Antrag auf Ergänzung der 'Kölner Schulbaurichtlinie'
An den Bürgermeister Herrn Dr. Roland Thomas,
den Ausschussvorsitzenden Bildung und Kultur, Herrn Michael Böttcher,
den Ausschussvorsitzenden Bau und Verkehr, Herrn Hans-Joachim Lücking
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salzuflen
Antrag auf Ergänzung der 'Kölner Schulbaurichtlinie'
Sehr geehrter Herr Dr. Thomas, sehr geehrter Herr Böttcher, sehr geehrter Herr Lücking,
die Kölner Schulbaurichtlinie (Stand 2016), die derzeit für die aktuellen Schulbaumaßnahmen in Bad Salzuflen als Richtlinie dient, ist grundsätzlich zukunftsweisend und wertvoll, sollte aber neu diskutiert und entsprechend ergänzt werden.
Begründung: In der Kölner Richtlinie gibt es keinen Hinweis auf Partizipation von Nutzern in der Vorplanungsphase (wie Schulleitung, Lehrer, OGS-Träger und -Betreuer, Schüler und Mitarbeiter wie Hausmeister, Hauswirtschafterin usw. ) obwohl das Modell sich auf Grundlagen der ‚Montag Stiftung‘ bezieht, in welcher Partizipation im Vorfeld der Planung vorkommt.
Der Ausschuss ‚Bildung und Kultur‘ in Bad Salzuflen hat trotzdem bisher durch den ‚Arbeitskreis Schule‘ eine Partizipation tatsächlicher Nutzer gewährleistet. Diese Teilhabe könnte aber zukünftig nicht mehr stattfinden, wenn man sie nicht ausdrücklich benennt.
Im Vergleich der Kölner zur ähnlich strukturierten Schulbaurichtlinie der Stadt Düsseldorf (Stand 8/2017) wird bei letzterer eine sogenannte ‚Phase 0‘ empfohlen, die o. g. Nutzer einbezieht, um im Vorfeld das Raumprogramm zu erarbeiten.
Zitierte Erfahrungswerte aus der ‚Düsseldorfer Schulbaurichtlinie‘ bieten folgende Vorteile:
„Durch die Einbeziehung entsteht eine hohe Akzeptanz und ein sorgfältigerer Umgang mit dem Schulgebäude und infolgedessen auch eine Reduzierung der Folgekosten.“
„Es können Zeitverluste und Kostensteigerungen, verursacht durch Umplanungen während des Planungsprozesses, minimiert werden.“
„Die ‚Phase 0‘ ist somit wichtig, um die Investitionen in den Schulbau bestmöglich anzulegen und wertvolle Ressourcen optimal ausnutzen zu können.“
Auch wird Raumklima und Raumlüftung in der Düsseldorfer Richtlinie zum Thema gemacht, was in der Kölner Fassung nicht vorkommt.
Beiden Richtlinien aber fehlt in der Auflistung ein bestimmter Raumbedarf oder aber er wird etwas unkonkret behandelt. Das ist die Berücksichtigung des Büro- und Werkstattbereichs des Hausmeisters, der Wirtschaftsraumbedarf der Mensa (der z.B. auch Raum für eine Waschmaschine der Mensa-Betriebswäsche zulässt) und der Wirtschaftsraum der Reinigungskräfte.
Diese Bereiche gehören zu einem betriebswirtschaftlichen Gesamtkonzept eines Schulbaus und sollten neben den Räumlichkeiten für den Unterrichtsablauf ebenso benannt werden.
Die Fraktion DIE LINKE beantragt hiermit eine Ergänzung der ‚Kölner Schulbaurichtlinie‘ um die oben besprochene ‚Phase 0‘ mit Benennung der einzubeziehenden Nutzer und Bereiche. Ebenso wird beantragt, einen Passus zum Thema Raumklima und Raumlüftung hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Senz Fraktion DIE LINKE Bad Salzuflen
*Verwendete Themenbeiträge: Schulbauleitlinie der Stadt Düsseldorf (zu finden auf der Homepage der Stadt) Seite 49-51 Kapitel 8, Thema ‚Phase 0‘; Seite 17 Raumklima, Lüftung
