Offener Brief der Linksfraktion Lippe: Gesundheitsholding Lippe beauftragt „Anwalt der Bosse“!

Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Lippe

An die Mitglieder

der Gesellschafterversammlung

der Gesundheitsholding Lippe

sowie an die Aufsichtsratsmitglieder

der KLG und der KSE

 

Detmold, 18.04.2017

Pressemitteilung und Offener Brief

KBR Kreis Lippe: Gesundheitsholding Lippe beauftragt „Anwalt der Bosse“!

Der Stuttgarter Kanzlei Gleiss Lutz Hootz Hirsch wird Beihilfe zum Union Busting vorgeworfen. Union Busting bedeutet übersetzt - laut DGB Rechtschutz - Gewerkschaften sprengen, bekämpfen, kaputtmachen. Gemeint ist das systematische und professionell geplante Vorgehen gegen gewerkschaftliche Interessenvertretungen.

Seit Anfang 2017 ist Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer aus Stuttgart, der u.a. als Anwalt für die Kanzlei Gleiss Lutz Hootz Hirsch tätig ist, Verfahrensbevollmächtigter der Gesundheitsholding Lippe. Bauer vertritt die Gesundheitsholding im Arbeitsgerichtsverfahren um die Zulässigkeit des Konzernbetriebsrates für die privatrechtlich organisierten Unternehmen des Kreises Lippe. Für Kanzleien wie diese ist ein 4-stelliger Honorarbetrag pro Tag durchaus üblich.

Zuvor wurden die privatrechtlich organisierten Unternehmen des Kreises Lippe ausschließlich durch die Kanzlei Stückemann & Sozien vertreten. Durch die zusätzliche Beauftragung von Prof. Dr. Bauer wurde der Termin beim Landesarbeitsgericht Hamm (II. Instanz) bereits zweimal verschoben. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Detmold am 11.05.2016 festgestellt, dass die Errichtung eines KBR Kreis Lippe zulässig ist.

In einem LZ-Bericht vom 30. Juli 2016 erklärte Landrat Dr. Lehmann gegenüber der Presse, dass der Kreis Lippe darauf verzichte, Rechtsmittel gegen Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold einzulegen.

„‘Das ist uns von externen Juristen so empfohlen worden. Es wäre also eine Verschwendung von Steuergeldern gewesen, das Verfahren weiter zu betreiben‘, betonte der Landrat.“

Dr. Lehmann hat mehrfach behauptet, der Kreisausschuss und der Kreistag hätten kein Weisungsrecht gegenüber den Geschäftsführern der Tochtergesellschaften, deshalb könnte das Arbeitsgerichtsverfahren um den KBR Kreis Lippe nicht beendet werden. Diese Behauptung ist falsch!

Drei Fakten widerlegen die Behauptung des Landrates:

1.      Das Arbeitsgericht Detmold hat im Beschluss vom 11.05.2016 festgestellt:

„Der Kreis Lippe hingegen hat die Möglichkeit, Einfluss auf die maßgeblichen Entscheidungsträger (Geschäftsführer) zu nehmen durch Erteilung von Weisungen durch die Gesellschafterversammlung bis hin zur Abberufung des Geschäftsführers selbst.“

Gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold hat der Kreis Lippe kein Rechtsmittel eingelegt, weil das Verschwendung von Steuergeldern wäre!

2.      Die Vorgänge um die Beendigung der Tätigkeit des Geschäftsführers der Gesundheitsholding, Herrn Breitmeier Ende März 2016 belegen eindrucksvoll die korrekte Feststellung des Arbeitsgerichts Detmold!

3.      Die Gesundheitsholding Lippe GmbH wurde durch Kreistagsbeschluss vom 04.10.2010 gegründet. Am 04.10.2010 wurde festgelegt, dass die Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding sich aus den Mitgliedern des Kreisausschusses zusammensetzt, und dass der Landrat der Gesellschafterversammlung als Vorsitzender angehört. Zum Weisungsrecht wurde im Beschlussvorschlag vom 04.10.2010 ausgeführt:

„Zusammen mit dem im Vertrag der Gesundheitsholding eingeräumten weitgehenden Weisungsrecht der Gesellschafterversammlung hat der Kreistag, der im Übrigen ja ein gesetzliches Weisungsrecht gegenüber den Mitgliedern der Gesellschafterversammlung hat (§ 108 Abs. 6 b GO NRW), in allen die Holding und die Tochtergesellschaften betreffenden maßgeblichen Angelegenheiten Kontroll- und Weisungsrechte. Somit sind die gewünschten Einflussmöglichkeiten der demokratisch legitimierten Gremien des Kreises in den vorhergehenden Beschlüssen dauerhaft gesichert.“

Die Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Lippe fordert den Landrat und die Mitglieder der großen Koalition aus SPD und CDU auf:

Beenden Sie die Schmierenkomödie rund um die Errichtung des Konzernbetriebsrats! Verschwenden Sie keine weiteren Steuergelder durch unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen! Verhindern Sie Union Busting! Setzen Sie sich für soziale Gerechtigkeit ein!


Mit freundlichen Grüßen

Ursula Jacob-Reisinger

Fraktionsvorsitzende

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