Prüfung der kommunalen Gewerbesteuer
Begründung:
Die Gewerbesteuerprüfungen erfolgen durch das zuständige Finanzamt. Aktuell betragen die Zyklen dieser Prüfungen bei den meisten Unternehmen deutlich mehr als 10 Jahre. Nachforderungen entsprechender Steuern können aber nur für 4 Jahre geltend gemacht werden. Das bedeutet konkret, dass etwaige Steuerschulden für viele Jahre nicht eintreibbar sind.
Dies liegt keineswegs an der Steuerunehrlichkeit der Unternehmen, sondern meist wohl eher am sehr komplizierten Gewerbesteuerrecht. Jedenfalls ist zu befürchten, dass der Stadt Detmold hier in erheblichem Umfang Gewerbesteuereinnahmen verloren gehen.
Sie könnten durch kommunale Betriebsprüfungen gesteigert werden. Die Stadt Detmold würde eine geeignete Fachkraft einstellen und sie auf der Grundlage eines entsprechenden Vertrages an das Finanzamt abordnen. Finanzieren dürfte sich diese Stelle durch die erhöhten Steuereinnahmen selbst.
Andere Städte haben mit dem Einsatz von kommunaler Steuerprüferinnen und Steuerprüfer in der jüngeren Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht. Beispielhaft sei hier die Stadt Duisburg erwähnt, die auf diesem Wege über zwei dafür geschaffene Arbeitsplätze Mehreinnahmen von 1 Million Euro erzielen konnte.
Mit freundlichem Gruß
Evelin Menne
Fraktionsvorsitzende<xml></xml>
