Landrat Dr. Lehmann irrt sich! Konzernbetriebsrat Kreis Lippe ist notwendig!

Berndt Wobig, DIE LINKE. Lippe

Unter dem ehemaligen Landrat, Friedel Heuwinkel, haben die Verantwortlichen des Kreises und seiner Beteiligungen 2011 die Norderneyer Beschlüsse gefasst, nach und nach den „Konzern Kreis Lippe“ zu schaffen.

Im Konzern Kreis Lippe sollten die Kreisverwaltung mit ca. 1.370 Beschäftigten, für die das Personalvertretungsrecht gilt, und die Beteiligungen des Kreises zusammengefasst werden. Für diese ca. 4.130 Beschäftigten gilt das Betriebsverfassungsrecht. Hiervon hat sich der Landrat Dr. Lehmann mit seiner Amtsübernahme verabschiedet.

Die LZ berichtete am 14.01.2016 unter dem Titel „Landrat macht Kehrtwende“.

Wichtige Entscheidungen in personellen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten werden häufig nicht auf der Ebene eines rechtlich selbständigen Unternehmens getroffen (z.B. Investitionsentscheidungen usw. – vgl. u.a. Konzept für die Kreisseniorenheime bis März 2016 - Kreistagssitzung v. 19.10.), sondern auf der Verwaltungs- / Konzernebene!

Landrat Dr. Lehmann sollte eigentlich besser wissen, dass mit der „Beerdigung“ des Begriffs „Konzern“ die Notwendigkeit eines Konzernbetriebsrates nach dem Betriebsverfassungsgesetz noch längst nicht entfallen ist. Die Struktur Konzern und die Entscheidungsebenen sind weiterhin vorhanden!

Sinn und Zweck des Betriebsverfassungsgesetzes verlangen die Möglichkeit, in Konzernen mit öffentlich-rechtlich organisierter Konzernspitze (Kreistag und Landrat) Konzernbetriebsräte zu errichten. Sonst käme laut dem Bundesarbeitsgericht die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei Entscheidungen auf Konzernebene nicht ausreichend zur Geltung.