PE 2022-11-30 "Wegducken gildet nicht!" - Was lippische Städte und Gemeinden gegen unbewohnbare Wohnungen ausrichten können!

DIE LINKE. im Kreistag Lippe
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Gesetzliche Grundlagen und wirksame Handlungsmöglichkeiten für die örtlichen Behörden gibt es in NRW seit 2021.

 

Die lippische LINKE ist kreisweit interessiert an der Situation der Mieter*innen in den Wohnungen, die sich im Besitz bzw. unter Verwaltung des Konzerngeflechts Altro Mondo/Belvona/green-white befinden. Sie ruft dazu auf, dass sich Mieter*innen, die unhaltbare Zustände verkraften müssen, bei der Kreistagsgruppe per Mail die.linke@kreis-lippe.de melden, um von ihren Problemen zu berichten.

"Es reicht!", stellt Ursula Jacob-Reisinger fest. Die Sprecherin des Kreisverbandes und der Kreistagsgruppe DIE LINKE ist überzeugt: "Mittlerweile sehen wir keine andere Möglichkeit mehr als den Konzern über die gesetzlichen Spielräume in seine Schranken zu verweisen. Die Verantwortlichen sind Wiederholungstäter, die mit immer neuen Organisationsstrukturen auf Kosten der Betroffenen die immer gleichen Untaten begehen. Städte und Gemeinden, die dabei tatenlos zusehen, machen sich zu Komplizen. Wir haben mittlerweile Gesetze, die den Miethaien Grenzen setzen können, und wir verlangen, dass sie endlich angewendet werden. Für Schritte in den zuständigen Gremien benötigen wir aber belastbare Daten, um entsprechende Bürgeranträge formulieren zu können. Wir rufen alle Mieterinnen und Mieter in Lippe dazu auf: Wenden Sie sich nicht nur an uns, wenden Sie sich bei fortdauernden Mietmängeln auch an Ihre zuständige Kommune und an die Presse! Fordern Sie Ihre Bürgermeister zum Handeln auf! Richten Sie eine Petition an die Bezirksregierung!"

Die Kommunen können anstelle einer Hausverwaltung handeln, wenn bestimmte Mindestanforderungen wie die Strom-, Wasser- oder Heizungsversorgung nicht erfüllt sind (Ersatzvornahme). Der Kreis Lippe kann handeln, wenn es über einen längeren Zeitraum im sozialen Wohnungsbau Leerstände gibt und diese nicht gemeldet werden, oder wenn der Wohnraum zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird. Die Städte Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo sind allerdings lt. Homepage des Kreises für diese Dienstleistung selbst zuständig. Die Bezirksregierung hingegen kann z. B. bei hygienischen Mängeln wie unbenutzbaren Bädern oder Schimmelbefall notfalls eine Räumung anordnen und die davon Betroffenen in anderen Wohnungen unterbringen.

Um es noch einmal ganz deutlich zu machen: Bereits seit drei Jahren berichten sowohl die Lokalpresse ebenso wie überregionale Medien immer wieder über Mängel bis hin zur Unbewohnbarkeit von Häusern in Lippe, die unter der Verwaltung oder im Besitz von Altro Mondo, DEGAG oder Belvona stehen.

Frank Redelberger, Kreisvorstands- und Ratsmitglied der LINKEN aus Lemgo fragt: "Warum sind die bestehenden Gesetze zumindest im Raum Lippe bisher noch niemals angewendet worden? Das Wohnraumstärkungsgesetz ist zwar erst seit 1. Juli 2021 in Kraft. Aber seine Entstehung verdankt es den vielen Wohnungsmissständen in den NRW-Kommunen, den darauf folgenden Protestaktionen von Mieter*innen und der vielfältigen kritischen Berichterstattung darüber. Vielerorts haben Betroffene und Medienvertreter*innen entsprechende Rechtsmittel gefordert und Kontrollen den dringenden Bedarf bestätigt. Es ist daher unwahrscheinlich, dass die kommunalen Verwaltungen noch niemals davon gehört haben. Da die Skandale auch hier in Lippe nicht abreißen, sind nunmehr die Kommunen am Zug, und wir fordern, dem Gesetz endlich Geltung zu verschaffen!"