Meinungsfreiheit gewährleisten, Unterlassungsklagen unterlassen!

Die Linke im Kreistag Lippe

Die Linke Gruppe im Kreistag Lippe fordert Landrat Dr. Axel Lehmann (SPD) auf, die aktuelle sowie die zweite sich anbahnende Unterlassungsklage gegen den Sprecher des Aktionsbündnisses Klinikum Lippe, Walter Brinkmann, einzustellen.

Beide Klagen sind aus Sicht der Kreistagsgruppe als SLAPP–Klagen einzuordnen und stellen damit einen Angriff auf die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit dar.

Solche Klagen haben immer nur ein Ziel: Sie sollen Kritiker mundtot machen. „Mächtige Subjekte“ überhäufen sie so lange mit Prozessen, bis sie ihre Haltung aus finanziellen Gründen aufgeben müssen:  „Sie bedrohen die Rechte von uns allen, denn SLAPPs unterdrücken Informationen, die an die Öffentlichkeit gehören. Das schränkt unser Recht ein, Informationen zu erhalten und an der demokratischen Debatte über diese Informationen und die damit verbundenen Fragen teilzuhaben.“ Ein solcher Angriff ist zugleich ein Angriff auf alle Menschen, die sich für die Belange der Zivilgesellschaft engagieren.

Da Walter Brinkmann kein Beschäftigter des Klinikums ist, wird mittels Zivilklagen versucht, sich dieses Kritikers zu entledigen. Offiziell lautet es zwar in beiden Verfahren „Klinikum Lippe GmbH gegen Walter Brinkmann“, Dr. Lehmann hätte jedoch in seiner Doppelfunktion als sozialdemokratischer Landrat wie auch als Aufsichtsratsvorsitzender des Klinikums jederzeit die Möglichkeit, diesem Spuk ein Ende zu bereiten. Dabei geht es nicht etwa darum, dass er sich damit, wie er gegenüber der Presse behauptet hat, in ein laufendes Verfahren einmischen würde. In Wirklichkeit geht es darum, dass er dafür eintreten sollte, die Meinungsfreiheit kritischer Menschen in Lippe zu respektieren und zu gewährleisten. Mehr denn je muss diese Freiheit grundsätzlich verteidigt werden.

Fakt ist: Das Klinikum will Kritiker loswerden oder nachhaltig abschrecken.

  • Dies hat es bereits in den langwierigen, teuren und letztlich verlorenen Klagen bis hin zum Bundesarbeitsgericht bewiesen, als es um den Konzernbetriebsrat ging.
  • Dafür zahlt es erneut einer bundesweit tätigen Anwaltskanzlei Stundenhonorare, die deutlich über den üblichen Honorarsätzen liegen.
  • Dasselbe kreiseigene Unternehmen beklagt zugleich öffentlich, dass es unterfinanziert sei.
  • Mit fehlenden Finanzmitteln begründet die Klinikleitung, dass Krankenhausleistungen eingeschränkt werden.

Diese Faktenlage findet Die Linke im Kreistag schwer erträglich.