Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende

Fraktion DIE LINKE. im Kreistg Lippe

Änderung der Hauptsatzung des Kreises Lippe: Aufwandsentschädigungen für Fraktionsvorsitzende


Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, die Hauptsatzung des Kreises Lippe wie folgt zu ändern:

§ 8 der Hauptsatzung erhält folgenden Absatz (2):

Aufwandsentschädigungen gem. § 31 Satz 1 Nummer 2 KrO werden für folgende Ausschüsse ausgenommen:

- Ausschuss für Bildungsentwicklung, Sport und Betriebsausschuss
- Ausschuss für Ordnung, Verkehr, Infrastruktur und Betriebsausschuss
- Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Demographie
- Ausschuss für Umwelt, Energie und Verbraucherschutz
- Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Zukunftsfragen im ländlichen Raum
- Finanz- und Personalausschuss
- Jugendhilfeausschuss
- Kreisausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss

Die Ausschussvorsitzenden erhalten stattdessen für jede Sitzung den in der Entschädigungsverordnung nach § 1 Abs. 2 Nr. 4c vorgesehenen Betrag in Höhe von 97,90 Euro.

Die nachfolgenden Absätze verschieben sich jeweils um eine Position nach hinten. Die Änderungen treten rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.


Sachdarstellung:

Durch das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 15.11.2016 wurde auch die Regelung zur Aufwandsentschädigung gem. § 31 KrO NRW geändert.

Die neue Fassung des § 31 Satz 1 Nummer 2 KrO NRW sieht eine Aufwandsentschädigung für „Vorsitzende von Ausschüssen des Kreistages mit Ausnahme des Wahlprüfungsausschusses“ vor.

Weiterhin sieht die neue Regelung in Satz 2 die Möglichkeit vor, hiervon wieder Abstand zu nehmen. Konkret heißt es an dieser Stelle: „In der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse von der Regelung in Satz 1 Nummer 2 ausgenommen werden.“

Das „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ nennt als Grund für die Änderung des § 31 KrO NRW den erheblichen zeitlichen Aufwand für die Vorsitzenden. Ausschlaggebend sind hier einerseits die Anzahl der Sitzungen der Ausschüsse, aber auch die Bedeutung der einzelnen Ausschüsse.

Die Ausschüsse des Kreistages haben, anders als Ratsausschüsse nach der GO NRW, weitestgehend keine Entscheidungskompetenzen. Diese liegen ausschließlich beim Kreisausschuss, den Betriebsausschüssen oder dem Kreistag als Organe des Kreises. Den übrigen Ausschüssen auf Kreisebene kommt lediglich eine Vorberatungsfunktion zu.

Die Förderung und Anerkennung des politischen Ehrenamtes über zusätzliche pauschalierte Geldleistungen ist kontraproduktiv. Sie kann zu Politikverdrossenheit beitragen und somit zur gesellschaftlichen Abkehr der Bürgerinnen und Bürger von ihren gewählten Vertretungen führen.

Dies gilt umso mehr, weil in der gegenwärtigen Finanzlage der Kommunen und Kreise im Allgemeinen und des Kreises Lippe im Konkreten eine zusätzliche Haushaltsbelastung durch die zusätzlichen Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende in Höhe von ca. 42.000 Euro/Jahr schwer vermittelbar ist.

Hinzu kommen die durch den Kreistag nicht zu beeinflussenden zusätzlichen Entschädigungszahlungen an die Fraktionsvorstände großer Fraktionen.

Der Gesetzgeber hat dem Kreistag in diesem Falle ausdrücklich das Recht zugesprochen, die Zahlung zusätzlicher Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende durch entsprechende Festlegungen in der Hauptsatzung zu regeln. Davon soll Gebrauch gemacht werden, indem der Kreistag Lippe und namentlich seine Ausschussvorsitzenden auf die pauschalierte Zahlung in Höhe von 442,10 Euro verzichten und eine angemessenere Summe, die den zusätzlichen Aufwand besser spiegelt, beschließen.

Ein vergleichbarer Antrag wurde im Rhein-Kreis Neuss am 28.03.2017 beschlossen, vgl. hierzu die Anlage und das Protokoll der dortigen Sitzung:

https://session.rhein-kreis-neuss.de/bi/to0050.php?__ktonr=16247


Mit freundlichem Gruß


gez. Jacob-Reisinger
Fraktionsvorsitzende


Anlage: Vorlage 010/1961/XVI/2017 des Rhein-Neuss-Kreises vom 01.03.2017

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