Bürgerantrag zur Unterlassung von Wasser-, Strom- oder Gasabsperrungen in Detmold nach § 24 der Gemeindeordnung NRW und § 6 der Hauptsatzung der Stadt Detmold

Walter Brinkmann, DIE LINKE., Direktkandidat Lippe I zur Bundestagswahl
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An den Geschäftsführer der Stadtwerke Jörg Karlikowski

An den Bürgermeister Frank Hilker

und den Rat der Stadt Detmold

An den Aufsichtsrat

von DetCon und Stadtwerken

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Sehr geehrter Herr Karlikowski,

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Artikel in der LZ über eine von Ihnen angedrohte Wasserabstellung hat viele von uns sehr erzürnt. Sie wollten demnach ohne Rücksicht auf die Mieter*innen ein Lebensmittel der Grundversorgung sperren, um die Schulden der belvona einzutreiben, und damit Menschen für einen Vorgang schädigen, zu dem sie nichts beigetragen haben. Allein die Absicht erscheint mir zynisch und mehr als unangemessen. Denn bei der Immobiliengesellschaft belvona handelt es sich lt. LZ um die ehemalige Altro Mondo, die schon sehr oft - nicht zuletzt in Lemgo und Oerlinghausen - ähnliche Skandale produziert hat.

Ich halte es nach diesen Erfahrungen für notwendig, einen Mehrheitsbeschluss im Detmolder Stadtrat zu erwirken, der es den Detmolder Stadtwerken untersagt, Menschen das Wasser, Gas oder Strom zu sperren. Alle drei Ressourcen sind lebensnotwendig und unverzichtbar. Jede andere Sicht darauf ist schlicht verantwortungslos und menschenfeindlich.

Antrag:

1. Die Detmolder Stadtwerke verzichten bei Zahlungsrückständen seitens der Immobiliengesellschaften für Gas, Wasser oder Strom auf Abschaltungen zu Lasten der Mieterinnen und Mieter.

Aus meiner Sicht können in solchen Fällen unverzüglich entsprechende juristische Schritte gegen die verantwortlichen Immobilienunternehmen eingeleitet werden, anstatt die betroffenen Menschen für etwas zu bestrafen, was sie nicht zu verantworten haben!

2. Den Detmolder Stadtwerken wird untersagt, bei Privatkunden- und Kleinverbraucherverträgen, Menschen das Wasser, das Gas oder den Strom zu sperren.

Gemäß Haushaltsposten 230 300 zur Überbrückung von Notsituationen/Hilfe in außergewöhnlichen Situationen stehen für solche Krisensituationen durchaus Gelder zur Verfügung. Die Stadtwerke stehen als Tochter der Stadt Detmold in einer besonderen Verantwortung. Eine enge Vernetzung mit den sozialen Einrichtungen der Stadt sollte also grundsätzlich angestrebt werden. Ausbleibende Zahlungen können ein Indiz für soziale Notlagen sein, die bei den betroffenen Menschen noch weiter eskalieren können, erst recht dann, wenn eine Versorgung mit den Ressourcen der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht mehr gegeben ist. Die Stadtwerke dürfen daher nicht wie ein herkömmliches Wirtschaftsunternehmen auftreten, denn sie sind unserer Kommune gegenüber in einer besonderen Verpflichtung und sie handeln nicht ausschließlich unter dem Zwang der Gewinnmaximierung.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Brinkmann


Redaktionelle Ergänzung: Die Antwort der Stadt Detmold ist hier zu lesen.