Die Große Koalition zwingt Landrat Dr. Lehmann zum „Kotau“ vor der Politik seines Amtsvorgängers!

Berndt Wobig, DIE LINKE. im Kreistag Lippe

Der Kreis Lippe hat Probleme mit dem Betriebsverfassungsgesetz und der Arbeitsgerichtsbarkeit

 

Rückblick: Die SPD-Kreistagsfraktion hatte am 17. Februar folgenden Antrag gestellt:

„Der Kreis Lippe erkennt den am 20.3.2014 gegründeten Konzernbetriebsrat für die privatrechtlich organisierten Unternehmen des Kreises Lippe an. Die gerichtliche Auseinandersetzung am Arbeitsgericht Detmold (AZ 3 BV 28/14) um die Anerkennung wird beendet. Der Kreis Lippe und die Geschäftsleitungen seiner privatrechtlich organisierten Tochter-Unternehmen arbeiten gemäß § 58 BetrVG vertrauensvoll mit dem Konzernbetriebsrat im Rahmen von dessen gesetzlichen Zuständigkeiten zusammen.“

Begründet wurde der Antrag vom damaligen Fraktionsvorsitzenden der SPD, Dr. Lehmann.

Der SPD-Antrag wurde von Herrn Heuwinkel, CDU-Kreistagsmitgliedern usw. in der Sitzung des Kreisausschusses am 2. März abgeschmettert.

Vor dem 27. September - am 27. September wurde Herr Dr. Lehmann zum Landrat gewählt - wurde von der SPD u.a. mit folgender Aussage für Dr. Lehmann Wahlkampf gemacht: „Axel Lehmann steht für soziale Gerechtigkeit,…“

Am 21. Oktober, dem Tag der Amtseinführung von Herrn Dr. Lehmann als Landrat, wurde der zweite Anhörungstermin in Sachen Errichtung eines Konzernbetriebsrats für die privatrechtlich organisierten Unternehmen des Kreises Lippe vor dem Arbeitsgericht in Detmold durchgeführt. Im Anhörungstermin beantragte der Vertreter des Kreises Lippe, Herr Assessor Dr. Wolf-Hegerbekermeier, den Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Gericht lehnte den Antrag ab!

Es ist allgemein üblich, dass die Prozessparteien das Gericht um richterliche Hinweise bitten. Diesem Wunsch entsprach die zuständige Kammer des Arbeitsgerichts Detmold am 21. Oktober und teilte den beteiligten Prozessparteien mit:

„Die Kammer weist darauf hin, dass sie derzeit nicht von einer Widerlegung der Konzernvermutung ausgeht.“

Diesen richterlichen Hinweis nahm der Vertreter der privatrechtlich organisierten Unternehmen des Kreises Lippe, Herr Rechtsanwalt Stückemann, am 21. Dezember zum Anlass einen Befangenheitsantrag gegen die Kammer zu stellen. Die Kammer hat nach eingehender Beratung beschlossen, dass sie nicht selber über den Befangenheitsantrag entscheiden kann. Daher wird es einen nächsten Termin geben, bei dem zuerst wegen des Vorwurfs der Befangenheit entschieden werden muss.

Man kann dieses Verhalten des Kreises Lippe und seiner privatrechtlich organisierten Unternehmen nur als Verschleppungstaktik, als Herauszögern einer Entscheidung und als Verschwendung von Steuergeldern kritisieren! Es besteht Grund zur Annahme, dass Landrat Dr. Lehmann die Verhinderungstaktik seines Amtsvorgängers übernommen hat!