Änderungsantrag zum Haushalt 2019 - Für „Gute Arbeit" in den lippischen Kliniken

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Beschlussvorschlag:
 
1.) Der Kreis Lippe gewährt der Klinikum Lippe GmbH einen jährlichen Zuschuss für die Entlohnung aller Beschäftigten nach TVöD. Die Höhe dieses Zuschusses wird mit der Geschäftsleitung zukünftig abgestimmt. Für das Haushaltsjahr wird ein Betrag von 3,4 Millionen Euro eingestellt.

2.) Die Beschäftigten der aLD GmbH werden durch die Klinikum Lippe GmbH beschäftigt. Die aLD GmbH wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgelöst.

3.) Es erfolgt zukünftig keine Ausgliederung oder Gestellung von Beschäftigten an Tochterunternehmen mehr. Aufgaben, die bisher von der Klinikum Lippe GmbH oder ihren Tochterunternehmen wahrgenommen wurden und werden, dürfen nicht an externe Unternehmen vergeben werden. 

4.) Der Kreis Lippe erteilt eine Weisung an alle Mitglieder der Gesellschaftsversammlung der Gesundheit Lippe GmbH und der Klinikum Lippe GmbH, die vom Kreis Lippe bestellt wurden, eine entsprechende Weisung an die Geschäftsführung zu veranlassen. 

5.) Der Landrat informiert den Kreistag regelmäßig über die Umsetzung dieses Beschlusses. Der finanzielle Bedarf der Gesundheit Lippe GmbH wird bei der Ermittlung der Kreisumlage berücksichtigt. Der Landrat informiert die Städte und Gemeinden des Kreises Lippe entsprechend.
 
6.) Die Finanzierung dieses Aufwands erfolgt vorrangig durch Einsparungen im Produktbereich 15 "Wirtschaft und Tourismus". Die Kreisverwaltung veranlasst eine Evaluierung der bisherigen Maßnahmen. Überschüssige Beträge gehen zu Lasten der Ausgleichsrücklage.

 
Sachdarstellung:
 
Durch die Ausgliederung von Aufgaben der Klinikum Lippe GmbH an Tochterunternehmen betreibt der Kreis Lippe seit Jahren Lohn- und Sozialdumping. Beschäftigte der Tochterunternehmen, welche nicht von der Klinikum Lippe GmbH gestellt werden, erhalten keine Bezahlung nach TVöD. Die Entlohnung dieser Kolleg*innen erfolgt zu einem  niedrigeren Tarif. 

In einem demokratischen Gemeinwesen sollen alle als freie und gleiche Bürgerinnen und
Bürger - mit gleichen Rechten und Pflichten - beteiligt sein. Das ist das Sozialstaatsprinzip. Darüber waren sich die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes einig. Dumpinglöhne sind ein Verstoß gegen die Grundprinzipien des Sozialstaats und der Demokratie! 

Bund, Länder, Gemeinden und sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts haben das Sozialstaatsprinzip zu schützen bzw. auszubauen und eine Demontage zu verhindern!
 
Wir unterstützen die Entwicklung der Klinikum Lippe GmbH zu einem Universitätsklinikum. Für uns handelt es sich hierbei um ein Qualitätsversprechen und nicht nur um einen Werbezweck. Die Einwohner*innen und die Patient*innen erwarten vom Klinikum Lippe eine erstklassige, einwandfreie Leistung, dazu gehört auch eine tarifgerechte Entlohnung des Personals! 

Wir beziehen uns mit unserer Begründung u.a. auch auf das Protokoll der Kreistagssitzung vom 18.12.2017: 

„[…] Herr Welslau erklärt, der SPD-Fraktion sei es wichtig, dass die Gesundheitsversorgung in Lippe mit den Krankenhäusern der Maximalversorgung gesichert sei. Sie wolle keine Privatisierung und den Erhalt beider Standorte. Ferner solle der Kreis Lippe weiterhin ein guter Arbeitgeber sein. Eine gemeinsame Logistik werde für sinnvoll gehalten.

Die SPD -Fraktion fordere die Betriebsräte und Geschäftsführungen auf zu prüfen, wie es langfristig möglich sei, alle MitarbeiterInnen nach TVöD zu vergüten. Dabei solle auch geprüft werden, die aLD als 100%-Tochter der KLG zu führen bzw. die aLD mit der KLG zu
verschmelzen. […]“

Es ist Zeit, sich nicht länger hinter Absichtserklärungen, Aufforderungen und Prüfaufträgen zu verstecken, sondern Verantwortung für die Einwohner*innen, Patient*innen und die Beschäftigten zu übernehmen. 

Dass der finanzielle Mehrbedarf der Gesundheit Lippe GmbH ggf. bei der Ermittlung der
Kreisumlage berücksichtigt wird, ist eine Selbstverständlichkeit, denn alle Beschäftigten der 16 lippischen Gemeinden und Städte, der Kreisverwaltung Lippe, des Kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg/Lippe, des Jobcenters Lippe und des Landesverbandes Lippe werden nach den Tarifverträgen im öffentlichen Dienst (TVöD - Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und/oder den TV-L - Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) entlohnt/besoldet! 

Die Besoldung der kommunalen Beamt*innen, der kommunalen Wahlbeamt*innen, d.h. der Bürgermeister, des Landrates, der Beigeordneten usw. usf. erfolgt grundsätzlich in Anlehnung an den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst. Auch deshalb ist es ein sozialpolitischer Skandal (Frei nach Heinrich Heine: „Wasser predigen und Wein trinken.“), dass nicht alle Beschäftigten der privatrechtlich organisierten Unternehmen des Kreises Lippe nach den Tarifverträgen im öffentlichen Dienst entlohnt werden!

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