Anfrage zur Ausgestaltung der Tarife in den Detmolder Parkhäusern
In der vergangenen Sitzung teilte Herr Janz zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. mit, dass die Stadt Detmold in den Parkhäusern Lustgarten und Am Klinikum bereits vor Jahren Parkplätze mit einer Breite von 2,70 m eingeführt hat.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
An
den Aufsichtsrat
und die Geschäftsführung der
DetCon GmbH
und ihrer Beteiligungen
Marktplatz 5
32756 Detmold
Detmold, 09.02.2017
Anfrage zur Ausgestaltung der Tarife in den Detmolder Parkhäusern
Sehr geehrte Damen und Herren,
In der vergangenen Sitzung teilte Herr Janz zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. mit, dass die Stadt Detmold in den Parkhäusern Lustgarten und Am Klinikum bereits vor Jahren Parkplätze mit einer Breite von 2,70 m eingeführt hat.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Sind in diesen oben genannten Parkhäusern alle Parkplätze mit 2,70 m dimensioniert?
2. Wenn nein:
2.1. Wie viele besonders breite Parkplätze gibt es dort jeweils und wo befinden sich diese?
3. Wenn ja:
3.1. Wie viele Parkplätze sind dort insgesamt vorhanden, und wie viele könnten es stattdessen sein, wenn die Breite entsprechend der neuen Landesverordnung nur auf 2,45 m dimensioniert würde?
3.2. Wenn das oberste Parkdeck dort nachträglich abgeteilt würde und nur dort gegen Zahlung einer Extra-Parkgebühr überdimensionierte Parkplätze mit 2,70 m Breite zur Verfügung stünden: Wie viele extrabreite und wie viele normalbreite Parkplätze stünden dann zur Verfügung?
3.3. Was würde eine entsprechende Umrüstung kosten?
4. Ist diese Parkplatzbreite von 2,70 m auch in den neuen Parkhäusern über die gesamte Fläche hinweg geplant?
4.1. Wenn die Parkplätze konkret im Parkhaus am Finanzamt nicht auf 2,70 m sondern nur auf 2,45 m dimensioniert würden: Wie viele zusätzliche Parkplätze könnten zur Verfügung gestellt werden?
4.2. Wenn das oberste Parkdeck dort abgeteilt würde und nur dort gegen Zahlung einer Extra-Parkgebühr überdimensionierte Parkplätze mit 2,70 m Breite zur Verfügung stünden: Wie viele extrabreite und wie viele normalbreite Parkplätze stünden dann zur Verfügung?
5. Bitte kalkulieren Sie die jeweiligen Mehreinnahmen bei Umsetzung der Maßnahmen aus den Fragen 3.1., 3.2., 4.1. und 4.2. und bei durchschnittlicher Auslastung!
6. Sind beim Parkhaus am Finanzamt anteilig Parkplätze für die Mitarbeiter des Finanzamts oder des Klinikums reserviert? Wenn ja:
6.1. Wie viele sind das anteilig in Bezug auf die Gesamtzahl der Parkplätze?
6.2. Welche Gebühren werden dafür von wem gezahlt?
Die Fraktion DIE LINKE bittet um die Beantwortung dieser Anfrage, soweit möglich bereits in der Sitzung am 09.02.2017, und darüber hinaus schriftlich als Anhang zum Protokoll.
Mit freundlichen Grüßen
Evelin Menne