Schutz der Ackerwildkräuter und Rückgewinnung überackerter Wegerandstreifen im Eigentum der öffentlichen Hand.

Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Lippe

Die Verwaltung wird beauftragt zu ermitteln, wer grüne Wege und Wegeseitenstreifen durch Überackern unbefugt nutzt, und gegebenenfalls gleichzeitig Möglichkeiten der Rückgewinnung zu erarbeiten.

Als Beispiel für ein solches ökologisch sinnvolles Projekt seien hier unter anderen die Kreise Höxter und Schaumburg benannt, s.a. Anlagen 1 -3. Die Verwaltung setzt sich diesbezüglich mit den andernorts zuständigen Stellen ins Benehmen.

Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die unbefugten Nutzer über ihren Missbrauch zu informieren und sie aufzufordern, die Wegeseitenstreifen in der gesamten Flurstücksgröße und innerhalb der alten Parzelle wiederherzustellen. Gleichzeitig ist ebenfalls sicherzustellen, dass diese Flächen pestizidfrei (glyphosatfrei) zu halten sind.

Zur ökologischen Aufwertung von Straßen- und Wegerändern mit sehr geringer Artenvielfalt werden gezielt standortgerechte heimische Wildpflanzen eingesät. Eine jährliche Überprüfung soll sicherstellen, dass die öffentlichen Flächen auch in öffentlicher Nutzung bleiben.

Die Verwaltung informiert regelmäßig über die Ergebnisse ihrer diesbezüglichen Arbeit.


Sachdarstellung:

In unserer von Ackerbau und Viehzucht dominierten Kulturlandschaft sind Feldraine so etwas wie kleine Oasen in der Wüste geworden. Der ständig wachsende ökonomische Druck auf die Landwirtschaft führt zur Bearbeitung der Felder mit immer größeren und leistungsfähigeren schweren Maschinen und in vielen Fällen zu einer allmählichen Überackerung der ausgewiesenen Begleitflächen.

Aufgrund des landwirtschaftlichen Strukturwandels und unter dem starken Einsatz von Agrochemie können diese Flächen nur noch wenige ökologischen Funktionen erfüllen. Umso wichtiger sind diese Bereiche innerhalb der intensiv genutzten Agrarlandschaft.

Als Lebensräume für die verschiedenen Tier- und Pflanzenarten sind sie ökologisch unentbehrlich, als gliedernde und belebende Elemente für die Landschaftsästhetik wichtig.

Gerade für Bienen und andere Insekten stellen die Wegeränder mit den unterschiedlichen Gräsern und Blütenpflanzen wichtige Lebensräume dar.

Es ist deshalb wichtig, innerhalb der Kulturlandschaft die Seitenstreifen, Graswege, Böschungen und Grabenbereiche an Bachläufen als Lebensräume für die verschiedenen Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Städte und Gemeinden, der Kreis Lippe und andere Grundstückseigentümer der öffentlichen Hand stehen deshalb in der besonderen Pflicht, sich für den Erhalt der Artenvielfalt und der ökologischen Aspekte auf den ihnen gehörenden Grundstücken einzusetzen.