Landrat Dr. Lehmann (SPD) weiterhin auf Konfrontationskurs gegen den Konzernbetriebsrat

DIE LINKE. im Kreistag Lippe

Wer gehofft hatte, dass Landrat Dr. Lehmann endlich zu einer Zusammenarbeit auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes einschwenkt, wurde bei dem Gütetermin zu fünf Einzelthemen vor dem Detmolder Arbeitsgericht ein weiteres Mal enttäuscht. Nach sechs Jahren des Rechtsstreits und ein Jahr nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zugunsten des Konzernbetriebsrats gibt es beim Kreis Lippe immer noch kein Happy End mit dem obersten Dienstherrn.

Für Uschi Jacob-Reisinger (DIE LINKE im Kreistag Lippe) eine peinliche Bilanz für einen SPD-Landrat: „Wir haben uns von Anfang an immer wieder für die gesetzlich verankerten Rechte des KBR eingesetzt. Für mich ist bei dem Termin wieder einmal klar geworden, dass der Landrat überhaupt nicht an einer sachbezogenen vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Konzernbetriebsrat auf der Rechtsgrundlage des Betriebsverfassungsgesetzes interessiert ist.“

Bei den eingereichten Klagen des KBR-Anwalts Gerd Ihle ging es um folgende Sachthemen:

  1. Ein Büro im Kreishaus und Sachmitteln (Papier, Ordner, Büroschrank usw.) zur Verfügung zu stellen
  2. Die technische Ausstattung mit einem Computer/Laptop (auch für Video-Konferenzen) zur Verfügung zu stellen
  3. Den Kreis Lippe zu verpflichten, dem KBR im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten und Aufgaben für Auskünfte und Verhandlungen entweder in der Person des Landrats oder bei dessen Verhinderung in der Person eines stellv. Landrats oder einer stellv. Landrätin als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen
  4. Den Kreis Lippe zu verpflichten, die Vorsitzende des KBR Kreis Lippe in Höhe von 50 Prozent der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft für Aufgaben aus dem Konzernbetriebsratsamt von ihrer beruflichen Tätigkeit freizustellen
  5. Die Begleichung einer Rechnung für eine Schulung des KBR durch den Anwalt und für die Nutzung seiner Räumlichkeiten für eine KBR-Sitzung

Walter Brinkmann, Bundestagsdirektkandidat der LINKEN für Lippe I und sachkundiger Bürger im Kreis, ist empört: „Der Landrat gebärdet sich in einer mitbestimmungsfeindlichen Grundhaltung. Dieses wiegt umso schwerer, da man gerade von Repräsentanten des öffentlichen Dienstes zu Recht eine andere Haltung erwarten kann. Als langjähriger Betriebsratsvorsitzender bei der Telekom hatte ich auch mehrere Arbeitsgerichtsverfahren bei Arbeitsgerichten in Hannover. Aber ein vergleichsweise uneinsichtiges und kleinkrämerisches Verhalten habe ich von Arbeitgebern der Telekom nie erlebt. Von daher kann ich den gesamten Verlauf des Rechtsstreites in der Art, wie er vom Landrat geführt wird, nur als eine ganz schlechte Provinzposse auf niedrigstem Niveau bezeichnen.“

Der Anwalt des Landrats, Herr Stückemann, sah bei den diesmal beklagten Themen keinerlei Handlungsnotwendigkeit. Seine Ausführungen zur Darlegung der Rechtsposition des Landrats waren durchsetzt von einem Gemisch aus Halbwahrheiten, keinerlei Wahrheitsinhalten, Wunschdenken und Verdrehungen. Vor diesem Hintergrund kam es natürlich nicht zu einer gütlichen Einigung, aber die war vom Landrat offenbar weder politisch noch juristisch gewollt. Demnach muss am dritten November ein weiterer Gerichtstermin vor dem Detmolder Arbeitsgericht stattfinden. An diesem Tag wird es dann politisch besonders spannend, denn der Richter hat das Erscheinen des Landrats angeordnet.