„Ein konsequentes Sowohl-als-auch“ oder „Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt“

Uschi Jacob-Reisinger, Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Lippe

„DIE LINKE im Kreistag Lippe fordert den Landrat und den Kreistag Lippe dazu auf, sich eindeutig zur Rechtmäßigkeit des Konzernbetriebsrates Kreis Lippe zu bekennen. Dazu gehört auch, dass der Kreistag Weisung erteilt, die Beschwerden der Einzelunternehmen gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 11. Mai 2016 zurückzunehmen.

Ursula Jacob-Reisinger erläutert: „Es ist doch unglaubwürdig, wenn der Landrat den Eindruck vermittelt, die gerichtliche Auseinandersetzung wäre beendet, bloß weil der Kreis selber dem Rat externer Sachverständiger gefolgt ist und auf eine Beschwerde gegen den Arbeitsgerichtsbeschluss verzichtet hat. Wenige Tage später wird dann bekannt, dass die Einzelunternehmen sehr wohl Beschwerde eingereicht haben. Das bedeutet aber, dass der Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold nicht rechtskräftig wird.“

Unter solchen Vorzeichen können Gespräche mit der Arbeitnehmervertretung im Hinblick auf eine sogenannte „Gesamtbeschäftigtenvertretung“ seitens der Beschäftigten nur aus einer Position der Schwäche heraus geführt werden, zumal es ein solches Konstrukt rechtlich nicht gibt. Faktisch würden die Rechte, die ein Konzernbetriebsrat laut Gesetz hat, eingetauscht gegen Zugeständnisse, die die „Gesamtbeschäftigtenvertretung“ dann vom Arbeitgeber bekommt.

Die Fraktionschefin findet klare Worte dazu: „Von Zusammenarbeit auf Augenhöhe kann dann ja wohl nicht die Rede sein. Wir gehen davon aus, dass die bestehenden Gesetze zugunsten der Beschäftigten auch in den kreiseigenen Betrieben als Maßstab gelten. Es ist für uns als LINKE im Kreistag nicht nachvollziehbar, warum die Meinung eines Sachverständigen nur für den Kreis als relevant und beachtenswert gilt, während die Einzelunternehmen das Verfahren im Hintergrund weiter betreiben.

Die Mitglieder des lippischen Kreistags müssen ein Machtwort sprechen und verhindern, dass hierdurch weiter lippisches Geld sinnlos vergeudet wird. Die Zusagen des Landrats und des Kreistags können jederzeit zurückgenommen werden. Wir unterstützen daher nur eine Gesamtbeschäftigtenvertretung, an der der Konzernbetriebsrat mit seinen verbrieften Rechten beteiligt ist."