Gleichberechtigung und Gerechtigkeit für alle Geschlechter

Eine gerechte Gesellschaft beginnt mit einer konsequenten Gleichstellungspolitik, die Frauen gleichberechtigte Teilhabe im Beruf, in der politischen Aktivität, in der Bildung und in der öffentlichen Wahrnehmung sichert und sie vor Diskriminierung und Gewalt schützt. Benachteiligungen wie der nach wie vor bestehende Lohnunterschied von mehr als 20 Prozent, der geringe Anteil von Frauen in Positionen mit Entscheidungsmacht, sexistische Behandlung und Menschenrechtsverletzungen sind kein Zufall, sondern Folgen gesellschaftlicher Herrschaftsstrukturen, die überwunden werden müssen. Deshalb reicht Gleichstellung allein uns nicht aus.

Die Geschlechtergerechtigkeit, die wir wollen:

  • geht die ganze Gesellschaft etwas an,
  • betrifft die Gleichstellung von Frauen, Männern, Transmenschen und Intersexuellen gleichermaßen.

Worauf wir dabei setzen?

  • ein gleichberechtigtes Gesellschaftsmodell
  • Aufklärungsarbeit in Bildungseinrichtungen

Was wir dafür brauchen ist ein Gesellschaftsmodell, das

  • kein Geschlecht und keine sexuelle Orientierung als Norm betrachtet,
  • die bisherigen patriarchalischen Herrschaftsstrukturen überwindet,
  • die Sozialsysteme solidarisch anpasst,
  • professionelle Sorgearbeit und personenbezogene Dienstleistungen aufwertet.

Was das bringt?

  • eine offene und tolerante Gesellschaft
  • eine gerechte Aufteilung bezahlter und unbezahlter Tätigkeiten
  • eine gesicherte Existenz außerhalb einer Partnerschaft sowie im Alter
  • eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung und Pflege

Was muss dafür getan werden?

  • Die Kommune muss mit gutem Beispiel vorangehen.
  • Frauen‐ und Mädchenprojekte sowie Frauenhäuser müssen erhalten werden.
  • Sichere Treffpunkte für Mädchen und junge Frauen sowie für Lesben, Schwule, Trans- und Interpersonen müssen gefördert werden.
  • Gleichstellungsbeauftragte müssen gegenüber Politik und Verwaltung gestärkt werden.
  • Diskriminierung von Frauen und der LGBTIQ-Gemeinde muss durch Weiterbildung und Aufklärung entgegengewirkt werden.

Unsere Vorstellungen von geschlechtergerechter Politik gipfeln nicht in der Forderung, dass Frauen allein bequeme Chefsessel erobern, während Rassismus, soziale Kämpfe und Umweltkatastrophen unbearbeitet bleiben. Genauso wenig wollen wir, dass alle Menschen aller Geschlechter Niedriglohnjobs mit gleicher, mieser Bezahlung übernehmen „dürfen“.

Zeit, Geld und soziale Garantien für ein gutes Leben 

Ein selbstbestimmtes Leben erfordert eigenständiges Bestimmen über vorhandene Zeit: für Erwerbsarbeit, Familie, Bildung und kulturellen Austausch – aber auch für politisches Engagement, ausreichende Erholung und Zeit für sich selbst. Das setzt einen der Tätigkeit angemessenen, existenzsichernden Lohn oder ein Einkommen voraus, das ein würdevolles Leben sichert, und darüber hinaus ein anderes Gesellschaftsmodell.

Der sofortige und nachhaltige Einstieg in eine Neubewertung aller gesellschaftlich erforderlichen Tätigkeiten ist durch konkrete politische Maßnahmen zu gewährleisten. Wir dürfen nicht länger hinnehmen, dass die geringe Anrechnung von Kindererziehung und Pflegezeiten bei der Rentenberechnung weiterhin zu Armutsrenten für Frauen beiträgt. In unseren Sozialsystemen ist eine veraltete und auf den Klischee-Mann bezogene Erwerbsbiografie von 45 Jahren Vollzeitarbeit der Maßstab. Damit werden die realen Lebenswege von Frauen und Männern in der heutigen Welt ignoriert und weggelogen – und damit Solidarität und Emanzipation verhindert. Eine Neubewertung kann nachhaltig angeschoben werden, indem alle bezahlten und unbezahlten Tätigkeiten gerecht zwischen den Geschlechtern und zwischen Erwerbslosen und Vollzeiterwerbstätigen aufgeteilt werden.

Der erste mögliche Schritt in diese Richtung ist eine radikale Erwerbsarbeitszeitverkürzung auf zunächst 30 Wochenstunden, hin zu einer kürzeren Vollzeit und einer langen Teilzeit. Dabei ist nicht nur der volle Lohnausgleich, sondern auch die Gleichwertigkeit der Bezahlung zu sichern, und es müssen vielfältige familien- und bildungsfreundliche Arbeitszeitmodelle etabliert werden.

  • Wir fordern gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit. Die Ungerechtigkeit, dass in NRW Frauen um 23 Prozent schlechter bezahlt werden als Männer, ist zu beseitigen.
  • Der Gesetzgeber muss Tarifpartner gesetzlich verpflichten, Tarifverträge nach geschlechtergerechten Kriterien zu überarbeiten.
  • Die Einführung der 50-Prozent-Quote für den Öffentlichen Dienst muss vom Gesetzgeber umgehend auf allen Ebenen und in allen Gehaltsgruppen (auch in Aufsichtsräten, Führungspositionen) eingeführt und in den Kommunen real umgesetzt werden.
  • DIE LINKE fordert ein Gleichstellungsgesetz für die private Wirtschaft. Unternehmen, in denen Frauen, Männer oder andere Geschlechter in Bezahlung, Aufstieg und Verantwortung benachteiligt sind, müssen verbindliche Gleichstellungsmaßnahmen einführen.
  • Professionelle Sorgearbeit und personenbezogene Dienstleistungen (Kinderbetreuung, Pflege) müssen durch eine würdige Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen aufgewertet werden.
  • Für alle von Mehrfachdiskriminierung Betroffenen sind verbindliche Maßnahmen erforderlich, um diese Diskriminierungen aufzuheben.
  • Selbstbestimmung über den eigenen Körper und die eigene Lebenssituation ist zu garantieren.

Sicherheit vor Gewalt und Gewaltprävention

Der Schutz von Frauen, Kindern und anderen gefährdeten Menschen vor Gewalt muss auf kommunaler Ebene garantiert sein. Schutz und qualifizierte Hilfe in Bedrohungs- und Gefährdungssituationen durch Stellen wie Frauenhäuser und andere Schutzräume sowie Beratungsstellen muss sichergestellt sowie unbürokratisch und bedarfsgerecht zur Verfügung stehen. Dabei muss gewährleistet sein, dass diese Stellen unabhängig vom körperlichen Zustand, Aufenthaltsstatus oder der Lebenssituation von Betroffenen zugänglich sind. Eine bundeseinheitliche Finanzierung ist dafür unerlässlich, und diese Finanzierung muss auf kommunaler Ebene zuverlässig verteilt werden. Kommunen müssen entsprechende Zuschüsse gewährleisten. Opfer von Zwangsheiraten bedürfen besonderer Hilfe.

  • Schutz- und Hilfseinrichtungen sind einzelfallunabhängig, pauschal und verlässlich zu finanzieren. Das weit verbreitete und unzulängliche Finanzierungsmodell von Hilfsangeboten über Tagessätze muss endlich beendet werden. Die Finanzierung der Frauenhäuser ist Bestandteil einer Schutzpflicht und darf nicht länger eine freiwillige Leistung bleiben. Diese Forderungen sind längst Bestandteil internationaler Abkommen, welche die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert hat, und für die sie in der Pflicht steht.
  • Die Politik trägt die Verantwortung dafür, dass staatliche Behörden wie Polizei, Gerichte und Ämter für das Thema Gewalt gegen Frauen sensibilisiert werden und das Gewaltschutzgesetz einheitlich umgesetzt wird. Besondere Aufmerksamkeit muss dem Umgangs- und Sorgerecht gelten, wenn Kinder als Zeugen oder selbst von Gewalt betroffen sind.
  • Alle Formen von Gewalt sind öffentlich zu verurteilen, und hinsichtlich der gesellschaftlichen Ursachen muss Aufklärung geleistet werden. Verherrlichung von Gewalt gegen Frauen in unterschiedlichsten Medien muss konsequent angeprangert und gesellschaftlich bekämpft werden.

DIE LINKE fordert:

  • die ausdrückliche Förderung und den Erhalt von Frauen‐ und Mädchenprojekten,
  • die Förderung von sicheren Treffpunkten für Mädchen und junge Frauen,
  • die Förderung von sicheren Treffpunkten für Lesben, Schwule, Trans- und Interpersonen,
  • ein ausschließliches Teilnahme- und Entscheidungsrecht für Frauen in frauenspezifischen Fragen,
  • besondere Maßnahmen zur gerechten Unterstützung Alleinerziehender aller Geschlechter vor Ort, unter anderem bei Wohnungsbeschaffung,
  • Kinderbetreuung und Versorgung im Krankheitsfall,
  • die Weiterentwicklung des von rechts diffamierten Prinzips Gender-Mainstreaming mit entsprechenden Zielvorgaben,
  • die Einführung des Gender-Budgets nach den Kriterien sozialer Gerechtigkeit, der Geschlechtergerechtigkeit und ökologischer Nachhaltigkeit,
  • die Stärkung von Gleichstellungsbeauftragten gegenüber Politik und Verwaltung,
  • die Einrichtung eines Frauenausschusses mit Beteiligungs- und Kompetenzrechten gegenüber Rat, Bezirksvertretung und Verwaltung,
  • den Ersatz von Minijobs durch versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse in den kommunalen Verwaltungen,
  • die konsequente Umsetzung des Grundsatzes „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ in den Verwaltungen,
  • die systematische Förderung von Frauen und eine Selbstverpflichtung der Räte, Frauen in kommunalen Verwaltungen tatsächlich zu befördern,
  • die Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen nach Ausfällen,
  • flächendeckende Programme zur frauenspezifischen Gesundheitsvorsorge für alle Frauen, unabhängig von ihrer finanziellen Situation,
  • Verhütungsmittel auf Rezept ohne Zuzahlung, ggf. Kostenübernahme durch die Kommune,
  • Eine sichere Stadt (Beleuchtung, Wege, sichere Parkplätze, Notrufeinrichtungen ...).

Als LINKE setzen wir uns auf kommunaler Ebene für folgende Maßnahmen ein:

1. Wir lehnen jede Kriminalisierung von Prostituierten ab. Spielräume im Prostituiertenschutzgesetz von 2017 müssen so genutzt werden, dass es nicht zu Bußgeldern gegen Prostituierte kommt. Es sollen auch keine Gebühren von Prostituierten erhoben werden.

2. Zu verhindern gilt es, z. B. unter Nutzung von Baurecht, dass ganze Bordellviertel entstehen.

3. Für die Betroffenen bedarf es einer lokalen Infrastruktur mit niedrigschwelligen und kostenlosen Ausstiegs- und Unterstützungsangeboten. Dabei darf der Zugang zu Unterstützungsangeboten nicht von einer Entscheidung für den Ausstieg abhängig gemacht werden. 

Nötig sind insbesondere:

  • kostenlose, freiwillige Gesundheits- und Rechtsberatungen durch die Gesundheitsämter und auf Wunsch kostenlose ärztliche Untersuchungen, auch für Menschen ohne Pass oder ohne Krankenversicherung
  • Verhandlungen mit den Krankenkassen bzgl. bezahlbarer Krankenversicherungstarife (ohne Aufschlag für die Tätigkeit in der Prostitution)
  • Schaffung von öffentlich geförderten Beschäftigungsprogrammen und Weiterbildungen (Nachholen eines Schulabschlusses/Ausbildungsabschlusses oder andere individuell zugeschnittene Angebote), nach Möglichkeit Anbindung an existierende Angebote
  • Vorhalten von Schutzwohnungen und wenn nötig Öffnung der lokalen Frauenhäuser für von Gewalt Betroffene aus der Prostitution
  • Sicherstellung des Zugangs zu traumapsychologischen Angeboten und zu Sprachkursen
  • langfristige Bleibeperspektive für alle Betroffenen unabhängig von Aussagebereitschaft in Gerichtsverfahren

4. Auf kommunaler Ebene braucht es Fortbildungen über die Lebensbedingungen der Menschen in der Prostitution, über Menschenhandel und Trauma für alle Personen, die in irgendeiner Form mit Prostitution zu tun haben (beispielsweise Polizei, Mitarbeiter*innen der Gesundheitsämter, Finanzamt). Kommunen brauchen Sprachmittler*innen in den typischen Landessprachen, die ebenfalls thematisch geschult sein sollten. Bei Stellenbesetzungen sollte darauf geachtet werden, dass alle Mitarbeiter*innen, die mit Betroffenen in Kontakt kommen, über gute soziale Kompetenzen und Empathiefähigkeit verfügen. Schikanen gegen Prostituierte durch Verwaltungsmitarbeiter*innen müssen ausgeschlossen werden.

5. Kommunen sollten runde Tische einrichten, in denen nicht nur Akteure der Verwaltung wie Ordnungsamt, Gesundheitsamt und Polizei zusammenkommen, sondern auch Akteure aus Finanzamt, Politik und Sozialarbeit.

6. Kommunale Sexsteuern sollen abgeschafft werden, da diese eine Bereicherung öffentlicher Haushalte durch Prostitution darstellen. Das ist nicht akzeptabel.

7. Werbung für Prostitution soll wie andere sexistische Werbung durch städtische Werbeverträge unterbunden werden.

8. Kommunen sollten durch lokale Informationskampagnen dazu beitragen, die gesamte Gesellschaft über die Ursachen und Folgen der Prostitution aufzuklären und die Nachfrage nach Prostitution einzudämmen.

9. Abschiebungen von Prostituierten und denjenigen, die aussteigen wollen bzw. ausgestiegen sind, werden, wie auch alle anderen Abschiebungen abgelehnt, stattdessen werden Perspektiven für das Leben in Deutschland geschaffen.

 

 

Homophobie und Ausgrenzung von LGBTIQ* (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transpersonen, Intersex-Personen, andere queere Identitäten) bekämpfen

Geschlechtergerechtigkeit betrifft und hilft nicht nur Frauen, sondern allen Menschen, die aufgrund ihrer Sexualität oder geschlechtlichen Identität ausgegrenzt, gemobbt, bedroht oder gar gewaltsam angegriffen werden. Wissenschaftliche und statistisch belastbare Studien belegen, dass Offenheit und Aufklärungsstand an Schulen, was homosexuelle Partnerschaften und geschlechtliche Identitäten betrifft, rückläufig sind.

Noch immer haben Menschen des LGBTIQ*-Spektrums gesetzlich nicht die gleichen Rechte und Möglichkeiten wie heterosexuelle Menschen, die sich mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt von Eltern und Medizin zugewiesen wurde.

Wir, DIE LINKE, kämpfen für eine echte Gleichstellung aller Menschen. Niemand darf aufgrund der eigenen Sexualität oder des eigenen Geschlechts diskriminiert werden. Damit das aber klappt, bedarf es dringender Aufklärung, Beratung und Hilfe in der Bevölkerung. Wir wollen, dass Aufklärungsarbeit schon in der Schule stattfindet – dort, wo die Vorurteile ihren Nährboden finden und sich für das ganze Leben verfestigen. Wir wollen, dass queere Jugendliche Hilfe in der Schule oder Kommune finden. Und dass diese Hilfe auch den Eltern oder Sorgeberechtigten zur Verfügung stehen muss.

DIE LINKE will: 

  • eine qualifizierte Weiterbildung von Kontaktstellen und Vertrauenslehrkräften in Schulen und Berufsschule,
  • Coming-out-Hilfe zur Bewusstseinsstärkung in Sachen sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und Selbstbestimmung,
  • Jugendlichen durch qualifizierten Unterricht die Möglichkeit geben, sich ein authentisches und eigenes Bild zu machen, Stereotype auszuräumen und somit den Abbau von Diskriminierung sowie Mobbing fördern; dies gilt für Schulen, Berufsschulen, Jugendzentren und andere Bildungseinrichtungen im kommunalen Bereich,
  • finanzielle und personelle Absicherung kommunaler Beratungsstellen,
  • besonders im ländlichen Bereich den Ausbau von regelmäßigen sowie sicheren Treffpunkten und Beratungsstellen (auch telefonisch und anonym) herbeiführen; Lösungen für Probleme im Bereich Coming-out, Gewaltübergriffe, Mobbing und Diskriminierung müssen verfügbar und zugänglich sein,
  • obdachlosen jungen Menschen, die käuflichen Sex praktizieren, Unterkünfte mit einer qualifizierten Betreuung bieten.