Anfrage zu einem Angebot „Gebärdensprache in den Detmolder Behörden“

Evelin Menne, Fraktion DIE LINKE. Detmold

Als Bestandteil von Leistungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Leben in der Gemeinschaft sieht das SGB IX die Benutzung der Gebärdensprache sowie den Dolmetschereinsatz ausdrücklich hierfür vor (§ 57, Förderung der Verständigung). Die Fraktion DIE LINKE hält dies, auch im Sinne des am 16. Dezember 2016 beschlossenen Bundesteilhabegesetzes und der darin angestrebten Barrierefreiheit, für angemessen und erforderlich!

Darum bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1.    Gibt es in Detmold schon einen Service in Gebärdensprache für schwerhörige und gehörlose Bürgerinnen und Bürger in der Verwaltung?

a. Wenn ja: Wie genau ist dieser Service ausgestaltet, und wie wird er genutzt?

2.    Wenn nein: Ist die Einrichtung einer solchen Dienstleistung in Detmold schon einmal geprüft worden?

a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

3.    Wenn nein: Wie könnte ein solcher Service sowohl bürgernah als auch unaufwändig aufgebaut werden? Bitte berücksichtigen Sie im Detail die folgenden Gesichtspunkte:

a. Ist es sinnvoll, zumindest an ausgewählten Tagen eine/n Gebärdendolmetscher/in für Kundinnen und Kunden der Bürgerberatung anzubieten?

b. Kann dies unentgeltlich angeboten werden bzw. welche Kosten würden für die Stadt dabei entstehen?

c. Kann stattdessen in angemessener Zeit eine entsprechende zertifizierte Fortbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verwaltung angeboten werden, um diesen Service baldmöglichst selber leisten zu können?

4.    Bitte berichten Sie über das Prüfungsergebnis sowohl im Fachausschuss als auch schriftlich.


Mit freundlichen Grüßen

Evelin Menne