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Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes

Begründung:

Die Gewerbesteuer ist die Haupteinnahmequelle der Stadt Detmold. Nach Vorschlag des Kämmerers soll der aktuelle Hebesatz von 430 auf 446 angehoben werden.

Damit würde er auch weiterhin eine erhebliche Distanz zum Hebesatz der Grundsteuer von derzeit 495 aufweisen. Diese Distanz  ist aber sachlich nicht zu begründen.

Gewerbesteuer ist lediglich auf der Grundlage eines erwirtschafteten Gewinns zu entrichten. Mit der Vereinheitlichung des Gewerbesteuersatzes auf 3,5% in 2008 erfolgte bereits eine deutliche Entlastung vieler Gewerbesteuerpflichtiger. Auch vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung an den Hebesatz der Grundsteuer B, die als Grundlage keinerlei Gewinnvoraussetzung kennt, erforderlich.

Die Höhe der Gewerbesteuer ist bei Standortentscheidungen von Unternehmen laut einer Studie des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHKT) lediglich ein Faktor von mehreren. Von vorgezogener Bedeutung sind laut DIHKT Grundstückspreise und mögliche Investitionsförderungen sowie die Art von Genehmigungsverfahren. Weitere Untersuchungen nennen zusätzlich Standortfaktoren wie Marktchancen, Arbeitskräftepotenziale, Verkehrsanbindung, Höhe der örtlichen Abgaben (Abwasser etc.) sowie die Leistungsfähigkeit der örtlichen Verwaltungsstruktur.

Mit freundlichem Gruß

Evelin Menne

Fraktionsvorsitzende<xml></xml>

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