Antrag zum Haushalt - Zuweisung von Landesmitteln

Evelin Menne, Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Lippe

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Kreistag beauftragt den Landrat, dem Land NRW eine angemessene Frist von nicht mehr als 5 Wochen zu setzen , innerhalb derer das Land NRW dem Kreis Lippe zusichert, die Zuweisung von Landesmitteln an die Kommunen und in angemessener Weise zu erhöhen, wie es dem verfassungsrechtlichen Gebot der "kommunalen Selbstverwaltungsgarantie" entspricht . Hierzu gehören insbesondere eine höhere Zuweisung zum Erhalt von Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, aber auch die konkret angefallenen und noch anfallenden Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen.

2. Bei erfolglosem Ablauf der Frist wird der Landrat beauftragt, Klage gegen das Land NRW vor dem zuständigen Gericht einzureichen, um gerichtlich, unter Ausschöpfung des Instanzenzugs, eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen und Kreise in NRW durchzusetzen.

Begründung:

Aus den vorliegenden Gutachten der kommunalen Spitzenverbände ergibt sich eine durchgängige finanzielle Unterausstattung der Kommunen und Kreise. Diese wird bei der Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen noch deutlicher. Die Antragsteller sehen hierin eine offensichtliche Verletzung der grundgesetzlichen Selbstverwaltungsgarantie, die bei Nichthandeln zu schweren sozialen Verwerfungen im Haushalt nicht nur des Kreises Lippe führt. Um Schaden von Bürgerinnen und Bürgern in Lippe abzuwenden, bedarf es einer entschlosseneren Durchsetzung der Interessen des Kreises als bisher. Die Antragsteller wollen zugleich mit einer besseren finanziellen Ausstattung für die Kommunen und Kreise in NRW weitere bedenkliche Einsparungen auf dem Rücken der kreisangehörigen Kommunen, aber auch aller Bürgerinnen und Bürger in Lippe vermeiden.