schuld an der kommunalen Verschuldung ist die strukturelle Unterfinanzierung durch Bund und Land. Damit ist eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt worden. Denn die finanziellen Altlasten verhindern wichtige Investitionen für die Zukunft und erschweren die Instandhaltung der Infrastruktur. Das verschlechtert unmittelbar die Lebensverhältnisse für die Bürger*innen. Finanzstarke und finanzschwache Kommunen driften immer weiter auseinander.

Die überschuldeten Kommunen brauchen dringend Unterstützung. DIE LINKE fordert deshalb einen Altschuldenfonds. Gemeint ist ein gemeinsamer Finanztopf von Bund, Land und Kommunen. Dieser Fonds soll die Schulden aus den Liquiditätskrediten der Kommunen übernehmen. Als Ausgleich für die bisherige Unterfinanzierung der Kommunen soll die Bundesebene mit 50 Prozent, das Land und die Kommunen mit jeweils 25 Prozent beteiligt werden. Die Beteiligung von Bund und Land wäre kein Geschenk, sondern ein Ausgleich für die mangelnde Finanzierung der Vergangenheit und damit nachholende Konnexität. Die betroffenen Kommunen wären dann wieder in der Lage, Haushaltsüberschüsse für notwendige Investitionen und wichtige Aufgaben bei Bildung, Verkehr, Sport und Kultur zu nutzen, statt sie im Haushaltsloch zur Schuldentilgung zu versenken.      

Daseinsvorsorge für alle

Ein guter Öffentlicher Dienst und eine bedarfsgerechte öffentliche Infrastruktur sind unverzichtbarer Bestandteil sozialer Gerechtigkeit, sozialer Demokratie und eines guten Lebens.

Statt weiter zu kürzen, wollen wir die öffentliche Daseinsvorsorge ausbauen. Privatisierungen der Vergangenheit sind rückgängig zu machen. Gut funktionierende öffentliche Betriebe wie kommunale Stadtwerke und Wohnungsbaugesellschaften leisten einerseits einen finanziellen Beitrag für die städtischen Haushalte. Andererseits sind sie geeignet, politische Forderungen vor Ort umzusetzen, beispielsweise das Recht auf bezahlbaren Wohnraum.

Grundlegende Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge wie der Bau von Straßen sind durch allgemeine Steuern zu finanzieren. Straßenbaubeiträge, die von den Anliegern bezahlt werden müssen, lehnen wir ab. Es ist niemandem zu vermitteln, warum jemand, dem ein kleines Häuschen an einer vielbefahrenen Straße gehört, alle paar Jahre für die Instandsetzung einer Straße zur Kasse gebeten wird.

Die öffentlichen Unternehmen sollen Vorreiter sein bei demokratischer Mitwirkung der relevanten gesellschaftlichen Gruppen. Ihre Gremien sollen transparent sein. Die Rechtsform öffentlicher Unternehmen bleibt zweitrangig gegenüber den Möglichkeiten effektiver demokratischer Mitbestimmung. Öffentliches Eigentum schließt private Kapitalbeteiligung, auch durch Minderheitsbeteiligungen, aus und gemeinsames Eigentum verschiedener öffentlicher Träger ein. DIE LINKE setzt sich heute bereits für jeden Schritt in diese Richtung ein. Dazu gehören Rekommunalisierungen, Gestaltung fakultativer Aufsichtsräte, Weisungsbefugnisse der Räte und vieles mehr.

Grund und Boden ist ein nicht vermehrbares Gut und gehört in öffentliche Hand. Ohne eine konsequente kommunale Bodenpolitik ist auch keine nachhaltige Planungspolitik zu gewährleisten. Bei wichtigen Infrastrukturprojekten, wie dem Ausbau von Radwegen, sind oft die Eigentumsverhältnisse ein Hindernis bei der Umsetzung einer nachhaltigen Politik.

Alternativen zum kapitalistischen Wirtschaftssystem stärken

Da kommunale Wirtschaftspolitik überwiegend auf kapitalorientierte Unternehmen und Standortentscheidungen nach deren Interessen ausgerichtet ist, halten wir es für erforderlich, Alternativen zu dieser Wirtschaftsform zu entwickeln. Denn die entscheidende Frage gesellschaftlicher Veränderung ist und bleibt die Frage des Privateigentums an Produktionsmitteln. Wirtschaftliche Macht bedeutet auch politische Macht. Eine an sozialen und menschenwürdigen Kriterien orientierte Wirtschaftspolitik erfordert auch in den Kommunen, dass die ökonomische Macht derer, die an Armut, Ausbeutung, Naturzerstörung, Rüstung und Kriegen verdienen, zurückgedrängt und überwunden wird. Der globale Kapitalismus, der auf Ausbeutung, Ungleichheit, ständiger Expansion und Monopolbildung beruht, ist mit diesen Zielen unvereinbar.

DIE LINKE fordert deshalb:

  • ein möglichst breites und qualitativ gutes Angebot an Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge; kommunale Unternehmen haben einen sozialen Auftrag und sind dazu verpflichtet, die sozialen Grundrechte der Einwohner*innen durch soziale Dienstleistungen und soziale Tarifstrukturen einzulösen,
  • Rekommunalisierung: privatisierte Stadtwerke müssen zurück in öffentliche Hand; die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten müssen gestärkt werden und die Verbraucher*innen sowie die Betroffenenorganisationen in Entscheidungen der Unternehmensführung und Tarifstruktur unmittelbar einbezogen werden,
  • Die Stärkung kommunaler Unternehmen, damit sie auf ihrem regionalen Markt wirksam Einfluss nehmen können; die Energieversorgung hat im öffentlichen Eigentum zu erfolgen,
  • die kommunale Wirtschaftsförderung orientiert vorrangig auf die Schaffung kommunaler Eigenbetriebe, die einer konsequenten Tarifbindung unterliegen und sich einer ökologisch nachhaltigen Produktion verpflichtet fühlen,
  • die Förderung der Gründung von genossenschaftlichen Betrieben durch die Gewährung preisgünstiger Kredite und die Bereitstellung von preiswerten Gebäuden bzw. Gewerberäumen seitens der Kommunen,
  • dass kommunale Wohnungsunternehmen nicht nur einen Mindestbestand an gut erhaltenen Wohnungen besitzen sollen, sondern auch den Neubau von preiswertem Wohnraum mit öffentlicher Förderung sicherstellen und damit Einfluss auf die kommunale Mietpreisbildung nehmen,
  • kommunale Krankenhäuser als notwendigen Bestandteil öffentlicher Gesundheitsversorgung,
  • eine Vorbildfunktion von Kommune und städtischen Unternehmen als Arbeitgeber: gute Bezahlung, Qualifizierung und Ausbildung, interkulturelle Kompetenz der Verwaltung, Mitbestimmung, Geschlechtergerechtigkeit und Einhaltung von Ausbildungsquoten,
  • Tarifbindung und Rückführung von Leistungen in öffentliche Verantwortung bei Sicherheit, Wachdiensten, Fahrdiensten, Friedhöfen, Reinigung, Wäschereien, Schul- und Hausverwaltungen,
  • den Erhalt und die Stärkung der Sparkassen; Privatisierung oder Teilprivatisierung von Sparkassen lehnen wir ab; Gewinne der Sparkassen sind für die Finanzierung des Gemeinwesens zu nutzen,
  • in den Aufsichtsgremien, dass die Sparkassen preisgünstige Angebote für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen bereithalten,
  • kommunale und regionale Zusammenschlüsse als Alternative zu drohenden Privatisierungen, insbesondere im ländlichen Raum,
  • die Gewährleistung der Kontrolle und Überprüfung der Zwecke der städtischen Unternehmen durch Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt,
  • dass Grund und Boden nicht veräußert werden, da sie allen gehören; Städte und Gemeinden müssen eine aktive Bodenpolitik betreiben und verfügbare Flächen in kommunalen Besitz bringen; Nutzungsrechte beispielsweise für Gewerbeflächen sind in Erbpacht zu vergeben.

Für eine kommunale Planungspolitik, welche die Bedürfnisse der Menschen in den Vordergrund stellt

Nordrhein-Westfalen ist von Städten geprägt. Das Land hat 396 politisch selbständige Gemeinden, davon sind 272 Städte. Allein in den 30 Großstädten leben 8,312 Millionen Menschen. Das sind mehr als 46 % der Einwohner*innen des Bundeslandes. Darüber hinaus beziehen sich viele der Gemeinden rund um Städte wie Köln, Aachen, Bielefeld, Bonn, Düsseldorf, Münster und Siegen oder in den ländlicheren Kreisen des Ruhrgebietes stark auf den Kern der Ballungsräume. Gleichzeitig gibt es in Ostwestfalen, dem Münsterland, dem Sauerland, am Niederrhein und in der Eifel nach wie vor aber auch ländlich geprägte Gebiete. Städte wie Herne mit 3.041 Menschen pro Quadratkilometer oder Essen mit 2.772 gehören zu den am dichtest besiedelten Städten im ganzen Bundesgebiet. Auf der anderen Seite leben im gesamten Hochsauerlandkreis nur 134 Menschen pro Quadratkilometer. Bei der kommunalen Planung sind diese Unterschiede zu berücksichtigen.

Die kommunale Planung, die wir wollen, ist:

  • ausgerichtet auf die Bedürfnisse der Einwohner*innen und nicht auf die von Investoren, Konzernen und Banken
  • sozialökologisch
  • an null Flächenverbrauch orientiert

Worauf wir dabei setzen?

  • solidarische Entwicklung der Kommunen
  • nachhaltige Raumentwicklung
  • international aufgestellte regionale Wirtschaftsstrukturen

Was wir dafür brauchen?

  • kommunale Kooperation
  • mehr Bürgerbeteiligung
  • Quartiersmanagement

Was das bringt?

  • gleichwertige Lebensbedingungen
  • soziale Vielfalt und Sicherheit
  • quartiersnahe Versorgung

Was muss dafür getan werden?

  • Bürger*innen müssen an der Erarbeitung von Flächen- und Bebauungsplänen beteiligt werden.
  • Die städtische Bauleitplanung muss umgesteuert werden.
  • Stärkere regionale Kooperation zwischen den Kommunen in den Ballungsräumen, zwischen Ballungsräumen und Umland sind erforderlich.
  • Kommunale Zweckverbände müssen gegründet werden.

Für lebenswerte, soziale Städte und Regionen und gleichwertige Lebensbedingungen

Die Entwicklung von Stadt und Land selbst ist sehr unterschiedlich. Die Großstädte im Rheinland, Münster und Bielefeld wachsen stark, während der ländliche Raum massiv Einwohner*innen verliert. Im Raum Köln und Düsseldorf steigen die Mieten rasant, preiswerter Wohnraum fehlt immer mehr, der Bestand an Sozialwohnungen ist durch die völlig verfehlte Förderpolitik und unzureichende Richtlinien des Landes massiv gesunken. Im Raum Höxter und am Niederrhein stehen dagegen immer mehr Häuser leer. Die „Flucht aufs Land“ der 1970er und -80er Jahre hat sich längst umgedreht.

Doch auch zwischen den Ballungszentren gibt es große Unterschiede. Die vom Niedergang der Kohle und der Rationalisierung der Stahlindustrie gezeichneten Großstädte im Ruhrgebiet und im ebenfalls altindustriell geprägten Bergischen Land sind fast 50 Jahre lang geschrumpft. Erst in den vergangenen Jahren gibt es wieder leichtes Wachstum, nicht zuletzt durch die Zuwanderung von Geflüchteten und den Ausbau der Universitäten.

LINKE Kommunal-Entwicklungspolitik muss diese Unterschiede berücksichtigen und entsprechend unterschiedliche Antworten und Lösungsansätze finden. Die Anforderungen an den Wohnungsbau und damit an die Stadtentwicklung sind in Köln oder Düsseldorf mit großer Wohnungsknappheit andere als im ländlichen Raum.

So unterschiedlich die Bedingungen sind: DIE LINKE tritt für eine solidarische Stadtentwicklung, für lebenswerte und lebendige Städte und Regionen für alle ein. Die Ansiedlung von Unternehmen, Wohnungsbau, Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten, öffentliche Einrichtungen und Einkaufsmöglichkeiten müssen auf die Bedürfnisse aller Einwohner*innen ausgerichtet werden und dürfen sich nicht an den Profitinteressen von Konzernen, Banken und Investoren orientieren.

DIE LINKE hält fest an dem auch im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen. Daran müssen sich Bundes- und Landespolitik messen lassen, darauf muss der Landesentwicklungsplan abgestellt werden.

Neue Herausforderungen der Stadtplanung angehen

Die gesellschaftliche Entwicklung und Fragen wie die Klimakatastrophe stellen die Stadtentwicklung vor neue Aufgaben.

Die Spaltung der Gesellschaft in Arm und Reich hat in den letzten Jahren zugenommen. Die Armut hat sich verfestigt und trotz guter Konjunktur weiter zugenommen, oft eng verbunden mit Langzeiterwerbslosigkeit und unsteter Beschäftigung. Sie betrifft längst mehrere Generationen hintereinander. Das sieht man vor allem an der gestiegenen Kinderarmut deutlich. Gleichzeitig nimmt der Reichtum zu. Diese Gegensätze spiegeln sich auch in der Entwicklung der Stadtteile wider. In Großstädten wie Essen gibt es inzwischen Stadtteile, in denen mehr als 50 Prozent der Kinder als arm gelten, während der Bezug von Hartz IV in anderen kaum eine Rolle spielt.

DIE LINKE lehnt diese zunehmende Ghettoisierung ab und spricht sich deutlich für eine soziale Vielfalt in den Stadtteilen und Wohnbezirken aus. Stadtteile mit sozialen Problemen müssen mit Hilfe eines Quartiersmanagements in die Lage versetzt werden, soziale Netzwerke aufzubauen. Diese Quartiersarbeit muss dauerhaft gesichert sein, und nicht nach Auslaufen eines Förderprogramms wieder aus dem Stadtbild verschwinden.

Auch die Zusammensetzung und Entwicklung der Bevölkerung hat sich vor allem in den Städten in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Gut 28 Prozent der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen hat einen Migrationshintergrund, in Köln sind es 38 Prozent. Gleichzeitig wird die Bevölkerung immer älter. Gerade im Ruhrgebiet ist das Durchschnittsalter deutlich höher als im Landesschnitt, eine Folge des Fortzuges ganzer Generationen. Auch daraus ergeben sich Aufgaben für die kommunale Planung. Die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Migrationshintergrund müssen stärker berücksichtigt werden – sowohl in kulturellen und sozialen Einrichtungen als auch auf den Friedhöfen. Ebenso sind barrierefreies Wohnen sowie eine gute Erreichbarkeit von Gesundheits- und Freizeiteinrichtungen notwendige Antworten auf eine älter werdende Gesellschaft.

Auch unter den Bedingungen der Klimakatastrophe und der zunehmenden Erderhitzung müssen die Großstädte lebenswert bleiben. Es müssen mehr Freiflächen erhalten und geschaffen werden, die für die Verbesserung der Luftverhältnisse unerlässlich sind. Wir brauchen mehr Grün. Der Flächenverbrauch, die Versiegelung neuer Flächen, muss gestoppt werden. Null Flächenverbrauch ist das Ziel. Das erfordert ein Umsteuern der städtischen Bauleitplanung. Der Umbau im Bestand hat für DIE LINKE Vorrang, ebenso die Verdichtung schon bebauter Flächen, unter Beachtung des lokalen Freiraumbedarfs und stadtklimatischer Anforderungen.

Alle Städte sind auf einer wirtschaftlichen Basis gewachsen. Sie haben bestimmte Industriebranchen beheimatet, waren Markt-, Handels- oder heute Bankplätze. In den vergangenen Jahrzehnten ist der Anteil des produzierenden Gewerbes an der wirtschaftlichen Tätigkeit deutlich zurückgegangen. Die zeitweise modernen Vorstellungen von der Entwicklung zu einer „Dienstleistungsgesellschaft“ sind ebenfalls längst an der Realität gescheitert. DIE LINKE ist der Auffassung, dass vorrangig alte, ungenutzte Industrieflächen aufzuarbeiten und einer neuen Nutzung zuzuführen sind. Das Profitinteresse vieler Eigentümer*innen, solche Flächen brach liegen zu lassen, um keine Altlasten entsorgen zu müssen, ist nicht akzeptabel.

Beim Einzelhandel muss es gerade angesichts der wachsenden Probleme mit dem Individualverkehr um eine quartiersnahe Versorgung gehen. Auch deshalb lehnt DIE LINKE Einkaufszentren auf der „grünen Wiese“ ab. Gleichzeitig kann das leidige Thema der abends „toten“ Innenstädte nur durch eine Belebung des Wohnens in der Innenstadt gelöst werden – auch wenn Kaufhäuser und Bürogebäude mehr Rendite bringen.

Immer mehr Großprojekte führen zu Auseinandersetzungen, viele Bebauungspläne in den Großstädten werden beklagt. DIE LINKE spricht sich vor diesem Hintergrund nicht für weniger, sondern für mehr Bürgerbeteiligung an der Erarbeitung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen – insbesondere für größere Vorhaben – aus.

Einsprüche gegen Bebauungspläne müssen ein größeres Gewicht erhalten. Die Verfahren müssen stärker als bisher auf einen Ausgleich der Interessen setzen und weniger auf die Durchsetzung der Interessen von Investoren.

Was tun?

  • Erweiterung der Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung bei Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren; Einschränkung beschleunigter Verfahren, die die Bürgerbeteiligung verschlechtern; Baupläne müssen auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft werden
  • Einschränkung des Flächenverbrauchs mit dem Ziel des „Nullverbrauchs“ durch Vorrang für Innenverdichtung; Begrenzung von Baumaßnahmen im Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch)
  • Ausloten von Nachverdichtungsmöglichkeiten – vor allem in den Wachstumsregionen und unter Beachtung des lokalen Freiraumbedarfs und stadtklimatischer Anforderungen; wo möglich und vertretbar sind Gebäude aufzustocken, Dachgeschosse auszubauen und leerstehende Gebäude zu Wohngebäude umzunutzen; zudem sind Baulücken zu schließen und Industrie- und Gewerbebrachen sowie Konversionsflächen zu bebauen; den Luxus, knappe Wohnbauflächen für neue Ein- und Zweifamilienhäuser zu verschwenden, werden wir uns vor allem in den Wachstumsregionen nicht länger leisten können; Baugebiete in großstädtischen Innenbereichen sollten dabei vorrangig als „urbanes Gebiet“ nach § 6a BauNVO ausgewiesen werden, um eine bessere Flächenausnutzung und eine „Stadt der kurzen Wege“ zu schaffen
  • Wenn dennoch neue Wohnbauflächen erforderlich sind, müssen sie sich konsequent an den Achsen des öffentlichen Personennahverkehrs ausrichten und im Bebauungsplan festgelegte Quoten für Sozialwohnungen vorsehen.
  • Unterstützung bei energetischer Sanierung durch kommunale Beratungsstellen und Schaffung von Grünflächen
  • Verhinderung von Ghettoisierungen von Teilen der Bevölkerung in den Stadtquartieren und bewusstes planerisches Gegensteuern gegen die Herausbildung von armen und reichen Stadtteilen; das Ziel gleichwertiger Lebensbedingungen muss auch innerhalb der Kommunen gelten
  • Erhalt und Ausweitung von Programmen wie „Soziale Stadt“ und „Stadtumbau West“, die unerlässlich sind für die Verbesserung der Lebensqualität in benachteiligten Stadtteilen „auf der Kippe“ und den Umbau bis hin zum Abriss ganzer Wohnblöcke in dichtbesiedelten, heruntergekommenen Wohnungsbeständen
  • Ausweitung des Quartiersmanagements in Innenstädten und Stadtteilen mit sozialen Nachteilen
  • Einrichtung von Gestaltungsbeiräten aus unabhängigen Expert*innen, die bei größeren Bebauungs- oder Stadtumbauprojekten beraten, um die Bauqualität zu verbessern
  • Berücksichtigung der vielfältigen Interessen, kulturellen und religiösen Hintergründe der Bevölkerung bei Aufgaben der Stadtentwicklung; das gilt bei Kindertagesstätten, Schulen, Sport- und Freizeiteinrichtungen ebenso wie bei kommunalen Friedhöfen, die Menschen jedweder Weltanschauung Ruhestätten bieten
  • Förderung von Mehrgenerationen-Wohnprojekten sowie Wohnprojekten und ‑gemeinschaften für ältere Menschen, die ein möglichst lange selbstbestimmtes, eigenständiges Leben ermöglichen
  • Zusammenführung von Arbeit, Wohnen, Einkaufen und Freizeit statt weiterer Zersiedelung, die zu weiten Wegen zur Arbeit oder zum Einkaufen führt; dabei müssen die bestehenden Abstands- und Immissionsschutzregelungen strikt eingehalten werden
  • keine Einkaufszentren auf der „grünen Wiese“; größere „Shopping Malls“ müssen in Stadtentwicklungskonzepte eingebunden werden
  • vorrangige Nutzung von gewerblichen Brachflächen für Neuansiedlungen von Gewerbe und Industrie; konsequente Verpflichtung der früheren Besitzer*innen beziehungsweise Nutzer*innen zur Altlastenbeseitigung
  • Wiederbelebung der Innenstädte durch Wohnprojekte; der systematische Leerzug der 1960er und -70er Jahre, bei dem massenhaft Wohnungen in Büros und Geschäfte umgewandelt wurden, muss „umgedreht“ werden; dabei muss Wohnraum bezahlbar bleiben
  • Die Möglichkeiten zur Nutzung kommunaler Flächen durch Erbpacht statt Verkauf sollen ausgeweitet werden, um den kommunalen Einfluss zu erhalten.
  • Förderung des Denkmalschutzes durch die Kommunen, da Kommunen erst durch ihre Geschichte ein Gesicht erhalten; Aufstockung der Mittel für den Denkmalschutz durch das Land NRW auf mindestens 30 Mio. Euro jährlich
  • Entwicklung von Mindeststandards und Ansprüchen an die Infrastruktur im kleinstädtischen und ländlichen Raum; hierzu gehören Angebote an Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten, Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten sowie gute öffentliche Verkehrsverbindungen
  • konsequente Umsetzung der Barrierefreiheit; hierzu sollen bei allen Bauvorhaben der Seniorenbeirat und der Beirat für Menschen mit Behinderung beteiligt werden

Für eine demokratische und soziale Regionalentwicklung

Vor dem Hintergrund der in verschiedener Hinsicht ungleichen Entwicklungen zwischen Stadt und Land sowie Arm und Reich erhält die regionale Entwicklung immer größere Bedeutung. Die Aufgaben der Kommunen lassen sich immer weniger in den Grenzen einer Stadt oder eines Landkreises bewältigen. Bei der Versorgung mit Strom, Gas und Wasser oder der Abfallbeseitigung ist oft regionale Kooperation zwingend erforderlich. Auch laut Gemeindeordnung sind die Landkreise und kreisfreien Städte für solche Aufgaben der Daseinsvorsorge zuständig. Darüber hinaus ergibt eine kreis- und städteübergreifende Zusammenarbeit in vielen Fragen immer mehr Sinn, auch weil viele Themen immer komplexer werden. Bei der Müllentsorgung haben sich deshalb kommunale Zweckverbände wie ECO City gebildet. Für den Nahverkehr wurden durch Landesregelungen die großen Verkehrsverbünde gebildet.

Auch bei Freizeit und Kultur nutzen die Menschen in Städten und Gemeinden nicht nur die Angebote ihres Wohnortes.

DIE LINKE sieht in der weiteren Regionalisierung kommunaler Aufgaben einen Weg zur Überwindung der wachsenden Gegensätze zwischen Stadt und Land und der unterschiedlichen Entwicklung in den Städten zugunsten gleichwertiger Lebensbedingungen. Die Voraussetzungen für die Entwicklung regionaler, demokratisch organisierter Zusammenarbeit „von unten“ muss vom Land gestärkt werden.

Hinzu kommt, dass sich in den vergangenen Jahrzehnten auch regionale Wirtschaftsräume herausgebildet haben, die sich gerne mit dem Etikett der „Metropole“ schmücken. Das Ruhrgebiet entstand als Region bereits im 19. Jahrhundert auf der Grundlage der Kohleförderung und der Stahlindustrie. Seit einigen Jahren nennt sich der Ballungsraum „Metropole Ruhr“. Die wirtschaftlichen Verflechtungen im Rheinland haben sich ebenfalls weiterentwickelt. International wird es längst als ein Raum betrachtet. Die Industrie- und Handelskammern und andere Wirtschaftsverbände fordern bereits länger eine Zusammenarbeit als „Metropole Rheinland“, die zunächst im Rahmen eines Vereins auch angestrebt wird.

Die Verwaltungsstrukturen in Nordrhein-Westfalen spiegeln diese Entwicklungen bisher nur unzureichend wider. Wichtige Änderungen waren seit langem lediglich die Stärkung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) und die Bildung der Städteregion Aachen.

Der RVR ist seit 2009 wieder für die Regionalplanung im Ruhrgebiet zuständig. 2020 werden die Mitglieder der Verbandsversammlung erstmals direkt gewählt. DIE LINKE hatte die Stärkung des RVR und die Direktwahl mit als erste Partei gefordert – nun wird sie umgesetzt.

Während die Stärkung des RVR jedoch auf halbem Wege stecken blieb und sich der RVR die Aufgaben einer Mittelinstanz in der Region weiter mit den drei Bezirksregierungen teilen muss, hat die kreisfreie Stadt Aachen mit dem Umland die Städteregion Aachen gebildet und die Verwaltung regional organisiert. Die Städteregion ist Rechtsnachfolgerin des Kreises Aachen und nimmt wichtige kommunale Aufgaben u. a. im Bereich der Schulträgerschaft, der Sozialverwaltung sowie der Straßenverkehrs- und Ausländerbehörden wahr. Die Städteregion Aachen pflegt – wie andere Grenzstädte in Nordrhein-Westfalen – enge, grenzüberschreitende Verbindungen mit den Niederlanden und Belgien, die sich als Grenzregion und gemeinsame Entwicklungsregion begreifen.

Das Denken und Handeln vieler politischer „Handlungsträger*innen“ in den Kommunen und im Land sowie die politische Struktur entsprechen weder der zunehmenden Notwendigkeit kommunaler Kooperation und kommunaler Zweckverbände noch der Herausbildung eng verflochtener, international aufgestellter regionaler Wirtschaftsstrukturen. Die kommunale Politik ist häufig von Konkurrenz und „Kirchtürmen“ geprägt, die Gewinner produzieren, aber auch Verlierer. Die politischen Strukturen wie die staatlichen Mittelinstanzen, die Regierungsbezirke, beruhen auf der alten preußischen Einteilung in die Provinzen Rheinland und Westfalen mit der „Enklave“ Lippe.

DIE LINKE stellt sich gegen eine Politik der Standortkonkurrenz und des „Kirchturmdenkens“. Wirtschaftliche Fortschritte und soziale Sicherheit in einer Kommune dürfen nicht durch Nachteile, wie Erwerbslosigkeit und Sozialabbau in anderen erkauft werden. Wie dringend eine engere Zusammenarbeit der Kommunen nötig ist, macht im Ruhrgebiet z. B. die vergleichsweise katastrophale Situation des öffentlichen Nahverkehrs deutlich. Fehlende Verbindungen zwischen den Städten, vor allem in Nord-Süd-Richtung, sowie unterschiedliche Spurbreiten sind ebenso wenig zeitgemäß wie die selbständige, teure Beschaffungspolitik der 26 Verkehrsgesellschaften im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR).

DIE LINKE will Konkurrenz abbauen und tritt für die Stärkung der Kooperation von Kommunen z. B. durch kommunale Zweckverbände oder andere politische Zusammenschlüsse ein. Die Rolle der politischen Mittelinstanzen und ihr regionaler Zuschnitt müssen überprüft und der Entwicklung des Zusammenwachsens von Regionen angepasst werden. Dabei ist DIE LINKE der Auffassung, dass die Herausbildung politischer Kooperationen auch in den Metropolregionen von unten getragen werden muss. Landesgesetzliche Regelungen sind an bestimmten Punkten allerdings unumgänglich. Das war z. B. bei der Bildung der Verkehrsverbünde der Fall und wird auch bei der Bildung einer kommunalen Verkehrsgesellschaft für das Ruhrgebiet notwendig sein.

Das im Raumordnungsgesetz festgeschriebene Ziel der Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen darf nicht nur im Verhältnis der Bundesländer zueinander, sondern muss auch innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen gelten. Es muss ein landespolitisches Ziel bleiben und durch entsprechende Ausgleichs- und Fördermaßnahmen umgesetzt werden.

DIE LINKE setzt auf eine Strategie nachhaltiger Regionalpolitik, die auf ökonomischen, ökologischen und sozialen Zielsetzungen zur Wirtschaftsentwicklung, zur Schaffung neuer, sozial abgesicherter Arbeitsplätze sowie zur Erhöhung der Ressourcenproduktivität basiert. Dazu gehören für uns auch die Wiederbelebung und der Umbau der regionalisierten Struktur- und Arbeitsmarktpolitik in NRW.

DIE LINKE tritt ein für:

  • eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt sowie für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den Teilräumen des Landes,
  • eine Verbesserung der Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Kernstädten und ihrem Umland wie in der Städteregion Aachen,
  • die Stärkung der Landschaftsverbände, die für die Städte wichtige Funktionen bei der Erfüllung überörtlicher kommunaler Aufgaben wahrnehmen und für ihre Aufgaben eine gerechte Lastenverteilung unter Städten und Gemeinden ermöglichen,
  • eine weitere Stärkung des RVR als regionalem, kommunalem Verband, der auf entsprechend vereinbarter Grundlage auch Aufgaben der Kommunen übernehmen darf,
  • die Verbesserung des rechtlichen Rahmens zur Erarbeitung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, die kommunale Grenzen überschreiten, um z. B. gemeinsame Gewerbegebiete entwickeln zu können.