Antwort: Gemeindepsychiatrisches Zentrum GmbH, Beteiligung an einer Tagesklinik

Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Lippe

Auszug aus dem Protokoll der Kreistagssitzung vom 14.03.2016

Herr John berichtet zu der von der Fraktion gestellten Anfrage (DS-Nr. 023.1/2016)

und betont, dass mindestens 10 bis maximal 12 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der gründenden Gesellschaft beschäftigt sein werden. Da das gpz lediglich mit 50 % in der Rechtsform eingebunden sein werde, sei es nicht eindeutig kommunal geführt. Die neue gemeinsame Gesellschaft werde insofern nicht Mitglied im KAV. Für die neue Gesellschaft werde kein Aufsichtsrat sondern eine Gesellschafterversammlung zuständig sein, bestehend aus Vertretern der beiden Kliniken und einer entsprechenden LWL-Beteiligung. Herr John betont, dass es aus rechtlichen Gründen nicht in Frage komme, die Gesellschaftsanteile der zu gründenden Gesellschaft auf die Gesundheitsholding Lippe GmbH zu übertragen. Zwischen der zu gründenden Gesellschaft und ihren Beschäftigten werde es unbefristete Arbeitsverträge auf Grundlage der entsprechenden rechtlichen Grundlagen geben.

Herr Loke bezieht sich auf die Sitzung des Kreisausschusses und die von Herrn John gegebene Erläuterung, nach der für die MitarbeiterInnen der neuen Tagesklinik ein eigener Haustarifvertrag mit der Gewerkschaft ver.di vereinbart werde, der sich an den Rahmenbedingungen des TVöD orientieren solle. Nach den ihm nunmehr vorliegenden Informationen sei dies nicht so festgehalten
worden. Herr John trägt hierzu vor, dass mit der Lippischen Nervenklinik vereinbart worden sei, mit ver.di einen Tarifvertrag in der Form eines Haustarifvertrages abzuschließen. Es läge aber grundsätzlich im Ermessen der Tarifvertragsparteien, wie der Vertrag abgeschlossen wird. Eine Vorwegnahme des Ergebnisses und damit ein Eingriff in die Tarifautonomie durch einen der Ge-
sellschafter sei nicht möglich.

Auf entsprechende Anfrage von Frau Jacob-Reisinger betont Herr John, dass es sich hierbei um ein neues im Krankenhausbedarfsplan geführtes Krankenhaus handele.