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GO-Antrag zur Zurückstellung des Antrages unter TOP 8: Änderungen der Finanzierung der Kitas

Evelin Menne, Ratsfraktion DIE LINKE. Detmold

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktion DIE LINKE. bittet um die Unterstützung des nachfolgenden Antrags zur Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Die Entscheidung über die vorsorgliche Kündigung der bestehenden Verträge zur Absicherung eines Finanzierungsmodells für die Träger unter Berücksichtigung der erhöhten Zuweisungen an die Träger bei gleichzeitiger Berücksichtigung der freiwilligen städtischen Trägeranteilssubventionierung wird zurückgestellt. Der Tagesordnungspunkt wird von der Tagesordnung genommen, bis bei der entsprechenden Aufsichtsbehörde über den korrekten rechtlichen Ablauf der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Montag, 27.06.2016, entschieden worden ist.


Begründung:

Zitat nach haufe.de:

„Angesichts begrenzter Haushaltsmittel zeigt sich für die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses bei einer Vielzahl von Beratungsgegenständen und Beschlussfassungen eine generelle Konkurrenzsituation unter den Trägern der freien Jugendhilfe. Geht es um die Förderung eines bestimmten Projekts oder die Bezuschussung eines bestimmten Trägers der freien Jugendhilfe, so entsteht eine konkrete Konkurrenzsituation. Dabei ist zu beachten, dass die Mitglieder des Ausschusses dem Gemeinwohl verpflichtet und von Aufträgen und Weisungen der entsendenden Gruppierungen unabhängig sein sollen. Dies folgt aus den Vorschriften der jeweiligen Gemeindeordnung.

Die generelle Konkurrenzsituation, in der die von den Trägern der freien Jugendhilfe entsandten Mitglieder stehen, ist vom Gesetzgeber im Sinne einer Interessenpluralität gewollt und kann daher nicht zu deren Ausschluss führen.“ (Hervorhebung durch uns!)


Angesichts dieser Rechtseinschätzung vertritt die Fraktion DIE LINKE. die Auffassung, dass die
fachlich versierte, empfehlende und beantragende Funktion des Jugendhilfeausschusses in dieser Sache nicht adäquat wahrgenommen werden konnte. Durch den Ausschluss derjenigen
Ausschussmitglieder, deren Fachkompetenz zwingend zur Entscheidungsfindung erforderlich ist, hat der Ausschuss keine sach- und fachgerechte Entscheidung treffen können und somit kann es auch der Rat nicht:

Zitat aus einer Broschüre des LWL:

„Der Jugendhilfeausschuss soll vor jeder Beschlussfassung des Rates oder des Kreistages in Fragen der Jugendhilfe und vor der Berufung eines Leiters des Jugendamtes gehört werden (§ 71 Abs.3 Satz 2 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe). Es handelt sich um eine "Soll-Regelung". Im Verwaltungsrecht kommt eine Soll-Regelung einer Ist-Verpflichtung gleich.“

Mit freundlichen Grüßen

Evelin Menne
Fraktionsvorsitzende

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