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Ladenöffnungen an Sonntagen in Detmold
Schon die Weimarer Reichsverfassung schützte den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung. Mit Bezug auf die Weimarer Verfassung verleiht das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland diesem Schutz aktuell Bedeutung von verfassungsrechtlichem Rang. Die Zielrichtung dieser Norm ist weitreichend. Sie betrifft das gesamte öffentliche Leben.
Die Regelungsmacht der Bundesländer hinsichtlich der Ladenöffnungszeiten muss vor diesem Hintergrund ausgeübt werden. Gemessen an der Realität ist hier - auch für NRW - Kritik angebracht. Von den Ländern formulierte Ausnahmen, die auf kommunaler Ebene durchgewunken werden, haben zur Folge, dass der Sonntagsschutz zunehmend weniger wirksam zu werden droht. Hier ist den Anfängen endlich zu wehren.
Beim Streit um Ladenöffnungen an Sonntagen geht es nicht darum, dass antiliberale Spaßbremsen den Bürgerinnen und Bürgern in den Städten ihr Konsumvergnügen verderben wollen. Das soll haben, wer es denn braucht. Es geht nicht um den Versuch der Bevormundung mündiger Menschen. Es geht um die Verhinderung einer Benachteiligung und damit um den Schutz von Menschen, die sonntags zur Arbeit gezwungen werden, ohne, dass ein wichtiger Grund besteht. Denn den Preis für das Sonntagsvergnügen bezahlen diese Menschen, meist übrigens Frauen, die, wie wir alle wissen, durch traditionelles, nach wie vor existentes Rollenverhalten ohnehin von häuslichen, familien- und kinderbezogene Belastungen mehr betroffen sind als Männer.
Mehr als jede(r) 4. Beschäftigte arbeitet in Deutschland derzeit ständig, regelmäßig oder zumindest gelegentlich an Sonn- und Feiertagen. Die Bundesregierung bestätigte in 2014 eine tendenzielle Zunahme von entsprechender Arbeit. Angesichts dieser Tatsache besteht geradezu eine kommunale Pflicht, dieser Entwicklung, da, wo möglich, Einhalt zu gebieten.
Die wesentliche Zielrichtung der Regelungen von Arbeitszeit ist der Gesundheitsschutz. Ein besonderer Faktor des Gesundheitsschutzes ist bekannt geworden unter dem Begriff „Social Support“, sozialer Unterstützung also und ihrer gesundheitsförderlichen sowie krankheitsreduzierenden Wirkung. Social Support braucht verschiedene Voraussetzungen. Eine davon ist die kollektive gemeinsame wöchentliche Ruhezeit, eine zeitgleiche Unterbrechung werktäglicher Arbeit für möglichst viele. Eine Erosion dieser zeitgleichen Unterbrechungen ist letztlich nicht nur individuell, sondern auch gesamtgesellschaftlich kontraproduktiv.
Die LINKE appelliert an den Rat der Stadt Detmold, Beschlussvorschlägen der Verwaltung zu Sonntagsarbeit nicht zuzustimmen, jeglichen Beschlussvorschlägen wohlgemerkt. Denn, egal, ob Innenstadt oder Außenbezirk, Sonntagseinkauf oder Straßenfest, der eine Öffnungsantrag ist so überflüssig wie jeder andere.

