Aktuelle Pressemeldungen
Arbeitspflicht für Geflüchtete: Warum ein altes Gesetz plötzlich wieder diskutiert wird
Seit den 1990er Jahren ermöglicht das Asylbewerberleistungsgesetz Kommunen, Geflüchtete zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. Doch erst jetzt, über 30 Jahre später, erlebt die Regelung eine Renaissance. Zuletzt hat der Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg mit Stimmen der AfD, CDU und FDP einen entsprechenden Prüfauftrag an die Verwaltung gerichtet.
Die Debatte um eine Arbeitspflicht für Geflüchtete ist nicht neu, doch sie hat in den letzten Monaten eine neue Dynamik entwickelt. Während die Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) seit Jahrzehnten existiert, wurde sie in der Praxis kaum angewendet.
Das ändert sich nun: Immer mehr Kommunen in Westdeutschland – von Peine und Salzgitter in Niedersachsen über Kornwestheim in Baden-Württemberg bis hin zu Horn-Bad Meinberg in unserem Kreis Lippe – prüfen oder beschließen die Einführung einer verpflichtenden gemeinnützigen Arbeit für Menschen, die in unserem Land Schutz suchen. Doch was steckt hinter diesem plötzlichen Interesse? Und welche Argumente bringen Befürworter und Kritiker ins Spiel?
Der gesetzliche Rahmen: Was erlaubt § 5 AsylbLG?
Grundlage für die aktuelle Diskussion ist § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes, der seit den 1990er Jahren besteht. Dieser Paragraf ermöglicht es, dass Asylsuchende, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, zu gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten verpflichtet werden können – vorausgesetzt, sie sind arbeitsfähig und nicht mehr schulpflichtig. Die Tätigkeiten müssen im öffentlichen Interesse liegen, etwa in Aufnahmeeinrichtungen, bei Kommunen oder Wohlfahrtsverbänden. Als Gegenleistung erhalten die Betroffenen eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde, die nicht auf ihre regulären Leistungen angerechnet wird.
Die Regelung war lange Zeit eher theoretischer Natur. Erst seit einer Änderung des AsylbLG im Februar 2024 im Rahmen des sogenannten “Rückführungsverbesserungsgesetzes” wurde unter anderem der § 5 angepasst und damit der Handlungsspielraum für Kommunen erweitert: Seither müssen sie nicht mehr nachweisen, dass eine Tätigkeit nicht von einer regulären Stelle erledigt werden könnte. Diese Lockerung hat die Umsetzung in der Praxis deutlich vereinfacht – und damit die aktuelle Debatte befeuert1.
Warum jetzt? Die Gründe für die plötzliche Popularität
Drei Faktoren scheinen über diese Änderung hinaus maßgeblich für das wiedererwachte Interesse an der Arbeitspflicht zu sein:
Erstens die politische Stimmung. In einer Zeit, in der Migration und Integration zu den dominierenden Themen der öffentlichen Debatte gehören, suchen viele Kommunen nach sichtbaren Lösungen. Die Arbeitspflicht wird dabei oft als Symbol für „Ordnung und Gegenleistung“ ins Spiel gebracht – ein Narrativ, das besonders bei konservativen und rechtspopulistischen Kräften Anklang findet. In Peine etwa wurde der Beschluss zur Einführung der Arbeitspflicht von CDU und FDP vorangetrieben, während die Linke dies als „rechte Symbolpolitik“ kritisiert2.
Als zweites Argument wird der Fachkräftemangel ins Feld geführt. Angesichts des Arbeitskräftemangels in vielen Branchen argumentieren Befürworter, dass auch Asylsuchende einen Beitrag leisten sollten – sei es durch gemeinnützige Tätigkeiten oder später durch reguläre Arbeit. In Bayern etwa hat das Innenministerium Kommunen ausdrücklich ermutigt, die bestehenden Möglichkeiten zu nutzen. Seit der Reform 2024 stieg die Zahl der Arbeitsgelegenheiten von 3.600 auf 4.400 – ein Zeichen, dass die Regelung nun häufiger angewendet wird3.
Eine dritte Begründung stellt der Kostendruck auf die Kommunen dar. Viele Städte und Landkreise sehen sich mit steigenden Kosten für Unterbringung und Integration konfrontiert. Die Arbeitspflicht wird daher auch als Mittel diskutiert, um Kosten zu sparen oder zumindest eine Gegenleistung für die gewährten Sozialleistungen zu verlangen. In Kornwestheim etwa wurde die Regelung vermeintlich eingeführt, um Geflüchtete in kommunale Strukturen einzubinden – doch die Bilanz nach einem Jahr ist ernüchternd: Keine Leistungskürzungen, keine Nachahmer, und nur wenige Betroffene nehmen tatsächlich an den Maßnahmen teil4.
Der gesellschaftliche Nutzen: Was versprechen sich die Befürworter?
Die Argumente der Befürworter lassen sich in drei zentrale Punkte zusammenfassen:
Integration durch Arbeit ist das wohl am häufigsten genannte Argument. Arbeit gebe den Geflüchteten eine Tagesstruktur, fördere den Kontakt zur einheimischen Bevölkerung und erleichtere so den Einstieg in den Arbeitsmarkt. In Thüringen, wo die Arbeitspflicht bereits seit 2024 in einigen Landkreisen umgesetzt wird, behauptet man, dass die Maßnahme den Betroffenen helfe, sich in die Gesellschaft einzubringen5.
Gemeinschaftssinn und Gegenleistung sind weitere zentrale Punkte. Viele Kommunalpolitiker argumentieren, dass es nicht einseitig sein könne, dass der Staat Leistungen gewähre, ohne dass die Empfänger etwas zurückgeben. In Schwerin etwa wurde die Arbeitspflicht damit begründet, dass Geflüchtete und sogar Bürgergeldempfänger einen Beitrag zur Gemeinschaft leisten sollten. Hier ginge es weniger um praktische Hilfe als um ein politisches Signal6.
Eine vermeintliche Entlastung der Kommunen wird ebenfalls ins Feld geführt. Durch den Einsatz von Geflüchteten in gemeinnützigen Bereichen – etwa bei der Pflege von Grünflächen oder in Gemeinschaftsunterkünften – könnten Kommunen personelle Engpässe überbrücken. In Traunstein (Bayern) etwa wurden seit 2024 rund 400 Personen zu gemeinnützigen Arbeiten verpflichtet, wenn auch nur etwa 100 tatsächlich tätig wurden. Die Unterschiede zwischen Verpflichtung und tatsächlicher Umsetzung zeigen jedoch, dass der praktische Nutzen begrenzt ist7.
Warum die Arbeitspflicht abzulehnen ist
Die Argumente gegen eine Verpflichtung von Asylsuchenden nach § 5 AsylbLG sind mindestens so gewichtig – und werden auch von Wissenschaft und Sozialverbänden mit Nachdruck vorgebracht.
Verfassungsrechtliche Bedenken sind ein zentraler Kritikpunkt. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) weist darauf hin, dass eine Arbeitspflicht mit Sanktionsmöglichkeiten als Eingriff in die persönliche Freiheit (Art. 2 GG) gewertet werden könnte. Zudem könnte sie Unionsrecht widersprechen. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2012 klargestellt, dass Sozialleistungen nicht aus migrationspolitischen Gründen unter das Existenzminimum sinken dürfen – eine wichtige Weichenstellung für die Bewertung der angedrohten Sanktionen bei Arbeitsverweigerung8.
Praktische Probleme zeigen sich in der Umsetzung, denn der Verwaltungsaufwand ist enorm: Behörden müssen Arbeitszuweisungen organisieren, Arbeitskleidung bereitstellen, Arbeitszeiten protokollieren und die Zumutbarkeit für jeden Einzelnen prüfen. In Münster (Hessen) etwa wurden zwar Beschlüsse gefasst, doch nach acht Monaten war trotz hohen Verwaltungsaufwands noch kein einziger Asylbewerber tatsächlich eingesetzt worden.9
„Der Verwaltungsaufwand ist sehr hoch. Warum dieses Instrument bisher kaum genutzt wurde, liegt an den Kosten.“
Hannes Schammann, Migrationsforscher Universität Hildesheim10
Fehlende Integrationswirkung ist ein weiterer zentraler Kritikpunkt. Studien des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigen, dass Zwangsarbeit nicht zu besserer Integration führt. Im Gegenteil: Geflüchtete, die zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden, finden seltener einen regulären Job und verbessern ihre Sprachkenntnisse kaum. Der Grund liegt auf der Hand: Viele der Tätigkeiten finden in abgeschotteten Bereichen statt, etwa in Unterkünften oder unter Geflüchteten selbst. Der Kontakt zu Deutschsprachigen bleibt aus, und damit auch die Chance, die Sprache im Alltag zu lernen.11
Ethische Bedenken werden vor allem von Menschenrechtsorganisationen und Vertreter.innen unserer Partei geäußert. Die Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde wird als ausbeuterisch und menschenunwürdig kritisiert.
„Eine Arbeitspflicht für Geflüchtete einzuführen, bedeutet nichts anderes als Ausgrenzung und Entrechtung. Es ist rassistisch und menschenverachtend zu suggerieren, dass Geflüchtete arbeitsunwillig seien, während viele von ihnen schlichtweg nicht arbeiten dürfen.“
Heidi Reichinnek, Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag12
Hinzu kommt, dass die Arbeitspflicht oft mit Vorurteilen verbunden ist. Die Annahme, Geflüchtete würden sich „auf Kosten des Staates ausruhen“, ist empirisch nicht haltbar. Vielmehr zeigen Studien des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), dass Geflüchtete, sobald sie die rechtlichen und sprachlichen Voraussetzungen erfüllen, zügig in den Arbeitsmarkt eintreten. Die Beschäftigungsquote der 2015 zugezogenen Geflüchteten lag 2024 bei 64 Prozent und nähert sich damit dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung an.13 Dies widerlegt das Vorurteil, Geflüchtete seien arbeitsunwillig – vielmehr sind es oft rechtliche Hürden, die eine schnelle Arbeitsaufnahme verhindern.
„[…]eine Debatte, die an niedere Instinkte appelliert“
Rico Badenschier (SPD), Oberbürgermeister von Schwerin14
Fazit: Gegen Ausgrenzung, für echte Integration
Die aktuelle Debatte um die Arbeitspflicht für Geflüchtete ist weniger ein Zeichen für eine lösungsorientierte Integrationspolitik als vielmehr ein Symptom für politische Symbolik und sowie kurzsichtige als auch wirkungslose Sparmaßnahmen. Während Befürworter betonen, dass die Maßnahme Integration fördere und die Gemeinschaft entlaste, zeigen die Erfahrungen der letzten Monate: Die Arbeitspflicht bringt kaum praktischen Nutzen, ist rechtlich fragwürdig und ethisch nicht vertretbar.
Für Die Linke steht fest: Arbeitspflicht ist Ausgrenzung, nicht Integration. Statt Geflüchtete zu gemeinnütziger Arbeit unter ausbeuterischen Bedingungen zu verpflichten, braucht es echte Integrationsangebote – allen voran Sprachkurse, Arbeitsmarktzugang und soziale Teilhabe.
Die Linke fordert zudem seit Langem die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, das Geflüchtete in eine zweite Klasse von Sozialleistungsempfängern drängt. Auch die Residenzpflicht und Arbeitsverbote müssen fallen, damit Geflüchtete von Anfang an die Chance haben, sich selbstständig ein Leben aufzubauen.
Die Arbeitspflicht ist kein Instrument der Integration, sondern ein Instrument der Spaltung. Sie suggeriert, Geflüchtete müssten sich ihre Existenz erst „verdienen“ – als wären sie nicht bereits Teil unserer Gesellschaft. Integration gelingt nicht durch Zwang, sondern durch Solidarität und gleiche Rechte. Das ist die Überzeugung der Linken – und das sollte auch die Überzeugung einer progressiven Gesellschaft sein.
Weiterführende Quellen und Stellungnahmen der Linken:
Die Linke Bundestag: Flucht und Asyl
Die Linke Peine: Nein zum Arbeitszwang
Quellenverzeichnis:
1 Bayerisches Staatsministerium des Innern; Gesetzestext § 5 AsylbLG
3 Quelle: Bayerische Staatszeitung
7ZDF
10NDR
11Mediendienst Integration; ZDF
13IAB; tagesschau
14taz

