"Antrag und Anfrage zur Flächenversiegelung in Detmold“ Ratsfraktion Die Linke vom 25.06.2019

Beantwortung der Fragen des Antrags:

Frage 1: Welche Auflagen kann die Verwaltung machen / bzw. welche macht sie bereits, um bei neu ausgewiesenen Wohnbaugebieten der aktuellen Entwicklung zu Schottergärten entgegenzuwirken?

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 18.09.2019 wurde bereits erläutert, welche grünplanerischen Festsetzungen die Stadt Detmold in den Bebauungsplänen trifft, um der flächendeckenden Versiegelung in den Wohngebieten entgegen zu wirken. Diese lauten:

Bei einer Grundstücksfläche größer als 400 m² ist ein standortgerechter Laubbaum zu pflanzen. Als Mindestqualität wird festgesetzt: Hochstamm, 3 x verpflanzt, mit Ballen, Stammumfang 12 - 14 cm.

Ist die Grundstücksfläche kleiner als 400 m² sind mind. 3 Laubsträucher zu pflanzen. Als Mindestqualität wird festgesetzt: Solitär, 3 x verpflanzt, mit Ballen, Höhe 125 - 150 cm.

Die nicht überbaubare Grundstücksfläche ist bis auf die Zulassung baulicher Anlagen, die notwendigen Geh- und Fahrflächen sowie technischer Infrastruktur vollflächig mit bodendeckender Vegetation (Rasen, Gräser, Gehölze und Stauden) zu begrünen und auf Dauer zu erhalten. Abgängige Pflanzen sind zu ersetzen.

Frage 2: Werden bisher hinsichtlich der Grünanlagen in Gewerbegebieten und auf den Außenanlagen in staatlichen, in Landes- und im kommunalen Besitz verbindliche Auflagen bei der Ausweisung gemacht? Wenn ja, wie sehen diese Auflagen aus?

Grünanlagen in Gewerbegebieten

Für die Grünflächen in den Gewerbegebieten werden seit mehreren Jahren grünplanerische Festsetzungen in den Bebauungsplänen getroffen. Diese lauten:

Nichtüberbaubare Grundstücksflächen

Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch naturnah zu gestalten.

Mindestens 70 % der nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind mit einer Initialsaat einzusäen. Als Ansaat ist autochthones Saatgut mit min. 30 % Wildblumenanteil zu verwenden, um extensive Wiesen zu entwickeln.

Pro 200 m² nichtüberbaubare Fläche ist mindestens 1 standortgerechter Laubbaum zu pflanzen. Als Mindestpflanzgröße wird festgesetzt: Hochstamm, 3 x verpflanzt, mit Ballen, Stammumfang 16 – 18 cm

Auf ca. 30 % der Fläche sind in unregelmäßigen Abständen Sträucher zu pflanzen. Die Sträucher sind in Gruppen zu 5 Stück (Qualität: Str., verpflanzt, 60 – 100) oder als Solitärgehölz fachgerecht zu pflanzen

Stellplatzbepflanzung

Für je angefangene 6 Stellplätze ist in regelmäßigen Abständen ein standortgerechter Laubbaum nach Empfehlung der GALK Straßenbaumliste mit uneingeschränkter Eignung zu pflanzen. Der Standort ist dabei so zu wählen, dass die Bäume im Bereich der Stellplätze stehen. Es sind Hochstämme, 3 x verpflanzt, mit durchgehendem Leittrieb, Stammumfang 16 - 18 cm, mit Ballen zu verwenden.

Außenanlagen im staatlichen und Landesbesitz

Liegen diese Anlagen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, gelten für sie die gleichen Festsetzungen wie oben genannt. Bei Flächen außerhalb der Bebauungspläne gibt es für die Stadt Detmold keine Möglichkeiten Auflagen zu formulieren, da diese Flächen nicht im Besitz der Stadt Detmold sind.

Außenanlagen im kommunalen Besitz

Liegen diese Anlagen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans wie z. B. öffentliche Grünflächen, wird die Begrünung durch ortsspezifische grünplanerische Maßnahmen im Bebauungsplan gesichert. Z. B. ist im Bebauungsplan 18-33 „Hünenweg“ ein Quartiersplatz mit grüngestalterischen Maßnahmen festgesetzt. Für Außenanlagen außerhalb des Geltungsbereichs werden in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Hoch- und Tiefbauamt Begrünungspläne erstellt. Hier ist beispielhaft der Verwaltungsstandort für den Fachbereich 2 an der Heldmanstraße 24 zu nennen.

Frage 3: Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Verwaltung bzw. welche Maßnahmen sind geeignet um den Trend zu „versteinerten Vorgärten“ zu stoppen?

Zusätzlich zu den grünplanerischen Festsetzungen in den Bebauungsplänen werden von der Stadt Detmold folgende Maßnahmen durchgeführt, um die Flächenversiegelung zu minimieren und die Artenvielfalt zu steigern:

Maßnahmen auf städtischen Flächen:

  • Grundsätzlich: Verzicht auf dauerhafte Schotterflächen in Vegetationsflächen, Verwendung von mineralischem Pflanzensubstrat
  • Anlage von Wildblumenwiesen im Straßenbegleitgrün und extensiven Grünflächen
  • Abgeschlossene Erarbeitung des Stadtbaumkonzepts, um Gestaltungsgrundsätze für den Inneren Ring zu besitzen.

Maßnahmen auf privaten Flächen

  • Verteilung von Informationsmaterial z. B. den Flyer „Blühende Vielfalt im Vorgarten“ im Rahmen des Bauantrags bzw. der Baugenehmigung
  • Baumverschenkungsaktion wie z. B. Baum des Jahres
  • Möglichkeit zur Patenschaft von Bürgern, Vereinen z. B. für Grünflächen oder Sponsoring von Baumpflanzungen
  • Saatgutausgabe für Wildblumen an die Bürger erstmals 2020

Denkbare zukünftige Maßnahmen

Auf Bundesebene gibt es Entwicklungen, die das Thema Natur im besiedelten Raum fördern. So hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nuklearer Sicherheit einen Masterplan entwickelt, der zukünftig mehr Natur in die Städte bringen soll. Mit verschiedenen Maßnahmen soll u. a. im Jahr 2020 ein neuer Förderschwerpunkt zum Thema Stadtnatur geschaffen werden. Des Weiteren hat die Umweltministerkonferenz im Mai 2019 empfohlen eine bundesweite Kampagne „Insektenfreundliche Privatgärten“ zu starten und zeitnah ins Leben zu rufen. Auf Kreisebene wurde eine Biodiversitätsstrategie entwickelt. Hier sind Ziele des Zukunftskonzepts Lippe 2025 aufgenommen worden. U. a. ist ein Ziel die Umwandlung von Grünflächen in Blühwiesen. Geplant ist eine Förderung ab dem Jahr 2020. Die Entwicklungen werden von der Stadt Detmold weiter verfolgt, um bei der Umsetzung auf kommunaler Ebene mitzuwirken.