Freiwillige Aufnahme von Geflüchteten im Rahmen der Initiative "Städte sicherer Häfen"

Sachdarstellung / Begründung:

Der Rat der Stadt Detmold hat am 19.12.2018 zu einem Antrag der Ratsfraktion Die Linke und der Gruppe Nadelstiche /Seebrückengruppe Detmold mehrheitlich den folgenden Beschluss gefasst:
a)       Der Rat der Stadt Detmold appelliert an die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, schnellstmöglich eine Verbesserung der unhaltbaren Situation der Schiffbrüchigen herbeizuführen und erklärt sich bereit, im Rahmen bundeseinheitlicher Regelungen, Flüchtlinge auch über die Anzahl der derzeit in Detmold lebenden Geflüchteten aufzunehmen.
b)       Die Stadt Detmold unterstützt den offenen Brief der Städte Bonn, Köln und Düsseldorf vom 26.07.2018 an Bundeskanzlerin Angela Merkel, der auch vom Deutschen Städtetag begrüßt wurde.
c)       Der Bürgermeister wird beauftragt, das Bundeskanzleramt und die Presse zu informieren.
Auf der Basis dieser verabschiedeten Resolution hat der Bürgermeister am 13.06.2019 für die Stadt Detmold die „Potsdamer Erklärung“ unterzeichnet und ist dem Netzwerk „Städte sicherer Häfen“ beigetreten.
Bei dem Netzwerktreffen der nordrhein-westfälischen „Städte sicherer Häfen“ in Bielefeld am 15.01.2020 haben die anwesenden Städte zusammen mit Vertretern des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI NRW) über eine mögliche Umsetzung diskutiert.
Die NRW-Kommunen, die mit der Potsdamer Erklärung den Beitritt zu den „Städten sichere Häfen“ bekundet haben, wollen aktive Hilfe für Geflüchtete in Not leisten. Die Potsdamer Erklärung bezog sich konkret auf Menschen, die unmittelbar aus Seenot gerettet wurden. Zwischenzeitlich gab es eine Entwicklung, sowohl auf politischer Ebene wie auch in den Fluchtumständen der betroffenen Menschen. Viele Geflüchtete, die über den Seeweg nach Europa gekommen sind, sitzen in den Mittelmeer-Anliegerstaaten in Lagern unter zum Teil untragbaren humanitären Zuständen fest.
Aufgrund der aktuellen Situation geflüchteter Menschen liegt der Fokus auf Personen in den griechischen Flüchtlingslagern. Eine besondere Gruppe dabei sind unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die nochmals als eine besonders vulnerable Gruppe gesehen werden.
Die NRW-Kommunen „Sichere Häfen“ bieten zusätzliche Aufnahmeplätze für die hilfsbedürftigsten Personen in prekären humanitären Situationen in den griechischen Auffanglagern.
Diese Angebote werden individuell durch die jeweilige Kommune festgelegt.
Gemäß Dublin III- Verordnung muss ein Flüchtling in dem Staat um Asyl bitten, in dem er den EU-Raum erstmals betreten hat. Nach Artikel 17 der Dublin-III-Verordnung kann ein Mitgliedsstaat beschließen, einen bei ihm von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen gestellten Antrag auf internationalen Schutz zu prüfen, auch wenn er nach den in dieser Verordnung festgelegten Kriterien nicht für die Prüfung zuständig ist (sog. Selbsteintrittsrecht).
Der Bund wird aufgefordert, von Artikel 17 Dublin-III-VO verstärkt Gebrauch zu machen und die kumuliert angebotenen Aufnahmeplätze in Anspruch zu nehmen. Dies soll in Form eines Angebotes gegenüber Griechenland passieren.
Das Land NRW wird gebeten seine Bereitschaft zu erklären, diese Personen ohne Anrechnung auf die Landesaufnahmequote aufzunehmen.
Die Kommunen erklären sich bereit, die Betroffenen nach Abschluss des Asylverfahrens  in Höhe des erklärten Kontingents ohne Anrechnung auf die kommunale FlüAG-Aufnahmequote aufzunehmen.
Die NRW-Kommunen „Sichere Häfen“ bieten Aufnahmeplätze für zusätzliche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an. Jede Kommune legt dabei eigene Kontingente fest und sichert die Unterbringung in Einrichtungen auf kommunalem Gebiet zu.
Der Bund wird aufgefordert, ein Verfahren zur Übernahme dieser unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nach Deutschland zu schaffen. Die Betroffenen können nach dem Clearingverfahren den Aufnahmejugendämtern der Kommunen zugewiesen werden.
Die Kommunen bitten das Land – auch in seiner Funktion als Kostenträger – um Unterstützung des Vorhabens.
Die Stadt Detmold möchte mit ihrer Teilnahme an dem Bündnis „Städte sicherer Häfen“ ein solidarisches Zeichen in Deutschland und in Europa setzen. Zurzeit hat die Stadt Detmold ähnliche Aufnahmezahlen wie vor 2015 und hat ausreichende Kapazitäten. Eine zusätzliche Aufnahme von fünf unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und bis zu fünf weiteren Geflüchteten orientiert sich an bisher bekannten Zahlen anderer „sicherer Häfen“-Städte, wobei diese stark variieren. Sollten auch andere Städte diesem Beispiel folgen, so könnte eine deutliche humanitäre Entlastung der betroffenen Menschen und der Regionen eingeleitet werden. Wünschenswert wäre dabei eine angemessene Geschlechterverteilung. Das weitere Verfahren ist mit Bund und Land abzustimmen. Grundsätzlich ist das Verfahren zu Asyl und anschließendem Aufenthalt geregelt und soll auch hier entsprechend angewandt werden.
Die freiwillige Aufnahme von Geflüchteten beinhaltet verschiedene Risiken.
Nach derzeitiger Rechtslage ist davon auszugehen, dass freiwillig aufgenommene Geflüchtete nicht auf die FlüAG-Quote angerechnet werden und deren Kosten entsprechend auch nicht abrechnungsfähig bzw. erstattungsfähig sind. Das betrifft nicht nur die Kosten für Betreuung, Unterbringung und die Kosten des Lebensunterhaltes, die sich auf ca. 12.000 € pro Person pro Jahr belaufen, sondern auch die Kosten der Krankenhilfe nach dem AsylbLG. Diesbezüglich ist eine Abstimmung mit dem Land bezüglich der Kostenübernahme erforderlich.
Wenn eine Person in diesem Verfahren eine Duldung erhält und anschließend der Kommune zugewiesen wird, sind die Kosten - auch bei Kostenübernahme durch das Land – ab dem vierten Monat nach negativem Abschluss des Asylverfahrens ebenfalls von der Kommune zu tragen.  
Die Kosten für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten trägt regulär das Landesjugendamt. Auch hier ist eine Klärung zur Kostenübernahme mit dem Land erforderlich.
Abschließend muss der Aspekt des möglichen Familiennachzuges berücksichtigt werden.