Antwort von Bürgermeister Hilker auf Anfrage Die Linke zur Dringlichkeitsentscheidung

Die Anfrage im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Hilker,

sehr geehrte Fraktionsvorsitzende und Einzelratsmitglieder,

sehr geehrte Damen und Herren,

Nach aktueller Auswertung von Statista beträgt das Netto-Durchschnittseinkommen für Ledige 27.416 € pro Jahr, während deren Brutto-Durchschnittseinkommen 39.996 € beträgt. Somit ist die Zielgruppe, also Familien mit einem Haushaltseinkommen von weniger als 60.000 € brutto, durchaus den Einkommens-ärmeren Schichten zuzurechnen. Ferner ist festzustellen, dass, wenn die Erstattung wie angekündigt 500 Haushalten zugutekommt, die durchschnittliche Ersparnis für jede Familie pro Monat 400 € beträgt, eine Summe, die durchaus dazu beitragen kann, einige Weihnachtswünsche zu erfüllen.

Auch wenn noch Fragen offen bleiben, und ich deshalb die Entscheidung nicht ganz spontan mit Ja beantworten konnte, so sehe ich mit der beabsichtigten Dringlichkeitsentscheidung den zweckgebundenen Einsatz der Mittel des "Stärkungspakt NRW – Gemeinsam gegen Armut", einem Unterstützungsprogramm der Landesregierung zur Bekämpfung von Armut, erfüllt.

Daher unterstütze ich den Dringlichkeitsentscheid.

Bitte beantworten mir aber Sie ergänzend dazu in der nächsten Sitzung des HFA (wegen der Fristsetzung 10.12.23) oder schriftlich folgende Fragen:

1. Sie schreiben auf S. 2 des Dringlichkeitsentscheids: "Darüber hinaus wird über alle Kanäle öffentlich bekannt gemacht, dass alle Beitragspflichtigen die Möglichkeit haben, bis zum 10.12.2023 ein Bruttojahreseinkommen von unter 60.000,00 € nachzuweisen (z.B. durch die Vorlage von Novemberabrechnungen, aus denen hochgerechnet sich ein Bruttojahreseinkommen ergeben kann). Die Vorlage eines Nachweises nach diesem Zeitraum kann nicht mehr berücksichtigt werden." - Was bedeutet in diesem Zusammenhang eine Bekanntmachung "über alle Kanäle"? Werden die betroffenen Familien z. B. auch postalisch angeschrieben oder angerufen?

2. Was war über die verbleibenden Restmittel aus dem Förderpaket bereits zum Zeitpunkt der letzten Ratssitzung bekannt?

3. Warum wurde der erwähnte Zwischenbericht an den Fördermittelgeber nicht dem Rat in seiner Gesamtheit zugeleitet?

4. Warum wurde in der Ratssitzung nicht wenigstens angekündigt (ggf. im nicht öffentlichen Teil), dass eine solche Entscheidung kurzfristig ansteht?

Eine frühzeitigere Unterrichtung des Rates hätte sicherlich bereits nach der Sitzung des Ausschusses für Soziale Angelegenheiten und Bürgerservice am 13.09.23 stattfinden können.

In Anbetracht dessen, dass im Rat mittlerweile 5 Einzelratsmitglieder sind, für die diese Informationen buchstäblich aus dem Nichts kamen, da sie nicht automatisch in Fraktionssitzungen die Berichte aus den Ausschüssen bekommen, wäre künftig eine transparentere Informationspolitik seitens der Verwaltung wünschenswert. Wenn die Verwaltung einem Zehntel der Ratsleute die Möglichkeit erschwert, Fragen zu stellen und eigene konstruktive Ideen einzubringen, ist dies weder ein Ausdruck von Demokratie noch von Transparenz.

In Zeiten, in denen jegliche Haushaltsmittel knapp bemessen sind, wäre es vorstellbar, dass durch eine frühzeitige Information mehr kreative Impulse aus unterschiedlichen politischen Richtungen gekommen wären. Die rechtzeitige Einbeziehung der Politik in die Entscheidungsfindung hätte die Suche nach einem angemessenen und wirksamen Verwendungszweck für die Mittel aus dem Stärkungspakt deutlich verbreitert. Darüber hinaus hätten auch Ideen mit einem noch deutlicheren Fokus auf die Armutsbekämpfung eine Chance bekommen können. Hier ist eine Möglichkeit verpasst worden, Haushaltsgelder politisch gesteuert sozialen Zwecken zukommen zu lassen.

Dennoch möchte ich nochmals betonen, dass ich die Zustimmung zum Antrag politisch für vertretbar halte. Sich der Zustimmung zu verweigern, würde aus meiner Sicht bedeuten, die Zielgruppe, die aus unserer Sicht sowieso grundsätzlich finanziell entlastet und von den angesprochenen Beiträgen befreit werden sollte, im Stich zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Evelin Menne

S.a.:

https://www.lz.de/lippe/detmold/23718026_Stadt-Detmold-will-500-Familien-entlasten.html


 

Antwort von Bürgermeister Hilker

 

Sehr geehrte Frau Menne,

gern beantworte ich Ihre Fragen aus Ihrer E-Mail vom 21.11.2023:

  1. Sie schreiben auf S. 2 des Dringlichkeitsentscheids: "Darüber hinaus wird über alle Kanäle öffentlich bekannt gemacht, dass alle Beitragspflichtigen die Möglichkeit haben, bis zum 10.12.2023 ein Bruttojahreseinkommen von unter 60.000,00 € nachzuweisen (z.B. durch die Vorlage von Novemberabrechnungen, aus denen hochgerechnet sich ein Bruttojahreseinkommen ergeben kann). Die Vorlage eines Nachweises nach diesem Zeitraum kann nicht mehr berücksichtigt werden." - Was bedeutet in diesem Zusammenhang eine Bekanntmachung "über alle Kanäle"? Werden die betroffenen Familien z. B. auch postalisch angeschrieben oder angerufen?

In der finalen Dringlichkeitsentscheidung wurde die Formulierung konkretisiert. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt über die Presse und die Kanäle der sozialen Medien. Es ist aus Ressourcengründen nicht leistbar, alle Beitragspflichten anzuschreiben oder anzurufen.

2. Was war über die verbleibenden Restmittel aus dem Förderpaket bereits zum Zeitpunkt der letzten Ratssitzung bekannt?

Der Stärkungspakt war im Fachausschuss Soziale Angelegenheiten und Bürgerservice als zuständigen Ausschuss Thema, die Summen sind dort transparent dargestellt worden.

3. Warum wurde der erwähnte Zwischenbericht an den Fördermittelgeber nicht dem Rat in seiner Gesamtheit zugeleitet?

Der Zwischenbericht ist der vom Fördermittelgeber intern geforderter Verwendungsbericht. Die dort bekannten Summen und Zwischenstände sind ebenfalls im Fachausschuss berichtet worden.

4. Warum wurde in der Ratssitzung nicht wenigstens angekündigt (ggf. im nicht öffentlichen Teil), dass eine solche Entscheidung kurzfristig ansteht?

Die Prüfung der Verwendung der Mittel lag federführend beim FB4. Wie bereits in der Vorlage der Dringlichkeitsentscheidung geschildert, liegt der Fokus bei den Restmitteln in erster Linie auf der Förderung von Trägern und Institutionen. Zum Zeitpunkt der letzten Ratssitzung war die Form der Mittelverwendung, wie in der Dringlichkeitsentschädigung vorgetragen, noch nicht absehbar. Aus diesem Grund wurde von der Verwaltung die Dringlichkeitsentscheidung gewählt.

Der Rat ist in diesem speziellem Fall der Einzelhilfe nur beteiligt, da die Elternbeitragssatzung keine Möglichkeit eröffnet, Elternbeiträge zu erlassen oder zu erstatten und in der Folge eine Satzungsänderung mit Ratsvorbehalt erforderlich macht.

Im Fachausschuss ist in den drei vergangen Sitzungen laufend ausführlich berichtet worden, zudem wurden Träger und Institution intensiv eingebunden. Zusätzlich gab es Abstimmungstermine auf Kreisebene und einschlägige interkommunale Austausche. Die Stadt hat zum Thema Stärkungspakt darüber hinaus Öffentlichkeitsarbeit gemacht.

Mit freundlichen Grüßen


Frank Hilker

Bürgermeister

Stadt Detmold

Marktplatz 5

32756 Detmold

Tel. 05231 / 977 - 202

E-Mail: F.Hilker@Detmold.de

www.detmold.de