Grundsteuer: Die Linke NRW fordert Landesregierung auf für eigene Versäumnisse aufzukommen
Am 05.07.2024 hat der Landtag ein neues Grundsteuergesetz in Ergänzung der Bundesgesetzgebung erlassen. Diese Gesetzgebung ermöglicht einen nach Wohngrundstücken und Gewerbegrundstücken differenzierten Hebesatz für die Kommunen. Dieser Schritt war nötig geworden, nachdem die Landesregierung es im Gegensatz zu den anderen Bundesländern versäumt hatte die Wohngrundstücke und damit die Mieter:innen und die Hauseingentümer:innen bereits auf der Ebene der Grundsteuermessbeträge vor Mehrbelastungen zu schützen. Stattdessen verschob sie die Verantwortung für die Belastung der Wohnkosten zu den Kommunen.
Am 04.12.2025 hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen aufgrund mehrerer Klagen von Gewerbetreibenden aus Dortmund, Gelsenkirchen, Bochum und Essen geurteilt, dass die differenzierten Hebesätze verfassungswidrig seien und gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen. Rund ein Drittel aller Kommunen in NRW haben differenzierte Hebesätze verabschiedet und sind durch das Urteil betroffen. Die meisten Kommunen in NRW sind aber finanziell so klamm, dass sie sich Einnahmeausfälle bei einer ihrer der Haupteinnahmequellen, der Grundsteuer B, nicht leisten können.
Utz Kowalewski, kommunalpolitischer Sprecher der Linken NRW, erklärt dazu: „Der Städtetag NRW hatte bereits frühzeitig mit einem eigenen Rechtsgutachten auf rechtliche Probleme hingewiesen. Nach dem aktuellen Urteil des VG Gelsenkirchen werden die betroffenen Kommunen die Fragestellung nun höchstrichterlich klären lassen. Durch die vom Land verschuldete Situation geraten die Kommunen aber nun reihenweise in finanzielle Probleme und sind gezwungen entweder ihre Haushaltsdefizite auszuweiten und umfangreiche Rückstellungen zu bilden oder in den sozialen Brennpunkten die Wohnkosten zu verteuern. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Während die Bundespolitik auf Druck der Linken über Mietendeckel debattiert, weil die Situation für die Menschen im Land nicht mehr tragbar ist, treiben die Versäumnisse der Landesregierung die Mietnebenkosten in die Höhe, denn die Grundsteuer ist ja voll umlagefähig. Die Linke fordert daher die Landesregierung auf nun auch die Verantwortung für die vom Land erzeugte Situation zu übernehmen und einen Sonderposten zu bilden, um die nötigen Rückstellungen der Kommunen, bei Beibehaltung der differenzierten Hebesätze in den Landeshaushalt zu übernehmen.“
