Anfrage an den Haupt- und Finanzausschuss am 14.05.2020 zu den Arbeitsbedingungen der kommunalpolitischen Gremien in Corona-Zeiten

1. Wann, wie und wo sollen künftig Ratsversammlungen stattfinden?

Zu Frage 1
Die Verwaltung prüft zurzeit Alternativen zur Stadthalle.
Es kommen allerdings nur Räume in Frage, die sich im Stadtgebiet von Detmold befinden, der Öffentlichkeit zugänglich sind und den Schulbetrieb nicht stören.
Große Hallen in anderen Orten und Räumlichkeiten in Firmen sind daher nicht zulässig, Sporthallen und Aulen werden verstärkt zur Durchführung des Schulbetriebs gebraucht. Diese Nutzung könnte bei einer Terminverschiebung in die Sommerferien möglich sein.

2. Wie weit ist es z. B. möglich, den Hangar 21 so herzurichten, dass dort Sitzungen abgehalten werden können, für die die Stadthalle zu klein ist?

Zu Frage 2
Momentan wird der Hangar 21 als Diagnosezentrum genutzt und die Akustik in der Halle ist für eine Sitzung problematisch. Ansonsten wäre der Hangar 21 aufgrund seiner Größe für die Durchführung einer Ratssitzung geeignet.
Falls durch die Verwaltung/Stadthallen GmbH eine konkrete Prüfung erfolgen soll, unter welchen Bedingungen der Hangar 21 als Konferenzort entwickelt werden kann, sollte ein konkreter Prüfauftrag vom Haupt- und Finanzausschuss erteilt werden.

3. Wie weit ist Detmold darauf vorbereitet, Sitzungen per Videokonferenz abzuhalten?

3.1. Wie weit ist Detmold darauf vorbereitet, öffentliche Sitzungen der politischen Gremien für die Bevölkerung online live zu streamen? 

3.2. Welche technischen und juristischen Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden? 

3.3. Ist es stattdessen machbar, einerseits z. B. die Stadthalle nur für Ratsmitglieder und für
diejenigen Beschäftigten aus der Verwaltung, die ggf. Fragen beantworten müssen, zugänglich
zu machen, und andererseits für weitere Verwaltungsangestellte und die Öffentlichkeit die
Sitzungen in einen anderen Raum (Foyer/Untergeschoss der Stadthalle) zu übertragen?

Zu Fragen 3, 3.1, 3.2
Videokonferenzen werden im Rathaus und in der Stadthalle mit den vorhandenen Mitteln praktiziert
(z.B. Vorstandssitzungen, Verfahren Hornsches Tor im Bewertungsgremium und HFA-Sitzung).
Ein live Streaming von öffentlichen Sitzungen ist grundsätzlich möglich. Dazu ist die Anschaffung von spezieller Hard- und Software notwendig. Hinzu kommt zusätzlicher Personalaufwand für die Kameraführung und technische Umsetzung in den Sitzungen. Zuvor muss sich jeder Redner oder auch Anwesende, die zu erkennen sind, mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden erklären. Eine unzulässige Weiterverwendung der Bilder im Internet durch Dritte ist unter Umständen problematisch.
Vor der Einführung sollte eine Kosten-/Nutzenabwägung stattfinden, da die Nutzungszahlen bei diesen Livestreams in vielen Kommunen sehr unterschiedlich sind.

4. Wird die Verwaltung entsprechende Schritte zur Umsetzung der Themen/Anregungen unter 2. und 3. veranlassen, und wenn ja, wann?

Zu Frage 4
Die "Digitalisierung der Ratsarbeit" wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen und mit
Haushaltsmittein und einer halben Personalstelle hinterlegt. Sobald die Besetzung dieser halben Stelle erfolgt ist, wird die Verwaltung mit der konkreten Umsetzung beginnen. Der Einstieg in die praktische Umsetzung hat sich aufgrund der aktuellen epidemischen Lage verzögert, da Schulungen, bzw. externe Anwenderinfoveranstaltungen abgesagt wurden.

Die anstehenden Kommunalwahlen sind für alle Parteien und Wählergruppierungen unter den zurzeit herrschenden Bedingungen eine große Herausforderung. Wahlversammlungen und deren Vorbereitung müssen unter verschärften Bedingungen durchgeführt werden, der Raum- und Platzbedarf für alle diese Termine steigt enorm. Darüber hinaus sind die Räumlichkeiten, die in den Büros der Fraktionen ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung stehen, bei weitem nicht groß genug, um die ganz normalen Sitzungen abhalten zu können und zugleich die notwendigen Abstände zu wahren.  
5. Welche Unterstützung kann die Stadt den Parteien für die Kommunalwahlaufstellung und den
Fraktionen bei der Durchführung ihrer Sitzungen anbieten?  
5.1. Sind Sonderkonditionen für die Nutzung von städtischen Immobilien denkbar?  
5.2. Können Sie Unterstützung bei der Raumsuche anbieten?  
5.3. Wo befinden sich geeignete barrierefreie Räume (Schulen, Gilde, Verwaltungsgebäude,
Stadtwerke, …)?  
5.4. Können Sie ggf. Beratung/technische Unterstützung zur Durchführung von Videokonferenzen
anbieten?

Zu den Fragen 5, 5.1-5.4
Die Stadt unterstützt durch die Zulassung von Online-Fraktionssitzungen mit Gewährung von Sitzungsgeld" (s. TOP A 17). Außerdem werden Zuwendungen an die Fraktionen und fraktionslose Ratsmitglieder gem. § 56 GO NRW gezahlt, die für die Anmietung von Räumen oder für die Beschaffung von IT-Ausstattung genutzt werden können.

Die Anfrage einer Partei zur Nutzung der Stadthalle liegt bereits vor. Unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ist die Nutzung für andere Parteien ebenfalls möglich. Die Nutzung von Schulen, Feuerwehrgerätehäusern und Verwaltungsgebäuden für Parteiveranstaltungen ist durch Nutzungsverfügung derzeit ausgeschlossen. Eine Anfrage einer Partei zur Nutzung von Schulaulen liegt vor und wurde abschlägig beschieden. Auch diese wird an die Stadthalle verwiesen.
Eine Beratung durch die Verwaltung zur Durchführung von Videokonferenzen kann nach Absprache angeboten werden.

Auf Seite 1 im aktuell versandten Smart-Cities-Antrag ist zu lesen: „Kultur kommt dabei [auf dem Weg zu dem Ziel einer gemeinwohlorientierten Smart City] die Aufgabe zu, Räume und Strukturen zur Verfügung zu stellen, um Kreativität auf gesamtstädtischer Ebene zu ermöglichen.“  
Eine dringliche Ergänzung dieses Antrags aus unserer Sicht lautet: „Verwaltung kommt dabei die
Aufgabe zu, Räume und Strukturen zur Verfügung zu stellen, um politische Teilhabe auf gesamtstädtischer Ebene zu ermöglichen.“

Zu der Ergänzung des Antrages Smart City
Die vorgeschlagene Formulierung "Verwaltung kommt dabei die Aufgabe zu, Räume und Strukturen zur Verfügung zu stellen, um politische Teilhabe auf gesamtstädtischer Ebene zu ermöglichen" in den Antrag aufzunehmen, ist nicht ratsam und würde sich negativ auf die Erfolgschancen des Antrages auswirken.

Das (ausschließliche) inhaltliche Thema des Antrages Kultur/ Kreativwirtschaft ist der zentrale Baustein einer integrativen Stadtentwicklung.

Eine Vermischung mit dem digitalen Teilthema "Digitale Unterstützung der politischen Parteien durch die Verwaltung / Digitale Ratsarbeit" führt zu einer Abwertung des Antrages, der bewusst und antragsimmanent nur das o. g. Thema beschreibt.