Rund um den 8. März, dem internationalen Frauenkampftag, teilen wir dieses Jahr einige Beiträge zum Thema Feminismus. Wir beleuchten verschiedene Aspekte der Unterdrückung im Kapitalismus, sowie der Befreiung der Arbeiterinnen durch eine kämpferische feministische Bewegung der Arbeiter:innenklasse.

§219a wird gestrichen - Das ist uns nicht genug!

linksjugend ['solid] Lippe

Am Mittwoch (9.3.22) beschloss das Bundeskabinett, den Paragraph 219a abzuschaffen.
Dieser Paragraph sorgte dafür, dass Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verboten wurde. Dass niemand Schwangerschaftsabbrüche im Sonderangebot anbietet, ist klar. Das Problem an §219a ist, dass Ärzt*innen durch ihn nicht über Schwangerschaftsabbrüche und dass sie diese durchführen, informieren dürfen.

Jetzt müssen nur noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Auch der Paragraph 218, der Schwangerschaftsabbrüche generell als illegal kategorisiert, muss abgeschafft werden, damit reproduktive Gesundheit wenigstens rechtlich selbstbestimmt wird. In §218a ist die Beratungspflicht festgelegt. Auch sie sollte ausgesetzt werden und angebotene Beratung nur noch freiwillig sein. Verpflichtende Beratung ist eine unnötige bürokratische Hürde mit Berater*innen, die teilweise versuchen, ungewollt Schwangere zum Entbinden zu überreden.
Außerdem sollten Ärzt*innen im Studium mehr über Schwangerschaftsabbrüche lernen und es muss flächendeckend Praxen und Kliniken geben, die den Eingriff durchführen. Schwangerschaftsabbrüche müssen zudem kostenfrei sein - je nach Gehalt können sie aktuell bis zu 600€ kosten.

Natürlich können wir uns über diese Errungenschaft freuen - sie war aber auch überfällig. Der Kampf für reproduktive Gerechtigkeit geht dennoch weiter!