Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 172/2025: Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens mit dem Titel "Lippisches Bürgerbegehren zur Krankenhauspolitik im Kreis Lippe"

Die Linke im Kreistag Lippe

Beschlussvorschlag:

1. Das Bürgerbegehren mit dem Titel „Lippisches Bürgerbegehren zur Krankenhauspolitik im Kreis Lippe“ ist unzulässig. |

2. Der Landrat wird beauftragt, einen die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellenden Bescheid an die drei Vertretungsberechtigten zu erlassen. |

3. Der Kreis Lippe, als Träger der Klinikum Lippe GmbH, stellt sicher, dass das Klinikum Lippe weiterhin in seiner alleinigen öffentlichen Trägerschaft bestehen bleibt und der Standort Lemgo als stationäres Klinikum der Grundversorgung mit einer 24/7 Basisnotfallversorgung betrieben wird.

Sachdarstellung: 

Der Sachverhalt zum Beschlussvorschlag 1 und 2 ist in der Beschlussvorlage 172/2025 
dokumentiert.

Zum Beschlussvorschlag 3: 
Im gerade beendeten Kommunalwahlkampf haben alle im Kreistag vertretenen Parteien und Wählergemeinschaften sowohl gegenüber den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens als auch gegenüber der Öffentlichkeit bekundet, dass sie inhaltlich das Anliegen des Bürgerbegehrens unterstützen. 
Wenn der Kreistag nach der Kommunalwahl nicht zu diesen Bekundungen steht und als Begründung juristische Defizite des Bürgerbegehrens benennt, fördert er das politische Desinteresse und gefährdet unsere Demokratie, obwohl er den o.g. Beschlussvorschlag 3 unstrittig in Eigenverantwortung herbeiführen kann. 

Mit freundlichem Gruß 

gez. Ursula Jacob-Reisinger 
Sprecherin der Gruppe