Überstundensituation in den Beteiligungsgesellschaften des Kreises Lippe

Evelin Menne, DIE LINKE. Lippe

öffentlich

Vorlage-Nr.: 073/2015

Beschlussvorschlag:


Der Kreistag erteilt den Gesellschaftervertretern und allen Mitgliedern von Aufsichtsräten, die vom Kreistag in kreiseigene Betriebe entsendet werden, folgende, verbindliche Weisungen:


1.) Der Gesellschaftervertreter und die Mitglieder im Aufsichtsrat stellen sicher, dass die Geschäftsführung ab sofort regelmäßig quartalsweise die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Kreistags über die Überstundensituation informiert. Dieser Bericht muss spätestens vier Wochen vor der Sitzung des Aufsichtsrats erfolgen. Die Information muss die Anzahl und den Wert der geleisteten Überstunden sowie die Anzahl der MitarbeiterInnen mit/ohne Überstunden enthalten. Eine Gliederung nach Standort und Abteilung wird gewünscht, ausgezahlte Überstunden sind separat auszuweisen. 

2.) Der Gesellschaftervertreter und der Aufsichtsrat fordern die Geschäftsführung auf, die Überstunden pro MitarbeiterIn auf 40 Stunden zu begrenzen. Überstunden müssen vorrangig durch Freizeitausgleich abgebaut werden. Eine Auszahlung erfolgt nur auf Wunsch der MitarbeiterInnen.

3.) Bei einem Überstundensaldo von mehr als 40 Überstunden wird die Geschäftsführung aufgefordert, einen Plan zu entwickeln, wie die Überstunden in einem Zeitraum von sechs Monaten abgebaut werden können. Dieser Plan muss auch die Kosten der enthaltenen Maßnahmen aufzeigen. Der Gesellschaftervertreter und die Mitglieder des Aufsichtsrats informieren unverzüglich den Kreisausschuss über den Plan der Geschäftsführung. 

4.) Der Gesellschaftervertreter und die Mitglieder im Aufsichtsrat stimmen keinem Wirtschaftsplan mehr zu und erteilen der Geschäftsführung keine Entlastung, wenn die Weisungen unter 1. bis 3. nicht ab sofort umgesetzt werden. 

5.) Der Kreis Lippe akzeptiert eine Belastung des Betriebsergebnisses. Der Gesellschaftervertreter informiert die Geschäftsführung der kreiseigenen Betriebe darüber und über diese Weisungen.
 
Sachdarstellung:

 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung und der kreiseigenen Betriebe erbringen eine wichtige und wertvolle Arbeit für die Bevölkerung in Lippe. Diese Arbeit verdient unser aller Respekt und Anerkennung – auch finanziell. Von den Mitarbeitenden wurde uns berichtet, dass im Klinikum Lippe sehr viele Überstunden aufgelaufen sind. Leider sind unsere Bemühungen, zu diesem Problem Informationen von der Geschäftsführung zu erhalten, fehlgeschlagen. Diese Überstunden führen zu einer hohen Belastung, auch für die Familien der Betroffenen. Ohne Zweifel führen diese Überstunden aber auch zu einem erhöhten Fehlerrisiko. Gerade im Gesundheitsbereich sind die Folgen von Fehlern oft sehr schwerwiegend. Die Folgekosten übersteigen den Vorteil eines zinslosen Darlehens der Belegschaft (Nichts anderes sind Überstunden!) bei weitem.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Kreistag erklärt: „Die Gesundheit unserer BürgerInnen ist wertvoll! Die katastrophale finanzielle Situation der Kommunen kann weder Grund noch Ausrede für eine schlechte medizinische Versorgung sein! Wir wollen als Kreis keine Schulden bei unseren MitarbeiterInnen haben!“

Die Folgen einer falschen, vermeintlichen „Sparpolitik“ in Krankenhäusern und Altenheimen dürften aus der täglichen Berichterstattung in den Medien ausreichend bekannt sein. Der damit zwangsläufig verbundene Imageschaden ist leider nicht nur auf den Kreis Lippe oder den Konzern Kreis Lippe begrenzt. Daher ist eine einheitliche, verantwortungsbewusste Regelung notwendig, um die betroffenen Geschäftsführer in diesem schwierigen Konfliktbereich zwischen betriebswirtschaftlichem Druck und öffentlicher Erwartungshaltung zu entlasten.