Anfrage zum Konzernbetriebsrat Kreis Lippe

Fraktion DIE LINKE. im Kreistg Lippe

hier: Anfrage zur Errichtung einer Gesamtbeschäftigtenvertretung – Kreistagssitzung vom 30.01.2017

 

Sachdarstellung:

 

Die Fraktion DIE LINKE. bittet darum, die folgenden Fragen in der Kreistagssitzung am 27.03.2017 zu beantworten. Zur Vorbereitung der Sitzung benötigen wir vorab eine schriftliche Antwort.


1. In der Kreistagssitzung am 30.01.2017 hat der Landrat, Herr Dr. Lehmann, u.a. mitgeteilt: „Das in Rede stehende Gespräch zwischen dem Kreis Lippe, seinen Beteiligungsunternehmen, den Gewerkschaften und Vertretern des evtl. (Konzern) Betriebsrates zur Bildung einer Gesamtbeschäftigtenvertretung sei nunmehr für den 09.02.2017 geplant.“
Wie lautet das Ergebnis des Gesprächs vom 09.02.2017?

2. Ist es richtig, dass das Landesarbeitsgericht Hamm den Termin auf Wunsch des Verfahrensbevollmächtigten der Gesundheitsholding Lippe GmbH, Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer aus Stuttgart, bereits zweimal verschoben hat, zuerst vom 10.03.2017 auf den 19.05.2017 und nunmehr vom 19.05.2017 auf den 30.06.2017?

3. Weshalb lässt der Kreis Lippe es zu oder befördert es gar, dass die Gesundheitsholding das Arbeitsgerichtsverfahren nicht beendet, obwohl über die Gesellschafterversammlung die Weisungsbefugnis hierfür gegeben ist [s. u.a. Beschluss vom 04.10.2010 – Vorlage-Nr.: 134.1/2010, Sachdarstellung D) Ziff.1 und Ziff. 4], und obwohl die Erklärung des Landrates vorliegt, dass der Kreis selber keine Rechtsmittel einlegen wird, weil ansonsten Steuergelder verschwendet werden (LZ vom 30.07.2016)?

4. Wer ist seit 01.01.2017 Geschäftsführer der InnoConsult OWL GmbH und warum ist es nicht mehr Herr Weigel oder wurde diese Gesellschaft zwischenzeitlich liquidiert?

5. Beschlussverfahren I. Instanz und Beschwerdeverfahren II. Instanz – hier: Verkehrsbetriebe Extertal GmbH, Karl Köhne Omnibusbetriebe GmbH, Stadtbus Detmold GmbH, vbe Spedition GmbH und WWB WeserWerreBus GmbH Entsprechend unserem Kenntnisstand hat die Geschäftsführung der genannten juristischen Personen keine Rechtsanwälte mit der Angelegenheit betraut.

Fragen:
• Wer hat die Kanzlei Stückemann mit der Vertretung der Verkehrsbetriebe Extertal GmbH, der Karl Köhne Omnibusbetriebe GmbH, der Stadtbus Detmold GmbH, der vbe Spedition GmbH und der WWB WeserWerreBus GmbH in der I. Instanz betraut?
• Wer hat veranlasst, dass die Verkehrsbetriebe Extertal GmbH, die Karl Köhne Omnibusbetriebe GmbH, die Stadtbus Detmold GmbH, die vbe Spedition GmbH und die WWB WeserWerreBus GmbH Beschwerde gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 11.05.2016 beim LAG Hamm einlegen?
• Wer hat die Kanzlei Stückemann im Beschwerdeverfahren vor dem LAG Hamm mit der Vertretung der Verkehrsbetriebe Extertal GmbH, der Karl Köhne Omnibusbetriebe GmbH, der Stadtbus Detmold GmbH, der vbe Spedition GmbH und der WWB WeserWerreBus GmbH beauftragt?
6. Betreiben die Unternehmen der Gesundheitsholding Lippe GmbH (Klinikum Lippe GmbH, Klinik Service Lippe GmbH, ahr Lippe Dienstleistungen GmbH, Kreissenioreneinrichtungen Lippe GmbH und MVZ-Lippe GmbH) alleine das Beschwerdeverfahren beim LAG Hamm?

Mit freundlichem Gruß

gez. Jacob-Reisinger
Fraktionsvorsitzende

Anlagen:
1. Beschluss vom 04.10.2010 – Vorlage-Nr.: 134.1/2010
2. LZ-Artikel vom 30.07.2016

| öffentliche Vorlage-Nr.: 045/2017

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