Gutes Wohnen ist eine Garantie der Gemeinde!

Lemgo: PressemitteilungenPressemitteilungen

Dabei geht es um das Grundsätzlichste und Herausragendste, was Bewohner einer Stadt nur sorgen kann - eine wohnenswerte Unterkunft.

Kommen Vermieter ihren Pflichten nicht nach, liegt es sehr wohl in der Zuständigkeit der Gemeinde, einzugreifen. Das Wohnungsaufsichtsgesetz, das seit 2014 in Nordrhein-Westfalen rechtsbindend ist, verpflichtet die Gemeinde, in Fällen von Missständen an Wohnraum auf die Beseitigung hinzuwirken. Dieses Hinwirken kann unterschiedlich ausfallen:

Werden vom Vermieter nicht die notwendigen Erhaltungsarbeiten durchgeführt, liegt es an der Stadt, den Missstand oder gar eine Verwahrlosung durch Überprüfung festzustellen. Liegen Zustände vor, die den ordnungsgemäßen Gebrauch zu Wohnzwecken einschränken, haben Gemeinden nach Paragraph 7 des Wohnungsaufsichtsgesetzes die Pflicht, „erforderliche Maßnahmen zu treffen“, sofern der Vermieter keine freiwillige Abhilfe leistet. Darüber hinaus kann die Gemeinde Wohnraum unter bestimmten Voraussetzungen für unbewohnbar erklären. In diesem Fall müssten die Bewohnerinnen und Bewohner „anderweitig zu zumutbaren Bedingungen untergebracht“ werden. Kommt der Vermieter seinen Pflichten vorsätzlich oder fahrlässig nicht nach, regelt Paragraph 13 auch die zu leistenden Bußgelder.

Es gibt somit durchaus Maßnahmen, die die Stadt Lemgo ergreifen kann, um gutes Wohnen zu ermöglichen. Den Immobilienverwalter Altro Mondo zur Verantwortung ziehen, ist somit keine Frage des rechtlichen Dürfens, sondern ganz klar die des politischen Willens!

Ich fordere den Rat der Stadt Lemgo, insbesondere Bürgermeister Dr. Austermann, dazu auf, die Mängel im betreffenden Wohnblock am Biesterberg festzustellen und umgehend die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Beseitigung dieser zu ergreifen!

Sollte es rechtliche Fragen dazu geben, stehe ich als Justiziar der Fraktion DIE LINKE selbstverständlich sowohl den Mieterinnen und Mietern als auch den Ratsmitgliedern gern zur Verfügung.