Änderungsbeschluss zum Gesellschaftsvertrag des Klinikums im Kreistag: "Im Neuen Jahr wird alles anders - aber nicht besser!"

Fraktion DIE LINKE im Kreistag Lippe
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Die geplante Neufassung begründet Landrat Dr. Lehmann mit dringend notwendigen Anpassungen an geänderte Gesetzes- und Verordnungsvorgaben. Nur haben die Änderungen der Gemeindeordnung bereits im Jahr 2015 stattgefunden, so dass Zeit genug gewesen wäre, in einem breit gestreuten Beteiligungsprozess mit allen Beteiligten aus der Politik, der Interessenvertretung der Beschäftigten und der Verwaltung die best mögliche Vertragsgestaltung zu finden.

Dennoch sind nicht nur die Kreistagsmitglieder im Dezember von der Vorlage, die schon in der nächsten Kreistagssitzung am 21. Januar verabschiedet werden soll, überrascht worden. Die umfassenden und aus verwaltungsrechtlicher Sicht nicht allesamt nachvollziehbaren Änderungen sollen nun, ohne dass auch nur genügend Beratungszeit gewährt wird, im Eilverfahren beschlossen werden. In der Dezembersitzung hatte die Fraktion DIE LINKE zunächst mit einem eigenen Antrag reagiert, in dem sie unter anderem die nötigen Hintergrundinformationen angefordert hatte, um überhaupt eine qualifizierte Beurteilung der rechtlichen Hintergründe leisten zu können. Über die Ergänzung der Neufassung mit diesen nötigen Hintergrundinformationen gab es einen Mehrheitsbeschluss in der letzten Kreistagssitzung. Diese Informationen sind den Fraktionen allerdings erst am 14. Januar zugegangen.

Die LINKE Fraktionsvorsitzende ist sich sicher, dass es unter anderem die Beschlusslage über die laufende gerichtliche Auseinandersetzung zum Konzernbetriebsrat war, die einige der Paragrafenänderungen im Gesellschaftsvertrag beeinflusst hat: "Herr Dr. Lehmann fürchtet mehr und mehr um seine Mehrheiten. Trotz GroKo: Im Kreistag wächst der Widerstand gegen Beschlüsse, mit denen Informations- und Mitbestimmungsrechte eingeschränkt werden. Darum ist es aus Sicht des Landrats gar nicht gewünscht, dass die nachgereichten Informationen zu weiteren Änderungsanträgen auch aus den anderen Fraktionen führen. Aus unserer Sicht, die auch von juristischer Seite bestärkt wird, sind die allermeisten Änderungen im Gesellschaftsvertrag, die Verschlechterungen für die Arbeitnehmerseite beinhalten, Ausdruck politischen Willens, und nicht durch die Änderungen in der Gemeindeordnung vorgegeben."