Für „Gute Arbeit“ in den lippischen Kliniken! - Rede von Sascha Hofmann, Kreistagsmitglied DIE LINKE, zum Antrag der Linksfraktion am 25.03.2019 im Kreistag

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Passiert ist seitdem nichts. Es sollte ja auch geprüft werden, wie dieses sinnvolle Ziel langfristig erreicht werden kann. In dieser Aussage zeigt sich aber eine positive Entwicklung. Im Koalitionsvertrag zwischen den Fraktionen von SPD und CDU im Lippischen Kreistag finden sich noch folgende Aussagen: (Nummer 2 auf Seite 3 des Koalitionsvertrags)

„Nach wie vor besteht hoher Konsolidierungsbedarf für die KLG, der in gemeinsamer Verantwortung von Unternehmen und Tarifparteien gedeckt werden muss.“

„Die Geschäftsführung und die Tarifparteien sind gefordert, an der Zielerreichung mitzuwirken, indem sie individuelle Lösungen für die KLG erarbeiten, die die Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit sicherstellen.“

„Dies bedingt, dass es keine Zuschüsse des Gesellschafters an die KLG für den laufenden Geschäftsbetrieb gibt. Im Spannungsfeld von Investitionsnotwendigkeit, Personalsituation (Tarifstruktur, Überstunden) und einer strukturellen Unterdeckung ist ein Ausgleich zu finden, der jedenfalls zu einem ausgeglichenen Ergebnis im operativen Geschäft führt.“

Das heißt im Klartext:

  • Der Kreistag fordert von den Arbeitnehmer*innen, auf einen Teil des ihnen zustehenden Lohns verzichten. Das ist Lohndumping!
  • Der Kreistag akzeptiert die nicht auskömmliche Finanzierung unseres Krankenhauses und gibt den Kostendruck an die Beschäftigten weiter. Es sind bisher keine Maßnahmen vom Kreistag ergriffen worden, um diesen Skandal zu beenden!
  • Der Kreistag fordert Haustarifverträge, welche deutlich schlechtere Bedingungen für die Arbeitnehmer enthalten. Das ist Tarifflucht!
  • Der Kreistag akzeptiert, dass Arbeitnehmer*innen ihre Bezüge mit Sozialleistungen aufstocken müssen oder so geringe Rentenansprüche erwerben, dass sie zukünftig auf Sozialleistungen angewiesen sind. Das ist Sozialdumping.

Wir denken, eine nachhaltige, soziale und verantwortungsvolle Politik geht anders!

Mit unserem Antrag geben wir dem Kreistag die Möglichkeit, seine Verantwortung wahrzunehmen. Wobei erwähnt werden muss, dass das von den Koalitionspartnern gewählte Ziel „keine Zuschüsse zum laufenden Geschäftsbetrieb“ zunehmend unrealistisch wird. Der Marburger Bund fordert 5 % mehr Lohn – bei dem Ärztemangel voraussichtlich mit Erfolg. Durch den Fachkräftemangel werden auch andere Tarifabschlüsse höher ausfallen. Es ist daher notwendig, auch im Haushalt dieser absehbaren Entwicklung Rechnung zu tragen.

Die Höhe des benötigten Zuschusses für eine angemessene Entlohnung aller Mitarbeiter wird in einem Gutachten der Rechtsanwälte Gleiss, Lutz, Hotz, Hirsch und Partner vom 26.01.2018 mit jährlich 2,2 bis 3,4 Millionen angegeben (siehe Seite 3 des Gutachtens). Es handelt sich also um nicht einmal 1 % des Ergebnisplans und gerade einmal 1,5 % der Kreisumlage. In den letzten Jahren ist es im Vollzug des Haushalts schon zu größeren Differenzen zwischen Plan und Ist gekommen.

Wir können uns also diesen notwendigen Zuschuss leisten.

Das erwähnte Gutachten zeigt, dass eine Integration der ALD-Mitarbeiter in die KLG möglich ist.

Wir möchten auf einen anderen wichtigen Punkt in diesem Gutachten hinweisen. Auf Seite 5 wird dort ausgeführt, dass der Tendenzschutz des Klinikums entfällt, wenn ein Klinikum überwiegend unter kommerziellen Gesichtspunkten betrieben wird. Gewinnerzielungsabsichten führen sicher zu einem Wegfall des Tendenzschutzes. Das Ziel aus dem Koalitionsvertrag, ein ausgeglichenes Ergebnis im operativen Geschäft zu erreichen, könnte zu einem Verlust des Tendenzschutzes führen.

Wenn für Bürgermeister, Landräte und Beigeordnete der TVöD berücksichtigt wird, haben auch alle Beschäftigten diesen gerechten Lohn verdient. Wir bitten daher um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag.