Beantwortung der Anfrage zu den Bauaufträgen am Klinikum Lippe der Gruppe Die Linke vom 24.06.2025
Die Anfrage der Gruppe Die Linke zu den Bauaufträgen am Klinikum Lippe (vgl. DS-Nr. 119.1/2025) vom 24.06.2025 wird wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung:
Der Aufsichtsrat der Klinikum Lippe GmbH hat sich regelmäßig über die Baumaßnahmen am Klinikum Lippe informieren lassen. Informationen wurden über den Vergabeanwalt und regelmäßig über den
Projektsteuerer sowie die Geschäftsführung gegeben. Zudem ist auf Veranlassung des Aufsichtsrates eine Sonderprüfung seitens des Wirtschaftsprüfers über die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorgaben erfolgt, die zu keinen Einwendungen geführt hat.
Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Kreisverwaltung über das Ermittlungsverfahren der
Staatsanwaltschaft zu den Baumaßnahmen am Klinikum vor?
Antwort: Der Kreisverwaltung Lippe ist bekannt, dass ein Verfahren anhängig war. Das Verfahren wurde mangels Anfangsverdachts eingestellt.
Frage 2: Sieht sich die Klinik GmbH zur öffentlichen Ausschreibung verpflichtet?
Antwort: Die Klinikum Lippe GmbH hält sich selbstverständlich an alle geltenden Vorgaben/Verordnungen – damit auch solche, die Verträge und Ausschreibungen betreffen.
Frage 2.1: Wurden dabei Kriterien der Transparenz, Effizienz, Rechtssicherheit und das GWB
berücksichtigt?
Antwort: Die öffentlichen Ausschreibungen wurden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben von einer externen Fachkanzlei durchgeführt.
Frage 2.2: Sieht es der Aufsichtsrat als seine Pflicht an, diese Kriterien und deren Einhaltung als Grundsatz festzulegen?
Antwort: Kriterien einer Ausschreibung sind vom Gesetzgeber festgelegt.
Frage 2.3: Hat der Aufsichtsrat die Einhaltung - mindestens stichprobenhaft - geprüft?
Antwort: Der Aufsichtsrat ist Kontrollgremium und ist seiner Kontrollfunktion nachgekommen. Auf Veranlassung des Aufsichtsrates wurde eine Sonderprüfung seitens des irtschaftsprüfers
über die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorgaben durchgeführt. Die Sonderprüfung hat
zu keinen Einwendungen geführt. Weiter hat sich der Aufsichtsrat in seinen Sitzungen
quartalsweise über das Berichtswesen informieren lassen. Dies gilt ebenfalls für die
Ergebnisse der Prüfungen durch den Wirtschaftsprüfer. Zugleich hat der Aufsichtsrat über
die detaillierten Darstellungen im Wirtschaftsplan beraten.
Frage 2.4: Wurden sämtliche Unterlagen zu Ausschreibung, Vergabe und Kostenverfolgung von der Rechnungsprüfung geprüft und freigegeben?
Antwort: Die Ausschreibungen erfolgen über eine externe Fachkanzlei. Diese werden zusätzlich durch einen – durch Banken gemäß Kreditvereinbarung eingeforderten – externen
Projektverantwortlichen geprüft.
Frage 2.5: Wenn nicht, warum nicht?
Antwort: entfällt.
Frage 3: Wurden die Planungsleistungen (für Architekten) ausgeschrieben?
Antwort: Die Planungsleistungen für den Architekten wurden im Rahmen einer öffentlichen
Ausschreibung ausgeschrieben.
Frage 3.1: Wenn ja, in welchem Vergabeverfahren?
Antwort: Das Vergabeverfahren wurde durch eine spezialisierte, externe Kanzlei organisiert.
Frage 4: Hat der Architekt alle Leistungsphasen der HOAI selber erbracht oder gab es Nachunternehmer?
Antwort: Der Architekt hat nicht alle Leistungen selbst erbracht, örtliche Bauaufsicht sowie
Bauphysik wurden von einem Nachunternehmer erbracht.
Frage 4.1: Wenn ja, warum?
Antwort: Hierbei handelt es sich bei Großbauten um eine marktübliche Praxis.
Frage 4.2: Wenn ja, in welchen Leistungsphasen?
Antwort: entfällt.
Frage 5: Hat der Architekt alle Bauleistungen ausgeschrieben?
Antwort: Ja.
Frage 5.1: Wenn ja, in welchen Vergabeverfahren?
Antwort: Das Vergabeverfahren wurde durch eine spezialisierte, externe Kanzlei organisiert.
Frage 5.2: Wurde mit allen Gewerken die VOB vereinbart?
Antwort: Einhaltung der Vorgaben/Verordnungen durch externe Fach-Kanzlei für Vergaberecht.
Frage 6: Hat sich der Aufsichtsrat über die Eignung der maßgeblichen Projektverantwortlichen durch Überprüfung vergewissert? (Projektsteuerung, Projektleitung, Architekt…)
Antwort: Die Zuschläge der Vergaben sind anhand der geltenden Vergabekriterien erfolgt. Die vom Aufsichtsrat beauftragte Sonderprüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Frage 6.1: Hat der Aufsichtsrat- mindestens stichprobenhaft- die Vorlagen des Geschäftsführers Dr. Hütte geprüft?
Antwort: Jede Vorlage wird seitens des Aufsichtsrates geprüft, diskutiert und führt dann zu einem Beschluss.
Frage 7: Lagen/liegen für alle Bauabschnitte fortgeschriebene Bauzeitenpläne vor?
Antwort: Ja.
Frage 7.1: Sind sie vom Aufsichtsrat mindestens stichprobenhaft geprüft worden?
Antwort: Der Aufsichtsrat wurde durch die Geschäftsführung und den Projektverantwortlichen
regelmäßig über die Baufortschritte informiert.
Frage 8: Lagen/liegen für alle Bauabschnitte fortgeschriebene Kostenverfolgungen vor?
Antwort: Ja.
Frage 8.1: Sind sie vom Aufsichtsrat mindestens stichprobenhaft geprüft worden?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2.3 – Es liegt ein mehrstufiges Prüfungsverfahren vor:
Sonderprüfung, Quartalsberichte, Wirtschaftsprüfer, Berichtswesen.
Frage 9: Lagen/liegen für alle Bauabschnitte vollständige Bautagebücher vor?
Antwort: Ja.
Frage 9.1: Sind sie vom Aufsichtsrat mindestens stichprobenhaft geprüft worden?
Antwort: Hierbei handelt es sich um eine Aufgabe des Projetverantwortlichen und nicht des
Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat wurde durch die Geschäftsführung und den
Projektverantwortlichen regelmäßig über die Baufortschritte informiert.
gez. Dr. Axel Lehmann
Landrat
Dateien
- 2025-06-30_Anfrage_Antwort_Klinikum_Lippe_Bauvorhaben.pdf
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