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Antwort auf unsere Anfrage zur Wohnungssituation von Flüchtlingen in Detmold

Evelin Menne, DIE LINKE. Lippe

Abschließend stellen Sie mir acht konkrete Fragen und bitten um schriftliche Antwort an alle Fraktionen/Einzelratsmitglieder sowie eine mündliche Beantwortung im Rahmen der nächsten Ratssitzung. In der Ratssitzung vom 12.02.2015 berichtete ich bereits, eine weitere Erörterung soll in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2015 stattfinden.

Ausführlicher und ergänzend hierzu möchte ich nachfolgend zu Ihrem Schreiben Stellung nehmen. Der Städte- und Gemeindebund (StGB NRW) teilte seinen Mitgliedskommunen am 21.01.2015 mit, dass die BImA ihre leer stehenden Gebäude, u.a. 292 Wohnungen in der ehem. Britensiedlung in Detmold, mietzinsfrei für die Unterbringung von Asylbewerbern/innen zur Verfügung stelle. Wie u.a. auf der Internetseite der BImA nachzulesen ist, gilt dieses Angebot jedoch nur für kommunale und staatliche Einrichtungen. Die Wohnungen sind also nicht für Flüchtlinge vorgesehen, die eigenen Wohnraum suchen.
Die Unterbringung von Asylbewerber/innen ist gesetzlich geregelt. Gemäß § 53 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) in der derzeit geltenden Fassung sollen Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben und nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Die Verpflichtung, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, endet, wenn das Bundesamt (Erl.: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge — BAMF) einen Ausländer als Asylberechtigten anerkannt oder ein Gericht das Bundesamt zur Anerkennung verpflichtet hat, sofern durch den Ausländer eine anderweitige Unterkunft nachgewiesen wird und der öffentlichen Hand dadurch Mehrkosten nicht entstehen. Das Gleiche gilt, wenn das Bundesamt oder ein Gericht einem Ausländer internationalen Schutz zuerkannt hat.
Ich teile Ihre Auffassung, dass eine zentrale Unterbringung von Flüchtlingen auf Dauer in Gemeinschaftsunterkünften aus verschiedenen Gründen vermieden werden sollte. Den Flüchtlingen sollte nach einer gewissen Aufenthaltsdauer und eventuellen Aussicht auf ein Bleiberecht grds. ermöglicht werden, eigenen Wohnraum anzumieten. Der mir eingeräumte Ermessensspielraum zur Unterbringung wird seitens der Stadt Detmold bereits seit Jahren großzügig ausgelegt. Losgelöst von der im AsylVfG geforderten positiven Entscheidung des BAMF wird u.a. den Flüchtlingen, die über eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis oder längerfristige Duldung verfügen, nach einer gewissen Aufenthaltsdauer und Eingewöhnung in die hiesigen Lebensverhältnisse erlaubt, eine im sozialhilferechtlichen Sinn angemessene Privatwohnung anzumieten. Abgesehen davon wird in Detmold nur noch eine Gemeinschaftsunterkunft i.e.S., nämlich die in der Heldmanstr. 2, betrieben. Alle anderen Unterkünfte sind dezentral angesiedelt und haben privatwohnungsähnlichen Charakter. In diesen städtischen oder von der Stadt Detmold angemieteten Wohnungen leben die Flüchtlinge als Familie oder, je nach Wohnungsgröße, in kleinen Gruppen zu 5—6 Personen, vergleichbar mit einer Wohngemeinschaft. Dort werden sie, je nach Einzelfall mehr oder weniger intensiv, durch städtische Sozialarbeiter/innen betreut. Dieses hat sich gut bewährt.


Zu lhren Fragen:


1. Die Stadt Detmold wendet ca. 52. 000 € mtl. für Flüchtlingsunterkünfte auf. In diesem Betrag sind ca. 9. 500 € interne Leistungsverrechnungen enthalten.

2. Die Stadt Detmold unterhält aktuell sechs Unterkünfte: Heldmanstr. 2 (städt. Eigentum), Leistruper WaldStr. 13 (städt. Eigentum), Willi- Schramm-Str. 12 (städt. Eigentum), Poggenpohl 24 (privat), Im Lindenort 6 u. 8 (privat).

3. Die BlmA hat im Bereich der Stadt Detmold 292 freie Wohneinheiten mietzinsfrei angeboten, Stand 21.01.2015. Der Zustand und entsprechend die Bezugsfertigkeit der Wohnungen kann nicht exakt beurteilt werden. Aufgrund des z.T. längeren Leerstandes ist m.E. jedoch in vielen Wohnungen von einem Renovierungsbedarf und notwendigen Instandsetzungen auszugehen.

4. Auf dem Detmolder Wohnungsmarkt werden grds. ausreichend Wohnungen in verschiedenen Größen und Preisspannen angeboten. Trotz Unterstützung durch meine Sözialarbeiter/innen gestaltet sich die Wohnungssuche für Flüchtlinge, besonders Einzelpersonen oder Großfamilien, jedoch schwierig. Viele Wohnungsanbieter möchten nicht an Flüchtlinge vermieten oder die geforderte Miete ist sozialhilferechtlich nicht anerkennungsfähig. Über Kontakte der Verwaltung zu Groß-Vermietern wird im nicht-öffentlichen Teil der HFA-Sitzung am 26.02.2015 berichtet.

5. Die Verwaltung führt keine Statistik zur eigenständigen Anmietung von Wohnraum, so dass Ihre Frage nicht verlässlich beantwortet werden kann. Von 340 in Betreuung stehenden Flüchtlingen leben z. Zt. 113 in Privatwohnungen. Eine selbständige Wohnungssuche war nur in wenigen
Einzelfällen erfolgreich.

6. Alle aus städt. Unterkünften auszugsberechtigten Flüchtlinge konnten inzwischen eigenen Wohnraum beziehen. Auch zukünftig ist beabsichtigt, laufend die Erteilung von Auszugsberechtigungen zu prüfen.

7. Wie oben ausgeführt, sind die in Detmold lebenden Flüchtlinge bereits überwiegend dezentral untergebracht. Sofern zukünftig weitere, größere Objekte für die Unterbringung angemietet oder erworben werden müssen, wird nach Möglichkeit versucht, eine Konzentration auf einzelne Stadtteile zu vermeiden.

8. Ein Rückgriff auf das Angebot der BlmA wäre nicht zielführend und ist seitens der Verwaltung nicht beabsichtigt. Wie Ihnen bekannt ist, wird in diesem Areal seit Oktober 2014 bis vss. 30.09.2015 bereits die Notunterkunft des Landes NRW mit ca. 500 Flüchtlingen betrieben. Diese Einrichtung stellt bereits eine Belastung der Detmolder Bürger/innen dar, wird aber von ihnen überwiegend akzeptiert und unterstützt. Eine zusätzliche Ansiedlung uns zugewiesener Flüchtlinge dort würde eine Zentralisierung bedeuten, die auch von Ihnen nicht gewünscht ist. Eine mögliche Folge wäre das Auftreten von Spannungen im sozialen Umfeld und ein Rückgang der Akzeptanz in der Bevölkerung. Wie ich Ihnen bereits in einem persönlichen Gespräch am 11.02.2015 und in der Ratssitzung vom 12.02.2015 erläuterte, beabsichtigt die Stadt Detmold zudem, das Gelände der ehem. Britensiedlung ggf. von der BlmA zu erwerben und städtebaulich zu überplanen. Entsprechende Verhandlungen laufen, ein entsprechender Rahmen- und Perspektivplan soll der Politik in Kürze vorgestellt werden.


Mit freundlichen Grüßen
(Rainer Heller)
Bürgermeister

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